schon jahrelang geschlossener Stollen

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  • Orplid
    Bürger

    • 22.07.2003
    • 122
    • Saarland / St.Ingbert

    #1

    schon jahrelang geschlossener Stollen

    Hallo Leute,

    Ich hät da mal ne Frage:
    Bei mir im Ort gibts da so eine Tür, die eigentlich jedem auffällt der durch die Hauptstraße fährt. Als kleine Kinder haben wir schon immer davor gestanden und uns über die dortige Dunkelheit gewundert. Jetzt wo ich mich mit Thema Bunker, Stollen, etc. befasse fragte ich mal meinen Opa was, dass denn genau sei. Der sagte mir es handelte sich um eine Einrichtung die zum Schutz bei Luftangriffen genuzt wurde, und die würde unter dem halben Dorf entlanglaufen. Ich glaub mein erster Beitrag hier handelte davon das es da angeblich was gäbe, aber jetzt weiß ich wo der Eingang ist.
    Also zog ich los und ging zu unserer Ortsverwaltung um den dort als einzigen Beschäftigten Mann, mal zu fragen ob er weiß ob es möglich wäre das Ding zu besichtigen. Der sah mich fragend an und meinte dann, das er das nicht wüßte, aber ich sollte mich an unsere Stadtverwaltung in St.Ingbert wenden, Abteilung: Ordnungsamt. Er gab mir dann noch freundlich die direkte durchwahl zu der Abteilung meinte aber es wäre besser wenn ich mich dort persöhnlich vorstellen würde.
    Jetzt meine Frage:
    Ist das richtig das sich um solche Sachen das Ordnungsamt kümmert???

    Viele Grüße
    Orplid
  • Claus
    • 24.01.2001
    • 6219
    • Bernau bei Berlin
    • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

    #2
    warum nicht ?

    bzw. eigentlich sehr wahrscheinleich. Unter dem Oberbegriff Ordnungsamt sind viele Zuständigkeiten zusammengefasst.

    Und wenn du schon die Durchwahlnummer von dem netten Mitarbeiter bekommen hast, einfach anrufen und Termin vereinbaren, dann weisst du es.

    Persönlich vorstellig weden ist auch nach meiner Erfahrung besser als telefonieren und Briefe schreiben.
    Obwohl du ums Schreiben wohl nicht drum rumkommen wirst, eine Enthaftungserklärung wollen die auf jeden Fall

    Und Neugierde oder Abenteuer als Motivation ist auch nicht so hilfreich, eher Interesse an der Geschichte deines Ortes und eine hoffentlich fotografische Dokumentation.

    claus
    Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

    Kommentar

    • Orplid
      Bürger

      • 22.07.2003
      • 122
      • Saarland / St.Ingbert

      #3
      Hallo Claus, danke für die schnelle Antwort!

      Eine fotografische Dokumentation wäre auf jedenfall drin! Nur mich ließ der Begriff Ordnungsamt kurz erschrecken.
      Naja ich geh in meinem Urlaub mal dort hin. Mehr wie NEIN sagen können die ja nicht!

      Orplid

      Kommentar

      • Claus
        • 24.01.2001
        • 6219
        • Bernau bei Berlin
        • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

        #4
        wenn

        du das vernünftig erklärst, kann ich mir ein Nein eigentlich nicht vorstellen...

        claus
        Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

        Kommentar

        • Vimoutiers († 2010)
          Heerführer


          • 19.07.2004
          • 1016
          • Freiburg
          • -

          #5
          Hallo Orplid,

          die Aussagen von claus kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen. Wenn du mit dem zuständigen Menschen vom OA sprichst, biete ihm doch an, auch gleich eine Skizze der Örtlichkeiten anzufertigen. Das war bei mir schon mehrfach ein "Türöffner", denn oftmals existieren keine Pläne derartiger Bauten und die Zuständigen sind durchaus an weiteren Infos interessiert.

          Viel Glück
          Sebastian
          Gruß
          Sebastian
          Mitglied der http://westwallig.forumprofi.de/images/fp_forum_logo_custom.jpg westwall-ig.de

          Vimoutiers hat uns am 27.04.2010
          nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
          In stillem Gedenken,
          das SDE-Team

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          • BVK
            Heerführer


            • 16.09.2004
            • 1184

            #6
            Wen fragen...

            Hallo Orplid,

            wenn, wie Dein Opa sagte, die Bevölkerung bei Luftangriffen dort Schutz gesucht hat und die Anlage unter dem halben Dorf verläuft, handelt es sich wohl zu 99,99 % um einen ehemaligen Luftschutzstollen. Aber um was für einen Ob das Ordnungsamt als erster Schritt richtig ist weiss ich nicht so richtig. Ich habe da andere Erfahrungen. Da ich über Deine Gegend nicht informiert bin, was LS-mäßig gelaufen ist, will ich mich aber nicht aus dem Fenster lehnen. Zuvor aber, Falls Du Deinen Opa noch fragen kannst : Weiss er wer das Ding gebaut hat, hat er in diesem Sinne noch weitere Informationen?
            Ansonsten, frage doch erst einmal den Eigentümer/Besitzer des Grundstücks, auf dem sich die Tür befindet ob er etwas weiss. Und frage ihn, ob da nicht in etwa jährlichen oder sonstigen mehr oder weniger regelmäßigen Abständen ein paar Leute in Overall, Helm und Lampen auftauchen, da rein gehen und den Stollen kontrollieren. Wenn das der Fall ist, hast Du ein kleines Problem, nämlich, dass es sich um einen ehemaligen öffentlichen Luftschutzstollen handelt, für dessen baulichen Zustand heute die Bundesrepublik Deutschland zuständig ist. Aufgrund des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes ist der Bund, unter bestimmten Voraussetzungen bei öffentlichen LS-Anlagen dazu verpflichtet, Gefahren, die von solchen Anlagen ausgehen, zu beseitigen. Deswegen werden solche Anlagen von besagten Overallten kontrolliert. Eigentümer des Stollens ist aber der jeweilige Grundstückseigentümer, unter dem er verläuft!! Das kurz zur Rechtslage Deshalb step for step: Frag Deinen Opa und/oder den Besitzer und dann sehen wir weiter

            Kommentar

            • Surfer
              Ritter

              • 06.01.2002
              • 579
              • Aachen

              #7
              Wenn mich nicht alles täuscht....

              ....ist nicht der Grundstückseigner auch besitzer.auch wenn es unter seinem Grundstück verläuft. Ein Grundstück ist hierzulande 3-dimensional anzusehen-wobei mir die tiefe entfallen ist. Da müsste sorgnix was zu sagen können.

              In diesem Sinne
              Durchtrenne immer erst den blauen Draht-wenn die Uhr schneller wird-Lauf

              Kommentar

              • BVK
                Heerführer


                • 16.09.2004
                • 1184

                #8
                Grundstückseigentümer - Besitzer

                Zitat von Surfer
                ....ist nicht der Grundstückseigner auch besitzer.auch wenn es unter seinem Grundstück verläuft. Ein Grundstück ist hierzulande 3-dimensional anzusehen-wobei mir die tiefe entfallen ist. Da müsste sorgnix was zu sagen können.

                In diesem Sinne
                Hallo Surfer,
                klar kann SORGNIX was dazu sagen, wenn er nicht weiss wo er sich - beruflich - tummelt, hätte er ggf. ein Problem
                Es bleibt ihm auch unbenommen, hierzu was zu sagen
                Aber da schon einmal vorweg: - und hoffentlich nicht zu kompliziert :
                Die Legaldefinitionen für Grundstückseigentum und Besitz findest Du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im vorliegenden Fall:
                Entscheidung des Bundesgerichtshofes (mit meinen Worten, Urteil kann bei Bedarf genau zitiert werden): Luftschutzstollen sind in ihrer Gesamtheit
                d.h. als Hohlraum, als auch die den Hohlraum umschließenden Materialien, sprich Ausbau und Eingangsbauwerke, Eigentum des jeweiligen grundbuchmäßigen Eigentümers. D.h. bei einer größeren LS-Anlage erstreckt sich das Eigentum daran auf die Eigentümer der von dem LS-Stollen/Anlage jeweils unterfahrenen Grundstücke. Der Besitzer eines solchen Grundstücks, z.B. Mieter/Pächter hat die (meist) tatsächliche Verfügungsgewalt über dieses und damit dem "Anteil" an dem LS-Stollen. Von rechtlicher Relevanz, was darf der Besitzer des Grundstücks damit anfangen darf, ist die üblicherweise vertragliche Vereinbarung mit dem, den Besitzüberlassenden Eigentümer maßgebend.
                Alles klar
                Fazit: Willste wg. Tür fragen, frag den der da wohnt und was er darf :effe
                und dann sieh weiter
                Oder Du weisst, um was es sich handelt und fragst die - in diesem Fall zwar nicht -zuständige Behörde, z.B. mich

                Gruß und hoffend, dass das verstanden wurde,
                BVK
                Zuletzt geändert von BVK; 23.11.2004, 22:18.

                Kommentar

                • Orplid
                  Bürger

                  • 22.07.2003
                  • 122
                  • Saarland / St.Ingbert

                  #9
                  Also mein Opa weiß leider nicht wer das gebaut hat. der wr damals noch zu Jung. Ehm Ich denke nicht das der Eingang (eigentlich sind es zwei im Abstand von 10 Metern nebeneinander) zu einem Privatgrundstück gehört. Die Eingänge laufen direkt in einen Berg! Also das ganze kann man sich vorstellen:
                  Wenn man an unserer Hauptsraße entlang fährt hören irgendwann linke Hand die Häuser auf, rechte Hand laufen Sie noch lange weiter. So wenn dann links die Häuser aufhören kommt nach ca. 10 metern der erste Eingang der direkt in den berg läuft und nach weiteren 10 metern der zweite. Und 20 meter weiter hört der Berg dann auf und ein kleiner Tierpark fängt an.
                  Alle Gebäude die sich auf dem Berg befinden sind öffentliche Einrichtungen. Eine alte Schule, eine neue, Eine Turnhulle. Also gehe ich davon aus das, das ganze der Stadt gehört.

                  Naja mal schaun was die Stadt dazu meint!

                  Orplid

                  Kommentar

                  • BVK
                    Heerführer


                    • 16.09.2004
                    • 1184

                    #10
                    Ups

                    Orplid,

                    da haben sich unsere Beträge wohl überschnitten
                    Also marsch marsch zur Stadt und mal nachfragen.
                    Und den Tipp von Sebastian nicht vergessen!! (Opa hat gesagt..., bin historisch interessiert etc.)

                    Gruß und

                    Kommentar

                    • Ralf
                      Banned
                      • 09.03.2001
                      • 2915
                      • Essen/Ruhrgebiet

                      #11
                      Zitat von BVK
                      Hallo Surfer,
                      klar kann SORGNIX was dazu sagen, wenn er nicht weiss wo er sich - beruflich - tummelt, hätte er ggf. ein Problem
                      Es bleibt ihm auch unbenommen, hierzu was zu sagen
                      Aber da schon einmal vorweg: - und hoffentlich nicht zu kompliziert :
                      Die Legaldefinitionen für Grundstückseigentum und Besitz findest Du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im vorliegenden Fall:
                      Entscheidung des Bundesgerichtshofes (mit meinen Worten, Urteil kann bei Bedarf genau zitiert werden): Luftschutzstollen sind in ihrer Gesamtheit
                      d.h. als Hohlraum, als auch die den Hohlraum umschließenden Materialien, sprich Ausbau und Eingangsbauwerke, Eigentum des jeweiligen grundbuchmäßigen Eigentümers. D.h. bei einer größeren LS-Anlage erstreckt sich das Eigentum daran auf die Eigentümer der von dem LS-Stollen/Anlage jeweils unterfahrenen Grundstücke. Der Besitzer eines solchen Grundstücks, z.B. Mieter/Pächter hat die (meist) tatsächliche Verfügungsgewalt über dieses und damit dem "Anteil" an dem LS-Stollen. Von rechtlicher Relevanz, was darf der Besitzer des Grundstücks damit anfangen darf, ist die üblicherweise vertragliche Vereinbarung mit dem, den Besitzüberlassenden Eigentümer maßgebend.
                      Alles klar
                      Fazit: Willste wg. Tür fragen, frag den der da wohnt und was er darf :effe
                      und dann sieh weiter
                      Oder Du weisst, um was es sich handelt und fragst die - in diesem Fall zwar nicht -zuständige Behörde, z.B. mich

                      Gruß und hoffend, dass das verstanden wurde,
                      BVK
                      Naja, wenn ich es nicht schon wüßte, würde das Festlegen Deines Berufs nicht schwer sein
                      Allerdings, nach bisken Überlegen könnteste auch Politiker sein.....

                      Kommentar

                      • Hajo
                        Heerführer

                        • 29.09.2003
                        • 3112
                        • NRW
                        • C-Scope 1220 B

                        #12
                        Zitat von Surfer
                        ....ist nicht der Grundstückseigner auch besitzer.auch wenn es unter seinem Grundstück verläuft. Ein Grundstück ist hierzulande 3-dimensional anzusehen-wobei mir die tiefe entfallen ist. Da müsste sorgnix was zu sagen können.

                        In diesem Sinne
                        @ Surfer

                        wenn ich mich recht erinnere,beträgt die Tiefe 6m.
                        Wurde irgentwann während meiner Bergfachschulzeit mal angesprochen.
                        Gruß
                        Uli
                        Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

                        Kommentar

                        • BVK
                          Heerführer


                          • 16.09.2004
                          • 1184

                          #13
                          Politiker...?

                          Zitat von Ralf
                          Naja, wenn ich es nicht schon wüßte, würde das Festlegen Deines Berufs nicht schwer sein
                          Allerdings, nach bisken Überlegen könnteste auch Politiker sein.....
                          Ralf,
                          ich nimm datt ma als Lorbeeren , aber in datt Gedankenfeld such ma in meinen anderen, hoffentlich auch ernsthaften Beiträgen, dann wirste seh'n, was ich bin und hier versuche....
                          Zuletzt geändert von BVK; 24.11.2004, 22:20.

                          Kommentar

                          • BVK
                            Heerführer


                            • 16.09.2004
                            • 1184

                            #14
                            und zur Grundstückstiefe



                            bei sde gesucht und nichts gefunden, steht hierzu NICHTS drin!!??

                            Sollte doch , aber was ist vollkommen

                            Wg. Grundstückstiefe nur ganz kurz:
                            (Claus, bitte wg. kurz jetzt keinen öffentlichen Kommentar )


                            [I]Bürgerliches Gesetzbuch:

                            § 905
                            Begrenzung des Eigentums
                            Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche.
                            Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, daß er an der Ausschließung kein Interesse hat.[/]

                            Ssou! Und nu geiht datt los mit die Einschränkunkungens und Definitonens:effe

                            egrenzungen: Gesetze wie Bergrecht, Wasserrecht (Grundwasserspiegel) grundsätzlich ausgeschlossen und und und...
                            8
                            ein weites juristisches Feld, dass zu beackern oder zu sondeln von Nöten ist
                            Mir scheint es wegen der immer wieder diskutierten Fragen angebracht.
                            Und auch wegen, "was darf ich betreten und was nicht und was, wieso warum
                            ?
                            Aber das muss jetzt hier nicht fortgeführt werden. Gehört grundsätzlich wohl ins Thema Rechtliches (ohne Rechtsberatung)

                            Kommentar

                            • Claus
                              • 24.01.2001
                              • 6219
                              • Bernau bei Berlin
                              • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                              #15
                              Wg. Grundstückstiefe nur ganz kurz:
                              (Claus, bitte wg. kurz jetzt keinen öffentlichen Kommentar )
                              Iiiiich
                              Gar niiieeee nich, würd ich nie machen tun!

                              Aber wie tief gehört mir nun das Land das ich besitze, das hab ich immer noch nich geschnallt
                              Meter reicht, Begründung brauch ich nich!

                              claus
                              Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                              Kommentar

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