Die erste Hülse

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  • Zak
    Landesfürst


    • 18.04.2006
    • 722
    • BW
    • Minelab X-Terra 70, White's Classic I.D.

    #1

    Die erste Hülse

    Hallo liebe Gemeinde,

    an Ostern war ich endlich mal wieder sondeln - habe einen metallischen "Stein" gefunden - gestern wollte ich noch mehr davon suchen da ich keine ahnung habe worum es sich handelt - leider wusste ich nicht mehr hundertprozentig wo ich ihn ausgegraben hatte - hielt ihn erst für schrott - einzig das ein busch rechts war wusste ich - naja und wie weit ich gegangen war... auf jeden Fall Sonde ausgepackt und hatte sofort angeschlagen - also spaten raus und nach dem "Stein" gebudelt - heraus kam meine erste Hülse
    Im ersten Moment ist mir erstmal richtig schlecht geworden da ich sie wahrscheinlich mit dem Spaten erwischt hatte ^^
    Nun würde mich natürlich interessieren was das für eine Hülse ist - sie hat einen Durchmesser von 20mm auf dem Boden ist T 4 eingestempelt - Der untere Teil (bis zur Verjüngung) ist 7,8cm lang - die Verjüngung fehlt.

    Leider kann ich momentan keine Bilder ohne großen Aufwand online stellen - sonst hätte ich dies natürlich getan. Hoffe dennoch das mit den Angaben etwas angefangen werden kann.

    MfG

    Torsten
    Suchst Du noch, oder findest Du schon?
  • DEFA
    Landesfürst


    • 13.03.2009
    • 922
    • Spanien

    #2
    Hört sich nach amerikanischer .50 BMG an.
    Der Bodenstempel dürfte "T W 4" lauten.
    TW - Twin Cities Ordnance Plant
    Suche immer Gurte und Gurtglieder von MG's und Maschinenkanonen.

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    • Zak
      Landesfürst


      • 18.04.2006
      • 722
      • BW
      • Minelab X-Terra 70, White's Classic I.D.

      #3
      Hi nochmals,

      vielen Dank!! hab jetzt auch eine 3 entdeckt - 43 T und wahrscheinlich W. Da ist etwas würde es auch als W deuten - aber wenn du es mir nicht gesagt hättest würd ich das immernoch nicht sehen. Vielen Dank!!!

      Ab wann wirds eigentlich ungemütlich wenn man mit dem Spaten mal das falsche Objekt trifft? Hatte grad mal nach den Patronendaten gegoogelt und in einem anderen Forum schreibt jemand dass die Handhabung der Dinger ungefährlich sei (mit Satz vorne drauf) - kann ich irgendwie nicht glauben.
      Weiss es hier vielleicht jemand besser oder stimmt das wirklich?

      MfG

      Torsten
      Suchst Du noch, oder findest Du schon?

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      • DEFA
        Landesfürst


        • 13.03.2009
        • 922
        • Spanien

        #4
        Zitat von Zak
        ....in einem anderen Forum schreibt jemand dass die Handhabung der Dinger ungefährlich sei (mit Satz vorne drauf) - kann ich irgendwie nicht glauben.
        Weiss es hier vielleicht jemand besser oder stimmt das wirklich?

        MfG

        Torsten
        Der Umgang mit Fundmunition ist NIEMALS ungefährlich.
        Suche immer Gurte und Gurtglieder von MG's und Maschinenkanonen.

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        • Grabemeister
          Bürger


          • 09.09.2009
          • 171
          • Bergisches Land

          #5
          Nichts was in irgend einer Form Sprengstoff enthält und 70 Jahre in der Erde lag, ist ungefährlich!
          Der Jemand, der dir das Erzählt hat, sollte seinen Internet-Router verbrennen.
          Komme durch solche Aussagen niemals auf die Idee mehr oder weniger funktionsfähige Munition als ungefährlich einzustufen.
          Auch bei den kleineren Kalibern gibt es Geschosse mit Brandsätzen oder Leuchtspur und deshalb ist immer Vorsicht geboten!
          MfG
          Kai

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          • Zak
            Landesfürst


            • 18.04.2006
            • 722
            • BW
            • Minelab X-Terra 70, White's Classic I.D.

            #6
            Danke, sowas wollte ich hören!!!

            Die Nummer vom KMRD führ ich seitdem ich hier angemeldet bin bei mir mit, nun hab ich auch kein Problem damit dort anzurufen, allerdings habe ich auch keine Lust den Leuten nur Hülsen zu melden weil ich keine Ahnung von der Materie habe ... bevor ich jetzt hier blöd fragen wollte wie ich eine abgeschossene Hülse erkenne - dachte ich ich ich les mich hier mal durch. Im Thread "Kampfmittel-Identifikation" wird ja auf einen Link vom RP BW verwiesen... Dort steht: VI. Munition für Handfeuerwaffen und MG... Diese Munition kann in der Regel gefahrlos aufgenommen und sichergestellt werden.
            Das muss ich jetzt nicht verstehen oder?
            Kann mich mal jemand aufklären wie ich eine definitiv abgeschossene Hülse erkennen kann?
            Suchst Du noch, oder findest Du schon?

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            • Andi08/15
              Heerführer

              • 26.06.2003
              • 2048
              • Lkr. RT/Baden-Württemberg
              • Garret ACE250

              #7
              Tach,

              auch mal senfen:

              Generell gilt für den Laien (wie mich), immer alles als gefährlich ansehen, was irgendwie mit Mun zu tun haben könnte.
              Das aber festzustellen, unterliegt den Experten, die sind dafür bestens ausgebildet.
              Bei der Gefährlichkeit gibt es wohl Unterschiede, einmal kratzt der KMRD das Zeuch mit Mistgabel zusammen und kippt alles in eine Kiste, welche anschließend unsanft im Sprinter landet, das andere Mal darf der daran herumprökelnde Mitarbeiter nicht mal rülpsen, weils sonst "Bauz" macht.
              Scheint also Unterschiede zu geben, aber generell behaupten, was so und so lange im Drech liegt, ist ungefährlich (geworden) ist schlichtweg Käse, zumal einige Bestandteile zunehmend chemisch wie mechanisch instabil und somit handhabungsunsicher werden. Das es knallt, reicht dann schon Temperatur- oder Lageveränderung.
              Auch sind paar nette Sachen unterwegs gewesen, die der Laie niemals als Munition oder Kampfmittel identifizieren würde.
              Beispielsweise die Riegelmine 43 sieht aus wie ein stinknormales Blechprofil, z.B. im Fundzustand wie ein Rahmenteil eines KFZ, oder eine Diskushandgranate 1915 hält der Laie garantiert für einen gammligen Flachmann, aber beide garantiert niemals für Sprengkörper.
              "Fetzi, die lustige Landmine" muß auch nicht unbedingt sofort erkennbar sein, die hat die "tollsten Verkleidungen" daheim im Schrank!
              Von manchen "Eggsbärden" wird die allseits beliebte Stabbrandbombe übrigens gerne mal als "Ventilschraube einer Wasserleitung" uminterpretiert.
              Bei .50bmg ist von harmlos bis "pöööses Aua" alles dabei, zumal die einzelnen Sorten am Geschoß farblich markiert sind, nur leider hat die Farbe die Angewohnheit nach 70 Jahren im Acker nicht mehr vorhanden zu sein, oder so verändert, das sie nicht mehr genau zu identifizieren ist, gerne bei Wasserfunden.
              § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
              (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

              ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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              • Andi08/15
                Heerführer

                • 26.06.2003
                • 2048
                • Lkr. RT/Baden-Württemberg
                • Garret ACE250

                #8
                Zitat von Zak
                Danke, sowas wollte ich hören!!!

                ... Diese Munition kann in der Regel gefahrlos aufgenommen und sichergestellt werden.


                Kann mich mal jemand aufklären wie ich eine definitiv abgeschossene Hülse erkennen kann?
                Punkt 1: Sie kann u.U. gefahrlos aufgenommen werden, aber nicht von Dir, da Du vermutlich über keine entsprechenden Berechtigungen verfügst.
                Das wird dann "mit ohne" ein recht teurer Spaß, da es mindestens "Unerlaubter Sprengmittelbesitz" (heißt auch so bei unerl. Munitionsbesitz) wird, auch wird (wenn das "Richtige" dabei ist) ein "Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz" oder "Unerlaubtes Aneignen von Kampfmitteln" draus, was nicht nur teuer werden, sondern je nach Fall auch Kuraufenthalt beinhalten kann.

                Punkt 2: Ganz einfach, es ist kein Geschoß drauf, man kann bis zum Boden reinlugen und das Zündhütchen am Boden ist abgeschlagen, d.h. es hat eine sichtbare Vertiefung.
                Ist das der Fall, darfst du die Hülse behalten.
                § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
                (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

                ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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                • Zak
                  Landesfürst


                  • 18.04.2006
                  • 722
                  • BW
                  • Minelab X-Terra 70, White's Classic I.D.

                  #9
                  Vielen Dank für die Infos, das mit Punkt 2 war mir nämlich alles noch nicht ganz klar - so dachte ich z.B. dass das Zündhütchen hätte ramponierter sein müssen

                  Ich denke aber jetzt einigermaßen im Bilde zu sein - wenn ich dann was auf meinem Spaten finden sollte was dort nicht hingehört/oder ich mir dessem nicht sicher bin werd ich es selbstverständlich abtransportieren lassen!

                  P.S. Beim angesprochenen ersten Punkt ging es mir rein um die Gefahr die akut von der Munition ausgeht - sprich nich das mir so ein Ding beim ausbuddeln in den Fingern hochgeht. Dies hast du in einem anderen Thread ja erst die Tage sehr gut beantwortet!
                  Suchst Du noch, oder findest Du schon?

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                  • waldläufer5
                    Banned
                    • 02.03.2011
                    • 2
                    • brb

                    #10
                    Zitat von Andi08/15
                    Punkt 1: Sie kann u.U. gefahrlos aufgenommen werden, aber nicht von Dir, da Du vermutlich über keine entsprechenden Berechtigungen verfügst.
                    Das wird dann "mit ohne" ein recht teurer Spaß, da es mindestens "Unerlaubter Sprengmittelbesitz" (heißt auch so bei unerl. Munitionsbesitz) wird, auch wird (wenn das "Richtige" dabei ist) ein "Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz" oder "Unerlaubtes Aneignen von Kampfmitteln" draus, was nicht nur teuer werden, sondern je nach Fall auch Kuraufenthalt beinhalten kann.

                    Punkt 2: Ganz einfach, es ist kein Geschoß drauf, man kann bis zum Boden reinlugen und das Zündhütchen am Boden ist abgeschlagen, d.h. es hat eine sichtbare Vertiefung.
                    Ist das der Fall, darfst du die Hülse behalten.
                    Wird meist gemacht ist aber nicht Tatsache laut Gesetz!

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                    • Andi08/15
                      Heerführer

                      • 26.06.2003
                      • 2048
                      • Lkr. RT/Baden-Württemberg
                      • Garret ACE250

                      #11
                      Zitat von waldläufer5
                      Wird meist gemacht ist aber nicht Tatsache laut Gesetz!
                      Aber es ist zumindest nicht strafbar, leere Hülsen zu besitzen, es sei denn, es hat sich wieder mal was geändert, was aber m.W. nicht der Fall ist..
                      § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
                      (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

                      ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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