hier mal mein letzter Waffenfund+ Muni, geortet hinter einem ehem. RAD-Lager. Auch eine alte EKM + Extras kamen da zum Vorschein.
Alte Pistole gefunden- Gefährlich ?
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Alte Pistole gefunden- Gefährlich ?
Hallo,
hier mal mein letzter Waffenfund+ Muni, geortet hinter einem ehem. RAD-Lager. Auch eine alte EKM + Extras kamen da zum Vorschein.Gruß, newbiex2006.Stichworte: - -
Muss ich die eigentlich polizeilich melden !? Da schussfähig ist die ja nicht mehr...!!! Verstoße ich bei Einbehalt des Teil's eigentlich gegen irgendein Waffengesetz... !?!?
PS: An die Forumsmods !!! Sollte mein Beitrag gegen gesetzliche Vorlagen verstoßen, oder die Forumsregeln hier verletzen, bitte meinen Beitrag sofort hier löschen !!!! Danke, newbiex2006.Gruß, newbiex2006. -
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Soll das der Grundstock für eine großartige Sammlung werden?
Mal ehrlich, was willst du mit diesem Mist?
Schon schlimm genug das es noch überall in der Gegend rum liegt und man sowas immer mal auf dem Spaten haben kann, aber zu Hause ist das sicher der UNGÜNSTIGSTE Ort um es zu fotografieren.
Hoffentlich weißt du gegen welche Gesetze du damit verstoßen hast, was dir unter ungünstigen Umständen "blühen" kann.
Pack den ganzen Mist zusammen und beweise das du ein Held bist, indem du jetzt wenigstens verantwortungsvoll handelst und es der Polizei meldest.
Die kümmern sich dann schon um alles weitere,
hoffe mal für dich das sie sich um dich dann nicht auch kümmern.Gruß NiklotKommentar
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Fahr ohne Waffe zum nächsten Polizeirevier und kläre das vor Ort persönlich.
Die Waffe nicht mitnehmen...!
Das wäre unerlaubtes Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit, wenn sie es dir streng auslegen...!!
Streng genommen muß die Waffe zum Büchsenmacher, der sie dann begutachtet und unbrauchbar macht..!Gruß OlliKommentar
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Am besten nimmt man so etwas (Pistole und Munition) gar nicht mit nach Hause, wenn man keine entsprechende Berechtigung hat. Dann gibt es auch keine Missverständnisse, denn "unverzüglich" heißt sofort.Waffengesetz (WaffG), § 37 Anzeigepflichten
1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,
1.
beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,
2.
als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise
in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Jemand könnte jetzt dem Finder raten, die Pistole und die Munition wieder an den Fundort zu bringen und den Fund dann der zuständigen Behörde zu melden. Dann könnte der Finder behaupten, die Pistole erst gar nicht an sich genommen zu haben. Das Gegenteil wird nicht zu beweisen sein. Aber diese Vorgehensweise wäre ungesetzlich und deshalb wird hier nicht dazu geraten.
Der Finder möge seinen persönlichen legalen Weg der Meldung selbst finden ...Das nächste Mal schreibe ich was interessantes!
Grüße,
RainerKommentar
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sollte man nach fast 10 jahren forenzugehörigkeit eigentlich wissen!?
ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
… ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?
dr. koch - "1984" 😲Kommentar
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Kommentar
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Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
Karl Valentin
Ludger hat uns am 26.01.2020
nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
In stillem Gedenken,
das SDE-TeamKommentar
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Was im Klartext heißt, du hast so etwas schon öfter gefunden, die Pistole würde ich als 7,65er FN ansprechen,
das Munitionsbild zeigt einige 7,65er, aber in der Mehrzahl 9 Para Patrone...
Es könnte dort also noch eine weitere Waffe liegen ...
Gruß WolfKommentar
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Und wie immer würde sich am Ende des Tages die alles entscheidende Frage stellen: liegt die Schusswaffeneigenschaft noch vor od. nicht. Da es für den Laien nicht wirklich zweifelsfrei feststellbar ist, würde ich derartige Relikte grundsätzlich am Fundort belassen u. unverzüglich die Polizei verständigen.
Gruß
S.Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke.Kommentar
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Krasse Nummer. Wenn der richtige Luftschutzwart das sieht hast du schneller Hausbesuch als du "habichnichtgewußt" sagen kannst. Schaff das Zeug zur Behörde, bevor sie zu dir kommt!Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.Kommentar








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