moin
habe da auch keine Ahnung von welchen Buch . sonst hätte ich es ja schon
habe die zeichnungen mal beckommen . ich weiß nur das sie aus egend eine Nordwegen seite kommt . ich glaube die haben egend wie alles da liegen
gruss uwe
Ich will ja nicht unken, da du Dir ja einige Mühe gemacht hast die Pläne einzustellen, aber bevor Du Pläne anderer Leute aus anderen Foren hier einstellst, solltest Du sie vielleicht vorher um erlaubnis Fragen... speziell der Regelbau 114, der nämlich eine von mir abgewandelte Zeichnung aus dem Bettinger/Büren ist.
Mfg
Markus Lauer
ehrenamtlicher Denkmalbeauftragter für den Westwall im Saarland
moin habe die bilder beckommen. wenn ich gegen was verstossen habe. bitte den beitrag löschen . werte den freund mal fagen wo er sie her hat.
gruss uwe
Die Zeichnung zum 206er habe ich in dieser Form auf der DOLP-CD (Modellnbaukatalog) gefunden incl. diverser anderer Bauformen.
Wie sieht dabei eigentlich die Quellenlage aus ? Ich bin immer noch auf der Suche nach kompletten Bauplänen für Westwall/Atlantikwallbunkern. Also mal wieder die berühmte Frage nach den Regelbauplänen. Welche Bundesdienstelle ist zum Thema anzusprechen ?
Etwas offtopic. Ein Teil der im Eingangsbeitrag geposteten Zeichnungen (z.B. 206/207) sind ja wohl ohne Frage digitalisierte Kopien der Originale. Wenn ich eben solche auf einer x-beliebigen Seite im Web finde, diese kopiere und an anderer Stelle veröffentliche, z.B. hier, wen muss ich dann um Erlaubnis fragen bzw. welchen Verweis muss ich posten, damit ich rechtlich sauber bin ?
Oder anders gefragt: Ich kaufe mir eine Kopie eines Regelbauplans bei einer Bundesbehörde - habe also ein Stück Papier in Händen. Davon mache ich einen Scan und stelle diesen ins Web. (Darf ich das überhaupt) Jemand Drittes kopiert dieses Bild und verwendet es auf ähnliche Art und Weise. Kann ich diesen Dritten belangen und sagen: Halt - das ist mein Bild. (Ist es meins ?)
Oder muss ich meinen Scan mit einem Wasserzeichen versehen, um eine Nutzung durch Dritte zu erschweren ? Schließlich will ich eine Information weitergeben in der Form, dass ich auch am Tisch zeigen könnte: So sieht ein 206er im Querschnitt aus - Du kannst ihn Dir ansehen, mach aber bitte die Augen zu.
Meine Fragen kommen ja nicht von ungefähr. Des öfteren ist man doch gewillt, eine Info, die ein Kollege benötigt, aus einem Buch einzuscannen, die Quelle zu nennen und zu veröffentlichen. Bricht man damit schon Gesetze ?
Drehen wir die Schraube weiter - die für uns interessante Literatur erscheint oft in kleinen Auflagen. Soll heißen - diese ist seit Jahren nicht mehr aufgelegt. Exemplare der selben sind nicht mehr verfügbar. Muss der Kumpel also leer ausgehen oder darf ich ihm Kopien einzelner Sachverhalte überlassen ? Oder noch schlimmer - in Zeiten des PCs als digitalisierte Kopie per Email; 1000 fach replizierbar.
Oder ganz simpel: war in Paris - Louvre besucht - Mona Lisa fotographiert - stelle Photo hier ein - Copyright verletzt ?
Wenn ich eben solche auf einer x-beliebigen Seite im Web finde, diese kopiere und an anderer Stelle veröffentliche, z.B. hier, wen muss ich dann um Erlaubnis fragen bzw. welchen Verweis muss ich posten, damit ich rechtlich sauber bin ?
Zumindest die Quelle musst du angeben von der du es hast.
Zitat von dragon_66
Oder anders gefragt: Ich kaufe mir eine Kopie eines Regelbauplans bei einer Bundesbehörde - habe also ein Stück Papier in Händen. Davon mache ich einen Scan und stelle diesen ins Web. (Darf ich das überhaupt)
Nein. du wirst gerade beim BA darauf hingewiesen, daß Vervielfältigungen, auch elektronische jeglicher Art, nicht gestattet sind. Bsp: Ich habe auch Pläne von U-Anlagen und habe sie mir zur leichteren Bearbeitung als PDF gemacht. Das darf ich. Die Weitergabe nicht.
Zitat von dragon_66
Jemand Drittes kopiert dieses Bild und verwendet es auf ähnliche Art und Weise. Kann ich diesen Dritten belangen und sagen: Halt - das ist mein Bild. (Ist es meins ?)
Nein, du hast ja keine Recht daran. Es sei den du hast es verändert. Dann hast du schon ein Recht daran. Bsp.: persönliche Karteneinzeichnungen. Die Kartenrechte hat das LVA, die der Einzeichnungen du. Das reicht schon um eine Weiternutzung gegen deinen Willen zu verhindern.
Zitat von dragon_66
Meine Fragen kommen ja nicht von ungefähr. Des öfteren ist man doch gewillt, eine Info, die ein Kollege benötigt, aus einem Buch einzuscannen, die Quelle zu nennen und zu veröffentlichen. Bricht man damit schon Gesetze?
Nein, du zitierst ja und gibst die Quelle an.
Zitat von dragon_66
Drehen wir die Schraube weiter - die für uns interessante Literatur erscheint oft in kleinen Auflagen. Soll heißen - diese ist seit Jahren nicht mehr aufgelegt. Exemplare der selben sind nicht mehr verfügbar. Muss der Kumpel also leer ausgehen oder darf ich ihm Kopien einzelner Sachverhalte überlassen ?
Einzelne Seiten kannst du ihm weitergeben.
Zitat von dragon_66
Oder ganz simpel: war in Paris - Louvre besucht - Mona Lisa fotographiert - stelle Photo hier ein - Copyright verletzt ?
Ja. Die Mona Lisa darf man dort eh nicht fotografieren.
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern stellt bloß meine persönliche Meinung dar. Ein Haftung für daraus enstehende Schäden wird nicht übernommen.
Zuletzt geändert von Michael aus G; 03.08.2006, 02:16.
Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.
Des öfteren ist man doch gewillt, eine Info, die ein Kollege benötigt, aus einem Buch einzuscannen, die Quelle zu nennen und zu veröffentlichen. Bricht man damit schon Gesetze ?
Meiner Meinung nach schon. In den neueren Werken ist i.d.R. ein Hinweis auf das Verbot eines online-Abdruckes. Ist immerhin auch ne Art Vervielfältigung.
Generell liegt das Urheberrecht beim Autor.
Ein Scan ist nichts anderes als eine Kopie. Sobald das öffentlich wird, gibts ein Problem. Im schlimmsten Fall gibts ne Mail von einem Abmahn-Anwalt und das kostet ab 800€ aufwärts.
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