Panzerfaust mit Triebladung

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  • Andreas
    Landesfürst

    • 04.04.2001
    • 671

    #16
    Naja, den Richter (bzw. Staatsanwalt) möchte ich sehen, der jemand verurteilt (bzw. anklagt) weil er einen Rosthaufen von Mpi oder MG daheim hat, der nicht mehr schießt, und nicht mal mehr einer alten Oma Angst einjagt!!!
    Glaube ich nicht!
    Gruß und gut Fund,
    Andreas

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    • Wigbold
      Heerführer

      • 25.11.2000
      • 3670
      • 76829 Landau / Pfalz
      • OGF - L + W

      #17
      Hallo Andreas,

      wenn Du Dich da mal nicht täuschst!

      Bei Gericht im Zusammenhang mit Waffengesetzgebung wurden schon des öfteren Urteile gefällt, die wohl nur auf Beilhieb einleuchten.

      Man kann dort nicht nur Pferde kotzen sehen, ich vermute sogar, daß die ein eigenes Pferd haben, um nicht ständig eins leihen zu müssen.
      Dort ist nämlich genau genommen wohl ständig eines am Kotzen...

      Da wurden schon Leute bestraft, die eine Patrone besaßen. EINE!

      Sichschonwiederaufregenderweise, Wigbold
      Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
      Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

      Mark Twain



      ... weiter neue Wege gehen !

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      • Thorsten

        #18
        Original geschrieben von Andreas
        Naja, den Richter (bzw. Staatsanwalt) möchte ich sehen, der jemand verurteilt (bzw. anklagt) weil er einen Rosthaufen von Mpi oder MG daheim hat, der nicht mehr schießt, und nicht mal mehr einer alten Oma Angst einjagt!!!
        Glaube ich nicht!
        Gruß und gut Fund,
        Tja, lieber Andreas, ob Du das glaubst oder nicht, wir den Richter oder Staatsanwalt nicht interessieren. Glaubst Du auch nicht, daß eine rote Ampel Halt gebietet? Der Zusammenbau von Dekoteilesätzen war schon ewig verboten, vor ein paar Jahren kam dann o.g. Urteil. Dies wurde in den einschlägigen Fachzeitschriften kundgetan, dem interessierten Leser ist das auch sicher aufgefallen. Zu den Rosthaufen, von denen Du schreibst: auch ein vermeintlich unbrauchbares Stück kann noch verschiedene Tatbestände erfüllen: Anscheinswaffe nach §37 WaffG zum Beispiel. Auch einzelne, noch nicht abgeänderte Teile werden Dir zum Verhängnis werden. Ein Griffstück einer MP, die komplett nicht über 60cm lang ist, ist nach neuester Rechtsauffassung WBK-pflichtig. Wesentliche Bestandteile wie Verschlüsse, Läufe etc. ohnehin. In Deutschland geht man so weit, daß Plastiksturmgewehre wie z.B. M16 oder G3-Repliken, die Plastikkügelchen oder Wasser verschießen, als Anscheinswaffe ausgelegt werden. (hier vor wenigen Wochen erst wieder bei einer Zollkontrolle geschehen)
        Sieh übrigens mal einige Waffenzeitschriften von ca. 1996 an und vergleiche die Anzeigen darin mit heutigen. Du wirst für den deutschen Markt keine vollständigen Teilesätze mehr finden.
        Finde ich auch lachhaft (oder eher zum weinen), ist aber leider so.:

        Da fällt mir noch was ein: vor wenigen Jahren wurde ein älterer Herr verurteilt (unerlaubter Waffenbesitz), weil er eine sebst abgeänderte Pistole besaß. Er hatte diverse Blockierungen durch verschweißen angebracht sowie den Schlagbolzen abgeschnitten. Soweit dazu, daß man wegen einer nicht schußfähigen Waffe nicht belangt werden soll.
        Zuletzt geändert von Gast; 20.09.2001, 17:57.

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        • Andreas
          Landesfürst

          • 04.04.2001
          • 671

          #19
          Dazu fällt mir nur Kloppestext ein!!!!!
          "Ich sehe Flüsse voller Tränen!
          Seen voller Leid!
          Meere voller Dumheit,
          WAS IST NUR LOS MIT DIESER ZEIT??"
          Andreas

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