Sammelgenehmigung bei Orden!!!??

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  • Andreas
    Landesfürst

    • 04.04.2001
    • 671

    #1

    Sammelgenehmigung bei Orden!!!??

    Hallo Leute!
    Ich habe gehört, dass bei jemand in Bayern ein Orden beschlagnahmt wurde, weil er (wie die Polizisten sagten) keine Sammelgenehmigung hatte! Der Orden wurde bei einer Hausdurchsuchung gefunden.
    Ich habe noch nie etwas von einer Sammelgenehmigung gehört, gibts soetwas???????
    :mad:
    Gruß,
    Andreas
  • kloppe
    Ritter

    • 22.04.2001
    • 557
    • BERLIN
    • White´s 3900 D Pro Plus

    #2
    wie

    Also von einer sammelgenehmigung habe ich noch nie gehört. Würde mich nicht wunder wenn es in unseren deutschen landen soetwas gibt. Ich kenne nur einen sammler pahragraphen.
    CU Kloppe


    Tote Soldaten sind niemals allein, denn immer werden treue Kameraden bei ihnen sein.

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    • Cowboy

      #3
      Steht vielleicht im neuen Schily-Erlaß,ihr wißt doch,es ist wegen der Anschläge am 11 .9.,da können auch Orden gefährlich sein!!!
      Vielleicht wars ja kein Orden zum Anstecken,sondern ein Geheimorden aus lauter Terroristen,soll's ja geben. :ha

      Kommentar

      • kloppe
        Ritter

        • 22.04.2001
        • 557
        • BERLIN
        • White´s 3900 D Pro Plus

        #4
        oder

        man benuzt ein orden zB. EK 2 als wurfstern oder besser als wurforden :ha
        CU Kloppe


        Tote Soldaten sind niemals allein, denn immer werden treue Kameraden bei ihnen sein.

        Kommentar

        • Andreas
          Landesfürst

          • 04.04.2001
          • 671

          #5
          Es ist echt kein Scherz, der wurde mit genommen!!!!:mad:
          Andreas

          Kommentar

          • Cowboy

            #6
            Na ja,versetz dich doch mal in die Lage des Beamten: Hausdurchsuchung,und nix gefunden außer Kinderkram.Wie steht man denn dann da.Da kommt doch so ein Hakenkreuzgeschmückter Orden ganz recht,also erstmal mitnehmen,wer weiß,vielleicht ist's ja verboten.Da hat man jedenfalls ersteinmal etwas vorzuweisen.(Später kann man ja immer noch zurückrudern)

            Kommentar

            • kloppe
              Ritter

              • 22.04.2001
              • 557
              • BERLIN
              • White´s 3900 D Pro Plus

              #7
              jaja

              bei deinem kumpel oderwas. mensch da können sic ja mal zu mir kommen herr polizist der das gerade liest und sich ins fäustchen lacht. ne kommen se lieber doch nich hir geibbet eh nichts zu sehen.
              CU Kloppe


              Tote Soldaten sind niemals allein, denn immer werden treue Kameraden bei ihnen sein.

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              • wutz

                #8
                Moin (soll übrigens geprüft werden, ob dieser Gruß in den Duden aufgenommen wird)!

                Es könnte ratsam sein, den Hintergrund mitanzugeben, weshalb eine Hausdurchsuchen veranstaltet wurde. Nur wegen einfachen sondelns bestimmt nicht.
                Also berichte bitte mal die genauen Fakten. So eine Hausdurchsuchung ist ja ein recht schwerer Eingriff...

                Tschüß, Wutz:cool:

                Kommentar

                • Rotti
                  Heerführer

                  • 16.09.2000
                  • 1832
                  • Im finstren Bayern / M
                  • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

                  #9
                  Flatulenzerlaubnisschein

                  Also: Das Sammeln von Orden bedarf keiner Erlaubnis, und gibt auch sonst eigentlich keine Probleme, wenn man es mit § 86 und 86a genau nimmt.Da wird sogar der Schily Probleme haben, das zu ändern.Wenn man eine Haussuchung hat, kann allerdings aller möglicher Kram mitgenommen werden, um einem eine "üble" Gesinnung anzudichten oder nachzuweisen.Sollte der Orden, lassen wir´s einmal ein EK2 sein- also zwischen Hitlerbild und HK-Fahne an der Wand gehangen haben, isser wech.Vor allem wenn der Delinquent vielleicht die Nacht zuvor der Meinung war, er müsse sich dadurch hervortun,daß er ein Asylheim anzündet.
                  In dieser Hinsicht ist ja jeder seines eigenen Unglückes Schmied.
                  Ein Schaukasten mit Orden aus dem 3.Reich wird hingegen bei einem Unfallflüchter,Steuerhinterzieher oder Hühnerdieb nicht weiter interessieren.Abgesehen davon, daß wenn bei "so einem" verherrlichendes Material sichergestellt werden kann(und sei es nur aus Frust,das nix anderes da war) unterliegt das eh einem Beweis-Verwertungsverbot.Es passiert ihm also nix.
                  Eng wird´s nur, wenn ein Zusammenhang zu pol. orientierten Straftaten vermutet werden kann.

                  Also im Klartext:Es kommt immer drauf an, wegen was die Jungs da sind.Wenn das Opa´s Orden waren(nachweislich!),und daheim an der Wand hingen passiert selbst einem hartgesottenen und kahlgeschorenen Braunkittel deswegen nichts, trägt sie ein "braver Bürger" offiziell auf der Straße am Frack,zeigt sie herum und schwärmt von der "guten alten Zeit" ,wird ihm in den A. getreten!

                  Aber wiegesagt:Jeder kocht sein eigenes Süppchen, und sucht sich vor allem seine Freunde selber aus...



                  Gab´s hier nicht mal einen Thread "Recht und Gesetze"?

                  CU
                  Le Rott
                  Zuletzt geändert von Rotti; 29.10.2001, 11:06.
                  Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
                  die Asche bleibt uns doch!

                  Kommentar

                  • Andreas
                    Landesfürst

                    • 04.04.2001
                    • 671

                    #10
                    Hallo!
                    Leider weiss ich auch nicht besonders viel über den Zusammenhang, da es nich mein Kumpel ist. Ich habe es nur über ein paar Ecken gehört.

                    Was mich gewundert hat, war dass, das der Polizist von einer fehlenden "Sammelgenehmigung" gesprochen hat!
                    Damit hat er begündet, dass er den Orden mitnimmt.
                    Sonst wurde glaube ich nichts mitgenommen.

                    Gruß und gut Fund,
                    Andreas

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                    • Wigbold
                      Heerführer

                      • 25.11.2000
                      • 3670
                      • 76829 Landau / Pfalz
                      • OGF - L + W

                      #11
                      Fehlende Sammelgenehmigung

                      Hallo Andreas,

                      also so wie Du das geschildert hast, kann es nicht gewesen sein. Rotti hat das ja sehr schön erklärt.

                      Und mit den Informationen um etliche Ecken habe ich meine eigenen Erfahrungen...
                      Was da alles hinzugedichtet und weggelassen wird, sagenhaft.

                      Ich denke, da fehlt noch ein wichtiger Informationsbestandteil.

                      Es wäre allerdings interessant, die wahre Geschichte zu erfahren. Hast Du die Möglichkeit dazu?

                      Interessierterweise, Wigbold
                      Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                      Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                      Mark Twain



                      ... weiter neue Wege gehen !

                      Kommentar

                      • Andreas
                        Landesfürst

                        • 04.04.2001
                        • 671

                        #12
                        Hallo Wigbold!
                        Das was ich bis jetzt geschrieben habe stimmt ziemlich sicher!
                        Ich werde mich aber noch ein Mal genau erkundigen, und euch dann bescheit gebe.
                        Aber lasst uns doch jetzt mal davon ausgehen, das stimmt, was ich da gehört haben. Was passiert jetzt?
                        Gruß und gut Fund,
                        Andreas

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                        • Thorsten

                          #13
                          Es gibt da eine Möglichkeit: Ich weiß von einem Sammler mit entsprechender Sondergenehmigung. Er sammelt unter anderem auch Orden, die heute noch verliehen werden, also aktuell sind. Und dafür braucht er eine Sondergenehmigung, sonst würde er Originale z.B. vom Bundesverdienstkreuz etc. nicht erwerben können.

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                          • Rotti
                            Heerführer

                            • 16.09.2000
                            • 1832
                            • Im finstren Bayern / M
                            • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

                            #14
                            Gute Idee!

                            Das hatte ich allerdings nicht bedacht...guter Gedanke!Vielleicht war´s ja wirklich ein zeitgenössischer Orden???Obwohl:BESITZEN müsste man die schon auch dürfen.Nur der Erwerb und vor allem natürlich das Tragen sind heikel bzw. verboten.Mal sehen, was da rauskommt...
                            Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
                            die Asche bleibt uns doch!

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                            • Andreas
                              Landesfürst

                              • 04.04.2001
                              • 671

                              #15
                              Hi!
                              Nee, ein Zeitgenössischer Orden wars sicher nicht. Es war ein Orginalstück mit Adler und Hakenkreuz. Ich glaube ein Waffen-SS Adler, den man auf der Brust (oder wars die Mütze?) getragen hat.
                              Gruß und gut Fund,
                              Andreas

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