Zunächst dachte ich es handele sich bei dem flachen Gebilde um eine Art Pferdetränke, das ganze liegt nahe an einem vielbenutzten Reiterweg, aber dann machten mich die anderen Mauerstücke etwas stutzig, ausserdem der dahinterliegende Graben. Was Jemand, worum es sich dabei handeln könnte?
Seltsame Steinbauten im Berg/Rätselhafter U-Eingang(?)
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Seltsame Steinbauten im Berg/Rätselhafter U-Eingang(?)
Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.
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Und hier der Eingang, liegt nahe an einem Waldfriedhof, drinnen sind ein Lichtschalter, ein Schaltkasten und einige Rohre zu erkennen.Angehängte DateienEin Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.
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Ich weiss ja nicht wo Du das gefunden hast. Aber das Wiehengebirge ist sowas von durchlöchert. Möglicherweiste Altbergbau.
Das auf Deinem letzten Bild dürfte ein Fledermausquatier sein.Glück Auf!
MatthiasKommentar
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Nö Matze, nich im Wiehen, direkt in Herford, und der Eingang ist erst seit ein paar Jahren versiegelt, als kleiner Dötz ham wir in der Gegend immer gespielt...Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.
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Luftschutz??
Du als Herforder müsstest wissen ob und wieviel Herford auf den Deckel bekommen hat.
Wo in HF soll das denn sein?Glück Auf!
MatthiasKommentar
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Herford wurde schon einige male, teilweise sehr schwer bombardiert, aber Luftschutz kann aufgrund der Lage und der Erscheinung eigentlich ausgeschlossen werden.
Lage ist Nordöstlich von Herford im Grossen Staatsforst/Stuckenberg.
Der verplombte Eingang liegt im Wald nördlich des grossen Friedhofes, eigentlich für LS auch zu weit weg....Zuletzt geändert von Westfalica; 22.04.2006, 14:13.Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.
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