Hülsenbestimmung

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  • wikinger_harz
    Lehnsmann


    • 20.10.2008
    • 28
    • Wernigerode

    #1

    Hülsenbestimmung

    Hallo...
    ich habe neulich beim aufräumen eines kellers geholfen und da kam eine schachtel mit verschiedenen hülsen und projektilen zum vorschein...
    wäre schön wenn jemand die objekte mal bestimmen könnte und mir erklären kann für welche gewehre/pistolen diese waren!^^

    1. 8 x 67mm messinghülse aufschrift: PMP 300 WIN MAG
    2. 8 x 63mm messinghülse aufschrift: S L 42
    3. 8 x 57mm messinghülse aufschrift: 8x57 JRS MWK 79
    4. 8 x 33mm messinghülse aufschrift: 05 76
    5. 9 x 32mm messinghülse aufschrift: S&B 357 MAG
    6. 9 x 29mm messinghülse aufschrift: Geco .38 Special
    7. 9 x 19mm messinghülse aufschrift: Geco 9mm Luger
    8. 7,65 x 25mm messinghülse aufschrift: T 45
    9. 7,65 x 17mm messinghülse aufschrift: SBP 7.65 (silbernes Projektil)
    10. 7,65 x 17mm messinghülse aufschrift: 81 7.65 (kupferrotes Projektil)

    Dankööö!
  • elcapitan
    Heerführer


    • 09.03.2009
    • 2480
    • Freies Germanien

    #2
    Du weißt hoffentlich das der Besitz von Munition erlaubnispflichtig , und bei geringsten Abweichungen strafbar ist!
    Und da du kene Ahnung hast wirst du wohl kaum Berechtigt sein !!!Gib das Zeug dem nächsten Polizisten !

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    • DEFA
      Landesfürst


      • 13.03.2009
      • 922
      • Spanien

      #3
      Ausser bei Nr.2, 4 und 8 steht das Kaliber ja auf dem Boden.
      Nr.2 .30-06 SPRG (7,62x63) St.Louis Ordnance Plant 1942 USA
      Nr.4 7,92x33 Spreewerke Lübben 1976 DDR
      Nr.8 7,62x25 Tokarev Tula 1945 Russland
      Suche immer Gurte und Gurtglieder von MG's und Maschinenkanonen.

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      • Husar
        Landesfürst

        • 07.11.2000
        • 754

        #4
        Wenn es leere Hülsen und einzelne Geschosse sind, kann er es behalten, da keinerlei Bestimmungen des WaffG betroffen sind.

        Kommentar

        • elcapitan
          Heerführer


          • 09.03.2009
          • 2480
          • Freies Germanien

          #5
          Zitat von Husar
          Wenn es leere Hülsen und einzelne Geschosse sind, kann er es behalten, da keinerlei Bestimmungen des WaffG betroffen sind.

          Wohl richtig ! Bei Nr.9 +10 sieht das aber nicht so aus !

          Kommentar

          • wikinger_harz
            Lehnsmann


            • 20.10.2008
            • 28
            • Wernigerode

            #6
            ja...es tut mir ganz doll leid...ich konnte die ganze nacht schon nicht schlafen, weil ich mir schon dachte, das ich es falsch ausgedrückt habe!!!

            natürlich handelt es sich nur (!!!) um hülsen...die projektile (Nr. 9 und 10) wurden wieder in die hülse gesteckt...sind auch relativ fest verbunden, aber das zündhütchen ist angeschlagen und es befindet sich absolut kein pulver in der hülse...

            sorry nochmal und danke für die bisherigen antworten

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