leider finden wir Sondengänger auch immer wieder Munition und Waffen / Waffenteile.
Die Gesetzeslage ist aber recht kompliziert. Deshalb tauchen im Netz auch immer wieder verschiedene Meinungen zu solchen Funden auf. Der Sinn des Beitrags sollte sein, einmal eine klare Definition zu erarbeiten, wie verhalte ich mich als Sondler bei solchen Funden richtig und gesetzeskonform.
1. Gefährliche Munition:
Dazu zähle ich Bomben, Granaten, Mienen, Zünder usw. also alles was beim unsachgemäßen Hantieren leicht großen Schaden anrichten kann.
Dabei sind die Handlungsrichtlinien klar. Fund nicht bewegen, Fundstelle sichern, Polizei oder KMRD informieren.
2. Munition von Handfeuerwaffen:
Also scharfe Patronen von Pistolen und Gewehren ohne Sprengprojektile. Und da geht es schon los mit den Fragen. Ist der Besitz solcher Munition ohne entsprechende Genehmigung (wenn Genehmigung, dann welche ?) erlaubt ? Darf man diese Munition zur späteren Entsorgung durch den KMRD an sich nehmen ? Oder muß auch diese Munition an Ort und Stelle verbleiben und professionell entsorgt werden.
3. .50 BMG, also Brand und Sprenggeschosse:
Wie gefährlich sind sie wirklich ? Darf man sie behalten ? Oder welche Vorgehensweise 1 oder 2 ?
4. Schusswaffen und Waffenteile:
Klar ist generell, der Besitz ist nur mit WBK erlaubt. Was ist aber eine Waffe nach dem WBK ? Fallen darunter auch Waffenteile, also ein MG-Lauf ? Kann eine Schusswaffe durch Korrosion im Boden die Eigenschaft der Erlaubnispflichtikeit nach dem WBK verlieren ?
Gibt es vom Gesetzgeber akzeptierte Möglichkeiten die Waffe (in "Heimarbeit") schußunfähig (nach dem WBK) zu machen ? Ober ist das nur durch einen zugelassenen Büchsenmacher möglich ?
5. Waffen die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen:
Dazu zählen meines Wissens alle Automatik Gewehre und Pistolen. Was noch ?
Der Besitz ist generell verboten. Problematisch bleibt, darf man solche Sachen an sich nehmen (man ist ja dann Besitzer !) um sie abzugeben ?

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