Grundsätzliches zu Fundmunition

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  • BOBO
    Heerführer


    • 04.07.2001
    • 4422
    • Coburg
    • Nokta SimpleX+

    #1

    Grundsätzliches zu Fundmunition

    Habe gerade eine heiße Diskussion mit der Kriminalpolizei aus Coburg. Darum geht es um den Fund/Besitz/Eigentum von Munition. Ich meine jetzt nicht die großen Kaliber, sondern vielmehr Pistolen- und Gewehrmunition.

    Beim alltäglichen Sondeln ist es kaum noch zu vermeiden, daß man Munition von Pistolen oder Gewehren findet.

    Jetzt wäre ja alleine der Besitz einer Patrone schon illegal. Soll man jetzt wegen jeder einzelnen Patrone die Polizei verständigen? Das wäre der Kripo in Coburg viel zu viel Arbeit. Sammelt man aber diese Fundstücke, um sie später zur Polizei zu bringen, macht man sich ja schon strafbar.

    Jetzt versuchen wir dafür eine rechtliche Lösung zu finden. Hat jemand damit schon Erfahrung?
    MfG BOBO

    Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde
  • Claus
    • 24.01.2001
    • 6219
    • Bernau bei Berlin
    • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

    #2
    das ist nur auf dem "kurzen Amtsweg" zu lösen

    wie du richtig schreibst ist der Besitz, auch einer einzelnen Patrone, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis, verboten.
    Du darfst zwar eine gefundene Patrone in Besitz nehmen, aber nur,um sie auf dem kürzesten Weg einem Berechtigten zu übergeben.
    Du musst also nicht immer die Polizei rufen, du darfst sie hinbringen, ohne Umwege und "Übernachtung"
    Vielleicht solltest du diese Diskussion mit dem KMRD führen und mit denen ein Abkommen schliessen, ein Erdlager in der Nähe deines Suchgebietes, das dann regelmässig auf deine Anforderung hin, geleert wird.
    Oder du machst abends, nach dem Suchtag regelmässig einen Besuch bei der Polizeistation deiner Wahl...

    claus
    Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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    • schnuffi
      Ritter

      • 08.12.2000
      • 362
      • bei de Löwensteiner Bersche in BW
      • Ex 10 " + Relic Hawk + andere

      #3
      Hmmm schwiegig mit dem neuen Gesetz geworden, es wird ja immer kränker

      Erddepot ist an sich eine recht gute Lösung-leider ist es meistens so, das man plötzlich wieder woanders sucht und es vergisst (geht mir so - Alzheimer lässt grüßen)

      Ansonsten ist es immer ein Heidenspass den Junx vom Revier eine Tüte voll mit "Leckerlies" schwungvoll und äußerst unsanft auf den Tresen zu knallen und zu fragen:

      " He Leute, kann einer was damit anfangen"??? Hat wohl einer verloren...

      Am besten immer eine andere D-Stelle anfahren
      Gruß Schnuffi


      i brech zamm


      a Bayer im Schwobeländle

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      • Claus
        • 24.01.2001
        • 6219
        • Bernau bei Berlin
        • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

        #4
        hey schnuffi

        obiges Problem hat mit dem neuen Waffengesetz gar nix zu tun.
        Es war auch schon vorher verboten bzw. Erlaubnispflichtig) scharfe Munition zu besitzen.

        Wenn du soo vergesslich bist, ist es dir schon mal passiert, dass du den ganzen Tag schwenkend durch die Gegend gezogen bist und dann am Abend festgestellt hast, dass du ja nix, rein gar nichts gefunden hast, um dann zu Hause in der Garage festzustellen, dass da ja die Sonde steht und den ganzen Tag dort stand...

        Was das Auftreten in der Polizeiwache betrifft, bei DEM Auftreten würd ich auch raten jedesmal zu wechseln...

        Wie gesagt, auch nach dem neuen Waffengesetz darf man gefundene, scharfe Munition in Besitz nehmen um sie auf dem direkten Weg einem Berechtigten zu übergeben.
        So ein Berechtigter ist z.B. ein Polizist. Man muss ja nicht immer hinfahren, es ist durchaus auch möglich einen Rendezvous-Punkt auf dem direkten nach Hause Weg mit einem Streifenwagen zu vereinbaren.

        Das mit dem Erddepot würd ich nur nach Absprache mit KMRD oder Polizei machen, denn im Falle eines Falles wird es schwer sein, die lautere Absicht zu beweisen...

        claus
        Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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        • BOBO
          Heerführer


          • 04.07.2001
          • 4422
          • Coburg
          • Nokta SimpleX+

          #5
          Oder wie es mir passiert ist

          Man will die gefundene Munition gleich nach dem Suchen auf dem kürzesten Weg zur Polizei bringen, nur sind die schneller, und ziehen mich schon in einer Verkehrskontrolle heraus.

          Polizist:

          " Ja, was haben wir denn da im Kofferraum?"

          Ich:

          " Das wollte ich gerade auf der Polizei abgeben!"

          Polizist:

          " Ach so - klar, was frag ich denn"

          Und schon war ich als artiger Bürger 750 € nach längeren Briefen mit der Staatsanwaltschaft los; inkl. Hausdurchsuchung:BUMM
          MfG BOBO

          Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

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          • Claus
            • 24.01.2001
            • 6219
            • Bernau bei Berlin
            • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

            #6
            Dazu

            kann ich ohne Kenntnis der näheren Umstände nichts sagen.
            Er kommt doch wesentlich darauf an, wann und wo sie dich in welcher Kleidung angehalten haben und in welchen Mengen du Munition in welchem Zustand im Kofferraum hattest.

            Ausserdem würde ich in einem solchen Fall mein kommen bei der Polizei telefonisch anmelden!
            Mitdenken soll manchmal ungemein nützlich sein!

            Um obigen Dialog fortzuführen,

            ...na klar, was frag ich denn

            Du: Kollege Meier erwartet mich

            Er na klar mit Kaffee, oder

            Du: na dann fragen sie doch nach

            Er tuts und muss dich fahren lassen stell dir mal sein Gesicht vor.

            Ausserdem würd mich interessieren wofür du 750 Euro bezahlt hast, wegen Verstoss gegen das Waffengesetz, oder wegen Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz.

            claus
            Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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            • schnuffi
              Ritter

              • 08.12.2000
              • 362
              • bei de Löwensteiner Bersche in BW
              • Ex 10 " + Relic Hawk + andere

              #7
              "
              Wenn du soo vergesslich bist, ist es dir schon mal passiert, dass du den ganzen Tag schwenkend durch die Gegend gezogen bist und dann am Abend festgestellt hast, dass du ja nix, rein gar nichts gefunden hast, um dann zu Hause in der Garage festzustellen, dass da ja die Sonde steht und den ganzen Tag dort stand..."



              Hallo Claus,

              jajaja.........sowas kann schon mal passieren

              Meistens merke ich es daran, das sich mein Schwenkarm gar nicht so taub und schmerzhaft anfühlt wie sonst üblich...

              :


              Gruß Schnuffi


              Ps.:

              im alten WaffGes war der Besitz von Altmunition/keine Spreng und Kriegsstoffe ( über 5 Jahre alt) keine Straftat und wurde als Ordnungswidrigkeit geahndet (meistens Verwarnung und ein kleinerer Betrag an den Vatter Staat)

              Fundmun und Waffen konnte man ohne weiteres 2 Tage lang "besitzen", ohne Schwirigkeiten zu bekommen - dann natürlich folgte die Abgabe!

              im neuen WaffGes ist der Besitz egal welchen Alters, der Mun jetzt eine Straftat! - übel übel....
              Gruß Schnuffi


              i brech zamm


              a Bayer im Schwobeländle

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              • Ruebezahl
                Geselle

                • 04.03.2001
                • 99
                • Ostfalen
                • Withe`s

                #8
                Hi Miteinander !
                Die ganze Diskusion hatten wir doch schon mal vor kurzem !
                Dabei kam aber raus, Muni aus WK1 + WK2 fallen nicht unter das Waffengesetz, sondern da sie als Kampfmittel gelten, unter die Kampfmittelverordnung. Und diese schließt, wenn man sie richtig auslegt, den Besitz generell aus.
                Damit wäre auch das "an sich nehmen" um sie zur Polizei zu bringen verboten. :
                Und ein neues Waffengesetz, kann doch nicht die Kampfmittelverordungen auser Kraft setzten ???
                Gut Fund
                Ruebezahl

                Kommentar

                • Rotti
                  Heerführer

                  • 16.09.2000
                  • 1832
                  • Im finstren Bayern / M
                  • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

                  #9
                  Prost Mahlzeit!

                  Dann haben wir ja mittlerweilen noch einen Grund gefunden, gefundene Mun einfach liegenzulassen oder wieder einzugraben.....
                  Oder dem KMRD eine Freude zu machen, indem man ihn wegen einer 8x57 anrücken lässt.
                  Jeder der sauberen Herren, die solche Possen veranlassen wird sicherlich auch noch den schlauen Kommentar abgeben "dann soll man halt nicht rumgraben".
                  Toll!

                  Im Ernst: Wenn man in einer Mun- Trächtigen Gegend sondelt, und tatsächlich so viel Verantwortungsgefühl besitzt, Fund-Infantriemunition nicht einfach liegenlassen zu wollen, ist man gut beraten VORHER die zuständige Dienststelle vorzuwarnen. Oder sich den entsprechenden Papierkram anzutun und sich eine WBK samt Wiederladeschein anzueignen.
                  Denn für 750 Teuros würde ich persönlich lieber eine Woche Urlaub mit Kind und Kegel fernab solcher Widrigkeiten machen.
                  Schade eigentlich, die ganze Geschichte, DANKE an Bobo an dieser Stelle für die gute Schilderung dessen, was einem da passieren kann.

                  CU
                  Le Rott

                  Der seinen Kofferraum (max.Zuladung: 1 Tonne ) auch in Zukunft sauberhalten wird....
                  Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
                  die Asche bleibt uns doch!

                  Kommentar

                  • wolfsmond
                    Heerführer

                    • 19.03.2002
                    • 1111
                    • Kiel

                    #10
                    ...tja, da will man schon mal was gutes tun...und wird dafür auch noch bestraft ...

                    welche voraussetzungen muß man erfüllen um eine wbk incl. wiederladerschein zu bekommen? sportschütze etc. oder watt ??? :


                    wolfsmond

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                    • BOBO
                      Heerführer


                      • 04.07.2001
                      • 4422
                      • Coburg
                      • Nokta SimpleX+

                      #11
                      Welche legalen Wege gibt es?

                      Welche Möglichkeiten gibt es denn, legal damit umgehen zu dürfen?

                      Eine WBK ist doch gar kein großes Problem. Man braucht nur die Unterweisung bei einem Schützenclub und das polizeiliche Führungszeugnis. Eine Waffe dann kaufen - ist wieder was anderes (Bedürfnisnachweis - außer Kal.M20). Darf ich dann alleine mit der WBK schon Munition besitzen? Äh - oder ist die Munition jetzt als Kampfmittel anzusehen, und es gibt überhaupt keinen legalen Weg:saw
                      MfG BOBO

                      Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

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                      • BOBO
                        Heerführer


                        • 04.07.2001
                        • 4422
                        • Coburg
                        • Nokta SimpleX+

                        #12
                        Äh - vergessen

                        die 750,-€ beziehen sich auf inkl. den zwei MG-42-Läufen.

                        Wenn ich jetzt wüßte, ob ich alleine mit der WBK die Munition besitzen darf, habe ich schnellstmöglich eine WBK.
                        MfG BOBO

                        Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

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                        • Claus
                          • 24.01.2001
                          • 6219
                          • Bernau bei Berlin
                          • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                          #13
                          Re: Welche legalen Wege gibt es?

                          Original geschrieben von BOBO
                          Welche Möglichkeiten gibt es denn, legal damit umgehen zu dürfen?

                          ...Äh - oder ist die Munition jetzt als Kampfmittel anzusehen, und es gibt überhaupt keinen legalen Weg:saw...
                          BOBO auf der Hauptseite steht die Kampfmittelverordnung in der momentan gültigen Form. dort ist auch der Begriff "Kampfmittel" erklärt.
                          Ich mag das jetzt nicht alles hier nochmal wiederholen.
                          Zu den restlichen Fragen später mehr, wenn ich mehr Zeit habe...

                          claus
                          Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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                          • Claus
                            • 24.01.2001
                            • 6219
                            • Bernau bei Berlin
                            • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                            #14
                            Da wunderst du dich noch

                            Original geschrieben von BOBO
                            die 750,-€ beziehen sich auf inkl. den zwei MG-42-Läufen.

                            ...habe ich schnellstmöglich eine WBK.
                            Die dürfte sich wohl damit erledigt haben!
                            ...und mit 750 Euro bist du eh noch gut weggekommen!

                            claus
                            Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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