PS.Wen ich hier im falschen Forum poste endschuldige ich mich jetst schon mal
Was ist erlaubt?
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Was ist erlaubt?
Bei uns in der gegens stehen jede menge alter Bunker die nicht eingezeunt oder verschloßen sind.Darf ich sie mit endsprechnder Vorsicht betreten oder soger Fundsachen mit rauß nehnen???
PS.Wen ich hier im falschen Forum poste endschuldige ich mich jetst schon malStichworte: - -
Ich habe meine Antwort selbst gelöscht. War eine ironische Aussage die etwas mit dem Rechtschreipunk zu tun hatte...
@ casy: Einfach den Eigentümer fragen!(vorerst) nur noch lesend. Schreibend? Woanders! Wo? pn!Kommentar
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Kann ich nicht mit Gewissheit sagen ob das erlaubt ist...aber wenn der Bunker nicht auf befriedetem Besitztum liegt,und selber in keinster Weise gesichert ist(Zaun/Tür/Erdaufschüttung/Verbotsschilder),dann möcht ich den Richter sehen der dich wegen Hausfriedensbruch verurteilt...
Sachen mitnehmen,sieht schon ein bisschen heikler aus...aber was soll man da schon mitnehmen,loses Gut wird sich in einem offenen Bunker kaum noch finden...und wenn du die ganzen Spraydosen,Bierflaschen,Teelichter,Batterien und Mülltüten mitnimmst die du da mit ziemlicher Sicherheit finden wirst,wird dir garantiert niemand böse sein...
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Hallo Zusammen,
ich halte es so, dass dann, wenn der Bunker in einem nicht umfriedeten Gebiet liegt (z.B. mitten im Wald) und kein Schild oder Tür den Zutritt verwehrt, dann entsprechend vorsichtig nix wie rein. Ausnahme sind Bunker in Privatbesitz, dann vorher fragen. Und dann Fotos machen.
Im Naturschutzgebieten natürlich auf den Wegen bleiben.
Etwas aus den Bunkern entfernen ist ganz klar verboten, da die Bunker inklusive Inhalt ja jemanden (im Zweifel dem Bund) gehören. Also wäre das Diebstahl - Finger weg.
Gruß
EifelyetiKommentar
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Erlaubt ist was gefällt. Jeder muss selbst wissen welches Risiko er eingeht. Manchmal sind Privatpersonen das Problem. Mitnehmen tut man nix, ein Fotoaparat ist immer eine gute Erklärung.Lieber was Falsches selbstsicher wiedergeben als die halbe Wahrheit zu sagen.Kommentar
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Das sind wieder die Dinger, wo ich ausrasten könnte...Zitat von eifelzombie
Etwas aus den Bunkern entfernen ist ganz klar verboten, da die Bunker inklusive Inhalt ja jemanden (im Zweifel dem Bund) gehören. Also wäre das Diebstahl - Finger weg.
Gruß
Eifelyeti
Ihr sollt mit den Augen und mit der Kamera kucken und nicht mit den Fingern... deswegen haben wir so wenige gut erhalten Anlagen, weil jeder immer was mitnehmen will.
Les doch bitte mal das hier ein wenig durch:
Ansonsten kann ich Yeti nur zustimmen.
Gruß Markusehrenamtlicher Denkmalbeauftragter für den Westwall im SaarlandKommentar
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Mal im Ernst: Für mich liest sich der Beitrag von casy01 so, als ob er da irgendwas recht konkretes gefunden hat und sich nun fragt, ob ers mitnehmen darf. Schön für ihn
Grundsätzlich darf / sollte man nix mitnehmen, da stimme ich meinen Vorrednern zu. Aber die Frage ist doch, wenn da zum Beispiel ein alter Wehrmachtshelm drinnen im Dreck liegt, würdet Ihr ihn liegen lassen oder nicht?
Ich kenns halt nur von Westwallbunkern, ich glaube nichtmal, dass man dann eine Straftat begehen würde wenn man sowas aus einem unbewirtschafteten Bunker im Staatsforst mitnehmen würde.
Es ist zwar wahrscheinlicher, vom Blitz getroffen zu werden, als in einem aufgegeben Bunker einen schönen Helm zu finden, aber vorkommen tut sowas schonmal ... (kenne solche Fälle allerdings auch nur aus Erzählungen
)
Zuletzt geändert von Impex; 27.05.2006, 22:32.---Kommentar
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Moin Moin
Erst ein mal muß ich mich für meine rechtschreibfehler endschuldigen oder auch nicht " Legasteni" wem das was sagt.
Es ist ja nun mal so das in SZ die SZ-AG ehemals Herman-Göring-Werke,Linke hofmann Buschwerke sind,die zu Krigszeiten in alle richtungen in der Rüstung tätig waren.Es ist schon ein parr Jahre her da habe ich mit ein schulfreund in einem Bunker einen Raun entdeckt wo Patronenhülsen gelagert wurden.Würde aus dem bauch raus sagen 50-60cm hoch und einen Durchmesser von 15-20cm.Dise angaben beruhen auf meinen erinnerungen von vor 15 Jahren!!!!Damals haben wir welche mitgenommen um damit zu spilen.Darum interesirt mich dises Tehma,nicht um irgendwelche Helme oder sonst wes zu "bergen"um sie mir ins Wohnzimmer zu stellen!!!
Was glaubt ihr was meine Frau mit Mir macht wen ich ihr einen haufen Rost vor den Fernseher postire???Zuletzt geändert von casy01; 27.05.2006, 23:00.Kommentar
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Jo das kommt schon mal vorZitat von ImpexEs ist zwar wahrscheinlicher, vom Blitz getroffen zu werden, als in einem aufgegeben Bunker einen schönen Helm zu finden, aber vorkommen tut sowas schonmal ... (kenne solche Fälle allerdings auch nur aus Erzählungen
)
Hab schon mal schöne Sachen aus einem Bauwerk rausgeholt, das seit Kriegsende unter Wasser stand, allerdings ganz offiziell mit Genehmigung des damaligen BVA und im Auftrag für einen Verein.
Es gibt sehr wohl noch den ein oder anderen "Schatz" in Bunkern, doch was mich stört ist nicht der Helm, den einer rausholt, der würde eh nicht lange nach Entdeckung liegen bleiben, sondern das Ausbauen von Anlagenteilen usw, denn damit werden die Bauwerke in meinen Augen geschändet und die letzten z.T. Anschauungsmöglichkeiten für den Interessierten (außerhalb Museen) geraubt.
Gruß MarkusZuletzt geändert von 20P7; 27.05.2006, 22:57.ehrenamtlicher Denkmalbeauftragter für den Westwall im SaarlandKommentar
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Ja so sehe ich das auch, man muss halt unterscheiden zwischen "Zeug" (ob alter Helm oder Patronenhülse kommt für mich da aufs selbe raus) das noch vereinzelt in Anlagen rumliegt und Anlagenteilen, die fest mit dem Bauwerk verbunden sind und definitiv dazugehören (zum Beispiel Teile der Belüftung, Schartenplatten, Türen etc).
Wenn man in so einem alten Bunker ein paar gammelige Hülsen oder 'nen Helm findet und mitnimmt sollte das unproblematisch sein, bei größeren Mengen würde ich das aber in jedem Fall der örtlichen Behörde melden.
Von Anlagenteilen sollte man natürlich immer die Finger lassen, sammelnderweise abbauen ist da wirklich sehr uncool!
Man muss natürlich auch unterscheiden, was (z.B. von unserer Seite) unerwünscht ist und was tatsächlich nach Gesetz verboten ist. Fakt ist da, dass der Staat oftmals (und ja auch sehr offensichtlich) keinen großen Wert auf Zustand und Vollständigkeit dieser Anlagen legt. Ich bin nun kein Jurist, aber ich glaube das bedeutet, dass der Staat seine Besitzansprüche nur Mangelhaft wahrnimmt. Und das wiederum heißt, dass solange man keinen Bunker maßgeblich zerstört oder so, dürfte man mit dem Gesetz schlimmstenfalls im Sinne des Landfriedensbruchs in Konflikt geraten. Das macht Randalierern naturgemäß sehr leichtes Spiel ...Zuletzt geändert von Impex; 27.05.2006, 23:26.---Kommentar
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Nach meinen 2Wöchigen aufenhalt in Auschwizt habe ich keinerlei interesse mehr an irgendwechen sachen die ich mir ins Wohnzimmer stellen kan!!Habe dort wideraufarbeitung geleisted und weiß gott keine schönen sachen dabei gefunden!!
Ich interesire mich hauptsächlich nur noch dafür was in meiner heimat so loß war und ""bewundere""den aufwand der zur damaliger zeit betriben wurde,was die Anlagen und Bauwerke betrift.Kommentar
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Das mußte ich loßwerden befor darauf weiter darauf spekulirt wird ,das ich was mitnehmen will oder anlagen schänden wolle.Bei uns war darmals viel Rüstungsindustrie und denendsprechend auch die Überreste davon.Wolte nur wissen ob ich mich in disen frei zugänglichen gebiten umsehen darf.Kommentar
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Zitat von casy01Das mußte ich loßwerden befor darauf weiter darauf spekulirt wird ,das ich was mitnehmen will oder anlagen schänden wolle.Bei uns war darmals viel Rüstungsindustrie und denendsprechend auch die Überreste davon.Wolte nur wissen ob ich mich in disen frei zugänglichen gebiten umsehen darf.
Ich denke hier wollte Dir keiner was unterstellen, aber dein erste Post dazu las sich so als ob es um was Konkretes ging. Sorry wenn das falsch verstanden wurde.
Diese "was darf ich, was darf ich nicht - Diskussionen" sind hier halt immer selber beliebt
Zuletzt geändert von Impex; 28.05.2006, 00:25.---Kommentar







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