Fund-Urangeschosse legal?

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  • BOBO
    Heerführer


    • 04.07.2001
    • 4422
    • Coburg
    • Nokta SimpleX+

    #1

    Fund-Urangeschosse legal?

    Keine Ahnung ob hier danach schon mal gefragt wurde - die Suchfunktion brachte mir auf jeden Fall nix dazu.
    Aber angenommen man findet zufällig ein Urangeschoß - ist der Besitz legal oder verstößt dies gegen irgendwelche Strahlungs-Auflagen oder aber auch §WKG§ oder §KWKG§
    MfG BOBO

    Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde
  • Phillip J. Fry
    Moderator

    • 01.02.2007
    • 1930
    • NRW / Düsseldorf

    #2
    Zitat von BOBO
    Keine Ahnung ob hier danach schon mal gefragt wurde - die Suchfunktion brachte mir auf jeden Fall nix dazu.
    Aber angenommen man findet zufällig ein Urangeschoß - ist der Besitz legal oder verstößt dies gegen irgendwelche Strahlungs-Auflagen oder aber auch §WKG§ oder §KWKG§

    Mit einem Urangeschoß, meinst du sicherlich ein Hartkerngeschoß,
    mit abereichertem Uran, auch DU-Munition genannt!

    Gegenfrage:

    Ganz davon abgesehen, daß das Aneignen von Fundmunition jeglicher Art verboten ist, wie willst du im Falle des Falles feststellen, daß es sich um ein DU-Geschoß handelt!?

    Einen Geigerzähler führt sicherlich kein Sucher mit sich und es steht auch nicht auf der Munition drauf, daß es sich um abgereichertes Uran handelt!

    Der gesunde Menschenverstand, sollte jeden eindeutig vor jeglicher Handhabung mit DU-Munition, wie natürlich auch jeder anderen Art von Munition abhalten!

    Der Besitz von Hartkerngeschossen, ab einem bestimmten Härtegrad,
    ist laut Waffengesetz verboten, daß ist bei so einem Geschoß definitv der Fall!

    Hier der Link dazu:

    Abschnitt 1 Verbotene Waffen Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten 1.1 Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die


    Im Kriegswaffenkontrollgesetz, ist derartige Munition nicht explizit aufgeführt, der Besitz aber auch hier verboten,
    da es mehrere Kriterien erfüllt, die dort beschrieben sind!

    Hier der Link dazu:



    Da von solch einem Geschoß, schwache radioaktive Strahlung ausgeht,
    fällt es mit Sicherheit unter den § 328 StGB Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern.

    Hier der Link dazu:

    Strafgesetzbuch §328 - (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, 1. wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen...



    Neben der Strahlungsgefahr, ist da noch die toxische Eigenschaft von
    abgereichertem Uran!

    Hier zwei Abhandlungen, über die Gefahren von Uranmunition:



    Phillip J. Fry

    Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

    Kommentar

    • BOBO
      Heerführer


      • 04.07.2001
      • 4422
      • Coburg
      • Nokta SimpleX+

      #3
      THX - Ich hatte expliziet nicht nach Munition, sondern nach Geschossen gefragt. Somit erübrigt sich schon mal ein Teil. Anderer Teil ist mir Antwort genug. Was ich zu bedenken geben will ist der Umstand:

      Einen Geigerzähler führt sicherlich kein Sucher mit sich und es steht auch nicht auf der Munition drauf, daß es sich um abgereichertes Uran handelt!
      ...und dann folgend -> Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Möchte nicht wissen, welche Härtegrade manch Mumpel bei div. Sondlern in der Vitrine haben
      MfG BOBO

      Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

      Kommentar

      • BERGMANN 78
        Heerführer


        • 02.06.2006
        • 5291
        • Preussen
        • Fisher F70, Ebinger 722 C, Aquanaut 1280X, OGF-W

        #4


        Kannst ja in 2 Jahren nochmal nachfragen.
        Gruß B78


        Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?

        Zitat: Oelfuss



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        • Profitaenzer
          Heerführer

          • 12.12.2003
          • 1514
          • Schwabach bei Nuernberg
          • Whites MX 5, Garret PP Pro

          #5
          ...

          Passt vielleicht nicht ganz hier rein, aber ich finde es schrecklich und wirklich skandaloes, dass es solche Munition ueberhaupt gibt.

          Nehmt Euch mal Zeit und lest Euch die Artikel in den Links von Meister Fry mal in Ruhe durch.

          Das ist im Prinzip nichts anderes, als kostenguenstige Entsorgung von radioaktivem Muell. Eine Art "Verklappung" unter dem Deckmaentelchen des Militaers. Mit schlimmsten Folgen fuer die Zivilbevoelkerung.

          Mit kopfschuettelnden, pazifistischen Gruessen


          /Chris
          ...ne Huelse ist auch was wert

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          • Rotti
            Heerführer

            • 16.09.2000
            • 1832
            • Im finstren Bayern / M
            • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

            #6
            Feldstudien können in ex- Jugoslawien durchgeführt werden, da wurde genug von dem Kram verballert und fliegt jetzt noch in der Gegend rum.

            Die Kinder spielen in den Panzerwracks...
            Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
            die Asche bleibt uns doch!

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