LVZ West Schliffkopf

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    Heerführer


    • 16.09.2004
    • 1184

    #16
    LVZ West Schliffkopf...

    ist zwar nicht mein "Revier", konnte mich aber nicht zurückhalten, hierauf meinen S dazuzugeben: (wird ´nen bischen länger )

    Rechtssituation:
    Eigentumsfrage (Kurzfassung):
    Ehemalige Verteidigungsanlagen (als Bauwerke) sind nach BGH-Rechtsprechung als nur zu vorübergehenden Zweck auf fremden Grundstücken gebaut worden und somit Eigentum des Erbauers, d.h. des ehemaligen Reiches. In dessen Funktionsnachfolge nach dem GG heute der Bund.
    Fazit: Beschäftigt man sich mit dem Bauwerk, ist der Bund als Eigentümer Ansprechpartner.
    Will man zum Objekt, betritt man anderes Eigentum.
    Konsequenz: Objekt betreten, bedeutet: erst Grundstückseigentümer fragen, dann auch noch den Eigentümer des Bauwerks, d.h. den Bund, vertreten durch das jeweilige Bundesvermögensamt.
    Alternative: Bund hat Bauwerk, nach vorhergehender Sicherung, an den Eigentümer übertragen: Ansprechpartner nur der Grundstückseigentümer.
    Sicherung kann sein: Übererdung mit/ohne Zerstörung des Bauwerks.

    Lage des Objekts im Naturschutzgebiet:
    Kein Wenn und Aber in allen Bundesländern: Verlassen der hergerichteten Wege absolut verboten!

    Zur Anlage nach den Fotos selbst:
    Oelfuss´ Vorschlag aufgreifen und Rangerstation - freundlich - nach den Objekten fragen.
    Scheint mir so, dass die Anlagen an den Eigentümer/Träger Naturschutz vom Bund übertragen wurden (s. Arbeiten Bild 1) und tw. vorher gesichert/übererdert wurden.

    Weisthor, bislang hast Glück gehabt, dass Dich niemand von den o.g. erwischt hat als Du in die -vorhandenen - Löchle gekrabbelt bist ,
    hast ja auch nur Fotos gemacht...
    und die fliegenden Mäusle oder kriechenden Stöckle waren auch noch nicht drinnen... (Sch..., wenn man versucht den B-W Dialekt zu sprechen und dann auch noch zu schreiben )

    Guot goahn
    uit ( :grb) Westfalen

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