Hallo Leute
Hier im Forum wurde ja bereits eine Menge über Munitionsfunde und deren Meldung berichtet.Was mich nun interessieren würde ist die Frage,ob so etwas bei Meldung generell eingezogen und vernichtet wird,oder ob man es gegen Kostenaufwand entschärfen lassen kann.Eine Handfeuerwaffe beispielsweise kann beim Büchsenmacher nach den gesetzlichen Bestimmungen abgeändert werden(falls der Rost das nicht schon erledigt hat)aber wie siehts z.B.mit einer Panzerfaust oder Ähnlichem aus?
Kennt jemand die Gesetzeslage?
Gruß Manni
Hier im Forum wurde ja bereits eine Menge über Munitionsfunde und deren Meldung berichtet.Was mich nun interessieren würde ist die Frage,ob so etwas bei Meldung generell eingezogen und vernichtet wird,oder ob man es gegen Kostenaufwand entschärfen lassen kann.Eine Handfeuerwaffe beispielsweise kann beim Büchsenmacher nach den gesetzlichen Bestimmungen abgeändert werden(falls der Rost das nicht schon erledigt hat)aber wie siehts z.B.mit einer Panzerfaust oder Ähnlichem aus?
Kennt jemand die Gesetzeslage?
Gruß Manni
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