Was ist das?

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  • Impex
    Heerführer


    • 25.01.2006
    • 1068
    • das schön übersichtliche Saarland
    • Augen, Nase, Finger ;)

    #1

    Was ist das?

    Neulich gefunden, gehe mal davon aus, dass es sich um Munitionsreste handelt. Ist aber definitiv leer, nur noch Metall ...

    Bild 1+2: Durchmesser ca 12 cm, Material wohl Aluminium.

    Bild 3+4: Durchmesser ca 6,5cm. Magnetisch, daher wohl Eisen. Dachte an einen sog. "Tankdeckelzünder", die die ich im Internet gefunden habe sehen aber anders aus ...

    Bild 5: Durchmesser ca. 4cm. Material Eisen o.ä. Erinnert ein wenig an eine zu groß geratene Patronenhülse ...

    Bild 6: War wohl ursprünglich mal röhrenförmig mit einem Durchmesser von ca. 2. Nicht Magnetisch, hatte wohl einen explosiven Inhalt. Material ist nicht magnetisch.

    Bild 7+8: Sieht aus we eine große Patronenhülse. Der Bodendurchmesser beträgt ca. 3cm, die Länge beträgt noch ca. 12 cm, war ursprünglich aber wohl Länger. Material wohl Aluminium ...

    PS: Ich habe bei dem ersten Post die Bilder ganz vergessen. Erstelle den Thread daher nochmal, den alten bitte löschen
    Angehängte Dateien
    ---
  • cremer
    Heerführer


    • 01.04.2009
    • 1261
    • Berlin
    • AT PRO,ACE 250,Garrett ProPointer. Minelab Equinox 800 XP Orx + Deus Hf und X35

    #2
    ...

    ich denke bild 3-4 ist ein normaler tankdeckel,jedoch welche zeit und bla ???
    http://www.schatzsucher.de/Foren/image.php?u=26311&type=sigpic&dateline=1264851702

    "Es ist nicht die suche nach irgendwas, es ist das finden von was auch immer!"

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    • Andi08/15
      Heerführer

      • 26.06.2003
      • 2048
      • Lkr. RT/Baden-Württemberg
      • Garret ACE250

      #3
      Tach!

      Bild 6 ist ein Geschoßmantel (welches etwas getroffen hat) geplatzterweise, könnte mal wieder die gute alte .50BMG sein, 6+7 ist eine etwas mitgenommene Hülse von einer Leuchtpatrone cal.4,
      Beides nicht mehr gefährlich!
      Der Rest sind UFOs.

      Gruß Andi!
      § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
      (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

      ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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      • Sprengkraft
        Geselle


        • 09.05.2009
        • 54
        • Südwestfalen/Sauerland
        • Xp ADX 250 , ACE 250

        #4
        Bild 3+4 scheint mir ein Verschlussdeckel für ein Oeleinfüllrohr , z.b beim Motor , zu sein.

        Bild 6 ist meiner Meinung keine Geschosshülle weil keine Züge , welche beim Abschießen im Rohr einer Waffe entstehen , zu sehen sind.

        Bild 7 und 8 ist eine SigPihülse , bzw war eine!!

        lg Sprengkraft
        Lieber ein Ritterkreuz als ein Splitter im Kreuz!

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        • Impex
          Heerführer


          • 25.01.2006
          • 1068
          • das schön übersichtliche Saarland
          • Augen, Nase, Finger ;)

          #5
          Zitat von Andi08/15
          Bild 6 ist ein Geschoßmantel (welches etwas getroffen hat) geplatzterweise, könnte mal wieder die gute alte .50BMG sein
          Kommt das von den Abmessungen her hin? Das Ding war mindestens 8-9cm lang, Durchmesser wie erwähnt ca. 2cm. Ein .50BMG Geschoss sollte wesentlich kleiner sein oder?

          Zitat von Sprengkraft
          Bild 6 ist meiner Meinung keine Geschosshülle weil keine Züge , welche beim Abschießen im Rohr einer Waffe entstehen , zu sehen sind.
          Was auch immer es war, es wurde vermutlich durch Brandeinwirkung zur Explosion gebracht und nicht durch Abschießen. Daher müssen Züge auch nicht zwingend zu sehen sein ...
          ---

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          • Andi08/15
            Heerführer

            • 26.06.2003
            • 2048
            • Lkr. RT/Baden-Württemberg
            • Garret ACE250

            #6
            Kann auch etwas in 20mm sein, gibbet genug in dem Kaliber, ich bleibe bei Geschoßmantel!
            § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
            (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

            ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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