Hab mal was neues schaut selber:
Westwallmuseumverein darf nach Bunker graben
Ortsgemeinde Vinningen scheitert vor Kreisrechtsausschuss
Von PZ-Redakteur Guido Glöckner
Vinningen. Die Freilegung eines Westwallbunkers und die Nachbildung eines Schießturmes an der Vinninger Kreuzung kann von der Ortsgemeinde Vinningen nicht verhindert werden: Der Kreisrechtsausschuss hat einen Widerspruch der Gemeinde gegen die Pläne des Westwallmuseumvereins aus dem Pirmasenser Vorort Niedersimten zurückgewiesen.
Der Westwallmuseumverein hatte vor zwei Jahren damit begonnen, in unmittelbarer Nähe der Vinninger Kreuzung - unterhalb der Windkraftanlagen auf der Gerstfeldhöhe - einen Westwallbunker freizulegen: Es handelt sich dabei um ein sogenanntes B-Kleinstwerk, das im Westwall recht selten gebaut worden war. Die Niedersimter Vereinsmitglieder unter ihrem Vorsitzenden Günther Wagner wollen nach der Freilegung der Bunkeranlage die Nachbildung eines Sechsschartenturm darauf setzen, um damit auf die gigantischen, 4,5 Kilometer langen Westwall-Stollenanlagen unterhalb der Gerstfeldhöhen zwischen Obersimten und Vinningen hinzuweisen - aber auch um über ihr Westwallmuseum in Niedersimten zu informieren.
Seit Monaten sind die Grabungen nach dem B-Kleinstwerk der Westwall-Stollenanlage an der Vinninger Kreuzung eingestellt, nachdem die Ortsgemeinde Vinningen Front gegen das Projekt des Westwallmuseumvereins Niedersimten macht. Jetzt hat der Kreisrechtsausschuss aber den Vinninger Widerspruch zurückgewiesen und damit den Weg für das Projekt, die Freilegung des Bunkers und die Installierung eines Sechsschartenturmes, frei gemacht. (Foto: Archiv/Fuhser)
Auf wenig Gegenliebe ist das Projekt in Vinningen, auf dessen Gemarkung das betroffene Gelände liegt, gestoßen. Der Gemeinderat hat am 27. Februar 2004 nicht nur das Einvernehmen der Ortsgemeinde mit den Plänen des Westwallmuseumsvereins versagt, sondern - nachdem die Kreisverwaltung das Projekt ersatzweise gebilligt hatte - Widerspruch gegen den positiven Bauvorbescheid des Kreisbauamtes eingelegt. Über diesen Widerspruch hat nun der Kreisrechtsausschuss entschieden, nachdem der Fall am 1. Dezember vergangenen Jahres mündlich verhandelt und am 4. April noch einmal im Vinninger Gemeinderat besprochen wurde.
Die Vinninger Ortspolitiker haben gleich mehrere Argumente gegen das Westwallprojekt, das nun schon seit Monaten auf Eis gelegt ist, vorgebracht: Der zu dem Bunkergelände führende Feldweg sei nicht geeignet, um eine Touristenattraktion zu erschließen, führen sie an, auch bedeute das Projekt an der viel befahrenen Landesstraße von Obersimten zur Vinninger Kreuzung eine Verkehrsgefährdung, weil Autofahrer abgelenkt würden. Die Vinninger sind auch der Meinung, dass es sich nicht um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt, das im Außenbereich zulässig ist. Schließlich bezweifelt die Ortsgemeinde, dass überhaupt noch Bunkerreste an dieser Stelle vorhanden sind. Der Westwallmuseumverein geht dagegen davon aus, dass sich die Überreste des Bunkers noch in gutem Zustand befinden.
Die Kreisverwaltung sieht weder eine Verkehrsbeeinträchtigung noch ein Erschließungsproblem, weshalb sie auch die Bauvoranfrage genehmigt und das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt hat. Dieser Meinung schloss sich nun der Kreisrechtsausschuss an: Er hält das Bunkerprojekt für privilegiert, weil es sich bei dem B-Kleinstwerk um einen einzigartigen Bunkertyp handelt, der nur an diesem Standort gebaut worden war. Eine Rekonstruierung ist daher nur an dieser Stelle an der Vinninger Kreuzung möglich.
Auch stehe der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde dem Vorhaben nicht entgegen, argumentiert der Ausschuss, der im übrigen keine Probleme bei der Verkehrserschließung sieht. Die restlichen Erschließungsfragen könnten noch im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden. Insgesamt hält der Kreisrechtsausschuss den Widerspruch für unbegründet, weil die Ortsgemeinde durch das Bunkerprojekt nicht in ihren Rechten verletzt würde.
Pirmasenser Zeitung vom 07.06.05
Westwallmuseumverein darf nach Bunker graben
Ortsgemeinde Vinningen scheitert vor Kreisrechtsausschuss
Von PZ-Redakteur Guido Glöckner
Vinningen. Die Freilegung eines Westwallbunkers und die Nachbildung eines Schießturmes an der Vinninger Kreuzung kann von der Ortsgemeinde Vinningen nicht verhindert werden: Der Kreisrechtsausschuss hat einen Widerspruch der Gemeinde gegen die Pläne des Westwallmuseumvereins aus dem Pirmasenser Vorort Niedersimten zurückgewiesen.
Der Westwallmuseumverein hatte vor zwei Jahren damit begonnen, in unmittelbarer Nähe der Vinninger Kreuzung - unterhalb der Windkraftanlagen auf der Gerstfeldhöhe - einen Westwallbunker freizulegen: Es handelt sich dabei um ein sogenanntes B-Kleinstwerk, das im Westwall recht selten gebaut worden war. Die Niedersimter Vereinsmitglieder unter ihrem Vorsitzenden Günther Wagner wollen nach der Freilegung der Bunkeranlage die Nachbildung eines Sechsschartenturm darauf setzen, um damit auf die gigantischen, 4,5 Kilometer langen Westwall-Stollenanlagen unterhalb der Gerstfeldhöhen zwischen Obersimten und Vinningen hinzuweisen - aber auch um über ihr Westwallmuseum in Niedersimten zu informieren.
Seit Monaten sind die Grabungen nach dem B-Kleinstwerk der Westwall-Stollenanlage an der Vinninger Kreuzung eingestellt, nachdem die Ortsgemeinde Vinningen Front gegen das Projekt des Westwallmuseumvereins Niedersimten macht. Jetzt hat der Kreisrechtsausschuss aber den Vinninger Widerspruch zurückgewiesen und damit den Weg für das Projekt, die Freilegung des Bunkers und die Installierung eines Sechsschartenturmes, frei gemacht. (Foto: Archiv/Fuhser)
Auf wenig Gegenliebe ist das Projekt in Vinningen, auf dessen Gemarkung das betroffene Gelände liegt, gestoßen. Der Gemeinderat hat am 27. Februar 2004 nicht nur das Einvernehmen der Ortsgemeinde mit den Plänen des Westwallmuseumsvereins versagt, sondern - nachdem die Kreisverwaltung das Projekt ersatzweise gebilligt hatte - Widerspruch gegen den positiven Bauvorbescheid des Kreisbauamtes eingelegt. Über diesen Widerspruch hat nun der Kreisrechtsausschuss entschieden, nachdem der Fall am 1. Dezember vergangenen Jahres mündlich verhandelt und am 4. April noch einmal im Vinninger Gemeinderat besprochen wurde.
Die Vinninger Ortspolitiker haben gleich mehrere Argumente gegen das Westwallprojekt, das nun schon seit Monaten auf Eis gelegt ist, vorgebracht: Der zu dem Bunkergelände führende Feldweg sei nicht geeignet, um eine Touristenattraktion zu erschließen, führen sie an, auch bedeute das Projekt an der viel befahrenen Landesstraße von Obersimten zur Vinninger Kreuzung eine Verkehrsgefährdung, weil Autofahrer abgelenkt würden. Die Vinninger sind auch der Meinung, dass es sich nicht um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt, das im Außenbereich zulässig ist. Schließlich bezweifelt die Ortsgemeinde, dass überhaupt noch Bunkerreste an dieser Stelle vorhanden sind. Der Westwallmuseumverein geht dagegen davon aus, dass sich die Überreste des Bunkers noch in gutem Zustand befinden.
Die Kreisverwaltung sieht weder eine Verkehrsbeeinträchtigung noch ein Erschließungsproblem, weshalb sie auch die Bauvoranfrage genehmigt und das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt hat. Dieser Meinung schloss sich nun der Kreisrechtsausschuss an: Er hält das Bunkerprojekt für privilegiert, weil es sich bei dem B-Kleinstwerk um einen einzigartigen Bunkertyp handelt, der nur an diesem Standort gebaut worden war. Eine Rekonstruierung ist daher nur an dieser Stelle an der Vinninger Kreuzung möglich.
Auch stehe der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde dem Vorhaben nicht entgegen, argumentiert der Ausschuss, der im übrigen keine Probleme bei der Verkehrserschließung sieht. Die restlichen Erschließungsfragen könnten noch im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden. Insgesamt hält der Kreisrechtsausschuss den Widerspruch für unbegründet, weil die Ortsgemeinde durch das Bunkerprojekt nicht in ihren Rechten verletzt würde.
Pirmasenser Zeitung vom 07.06.05
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