Handy geg. Abhören sichern

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  • BOBO
    Heerführer


    • 04.07.2001
    • 4414
    • Coburg
    • Nokta SimpleX+

    #1

    Handy geg. Abhören sichern

    Hallo Leute,

    fall´s jemand sein Handy checken lassen will, ob jemand in der Leitung hängt (man kann das bestimmt nicht am Hallen oder Knacken in der Leitung merken - weil digitaler Welt), so kann er dies mit folgender Nummer machen:

    00 176 04 123456789
    (76 Cent/Einheit)

    Sollte ein Beep-Ton zu hören sein, so ist die Leitung OK - im anderen Fall nicht!

    MfG BOBO

    Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde
  • Heffa
    Ratsherr

    • 01.10.2003
    • 233
    • Düsseldorf
    • MD 5006 DTS

    #2
    LOL und wenn man dann 2 Stunden auf das Piep gewartet hat ist man sein Gehalt los

    Kommentar

    • C-4
      Heerführer

      • 01.08.2002
      • 2106
      • D

      #3
      Ja, ganz genau. Warum geh ich eigentlich arbeiten?
      Damit kann man doch viel leichter Geld verdinenen...

      Kommentar

      • Hajo
        Heerführer

        • 29.09.2003
        • 3112
        • NRW
        • C-Scope 1220 B

        #4
        ...76cent/Einheit....so richtig Reich wirste dann,wenn diese Einheit im Sekundentakt verrechnet wird!!Hiiiiiiiilfeeeeeee
        Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

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        • Huskie
          Landesfürst

          • 18.01.2003
          • 627
          • Benterode / Niedersachsen

          #5
          .....genau, da lasse ich lieber zuhören.
          Habe nichts zu verbergen.

          MfG
          Huskie
          Gruß
          vom Huskie
          ----------------------------------------------------

          Kommentar

          • Hajo
            Heerführer

            • 29.09.2003
            • 3112
            • NRW
            • C-Scope 1220 B

            #6
            ...mal ehrlich Bobo!
            bekommst Du 'ne Prämie für das Einstellen dieser Nummer?
            Ist doch wohl 'ne klare abzocke!
            Mod's!!...löschen!!!
            Leichtgläubige User wählen die Nr. ..aus reiner Neugier!!
            Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

            Kommentar

            • Claus
              • 24.01.2001
              • 6219
              • Bernau bei Berlin
              • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

              #7
              so rum

              find ichs aber besser...

              (OK, die Nummer ist auch verändert...)

              claus
              Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

              Kommentar

              • BOBO
                Heerführer


                • 04.07.2001
                • 4414
                • Coburg
                • Nokta SimpleX+

                #8
                Ok

                ich wollte in keiner Art und Weise einen von Euch abzocken! Auch wenn es vielleicht so rüber gekommen ist. Ich brauche Euch doch noch.

                Aber jetzt habt Ihr mich auch überzeugt, dass es eine reine Abzockerei ist.
                MfG BOBO

                Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

                Kommentar

                • Claus
                  • 24.01.2001
                  • 6219
                  • Bernau bei Berlin
                  • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                  #9
                  Bobo

                  ich hab die Änderungen da oben "verbrochen"

                  Hätte ich dir da eine böse Absicht unterstellt, wäre dieser Beitrag nicht mehr da und du hättest ne PN bekommen

                  Aber so, alles in Butter, man kann sich ja mal vertun und so ganz nebenbei war es was zum schmunzeln!

                  claus
                  Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                  Kommentar

                  • aloisss
                    Ratsherr


                    • 06.03.2004
                    • 245
                    • kassel
                    • Black Knight Magpie

                    #10
                    moin ,

                    das mit dieser nummer ins amiland stimmt aber ob das heute noch so ist weiß ich nicht früher konnte man das so abchecken (um einiges vor 10 jahren.... mann werd ich alt) aber ich denke mittlerweile nicht mehr.

                    übrigends ist das abhören von festnetz und handy unter den jeweiligen behörden zum volkssport geworden, die meißten lauschangriffe sind garnicht rechtens und die genehmigungen werden meist ohne oder mit unzureichenden beweisen von der staatsanwaltschaft genehmigt.
                    das ist erwiesene sache aber das juckt die jungs recht wenig da sie ja narrenfreiheit besitzen.
                    deutschland ist übrigends im größenverhältnis zu den USA weltmeister im abhören

                    solche abhöraktionen und noch andere eingriffe in der privatsphäre sind gang und gebe, nur wissen das die meisten bürger garnicht aber die methoden der STASI verpöhnen und verachten, dabei sind die jetzigen methoden noch wesentlich ausgeprägter.

                    wer mehr details will kann sich bei mir melden, habe mich ausführlich damit beschäftigt

                    zu den abhöraktionen gibt es auch eine jährliche statistik die jedes jahr mehr oder weniger publik wurde (RegTP und BMI).
                    jetzt werden diese statistiken nicht mehr an die öffentlichkeit gelangen weil angeblich unnötige bürokratie abgebaut werden soll und diese statistiken angeblich nicht mehr erstellt werden weil es zuviel arbeit macht.

                    nur seltsam das sie gerade dort angeblich unnötige bürokratie abbauen, wobei sie sie doch an sooooooooo vielen anderen stellen abbauen könnten

                    was diese ärsche damit bezwecken wollen dürfte jedem klar sein.... sie wollen einfach nicht mehr das wir über deren kriminellen machenschaften informiert werden.
                    JA KRIMINELL ! denn wenn ich mich an einem fremden telefonanschluß anklemme und mitlausche kriege ich dermaßen einen auf den sack das mir hören und sehen vergeht. nur weil diese beamtenpfeifen dem staat dienen dürfen sie unerlaubte verbotene lauschangriffe starten. das kann es nicht sein.



                    gruß

                    aloisss

                    Kommentar

                    • Hecht
                      Ritter

                      • 06.02.2001
                      • 305
                      • Niedersachsen

                      #11
                      Tja...

                      >.. in Sachen Telefonüberwachung gibt es ja ein aktuelles, höchstrichterliches Urteil.

                      JA KRIMINELL ! denn wenn ich mich an einem fremden telefonanschluß anklemme und mitlausche kriege ich dermaßen einen auf den sack das mir hören und sehen vergeht.

                      > Zu recht.

                      nur weil diese beamtenpfeifen dem staat dienen dürfen sie unerlaubte verbotene lauschangriffe starten. das kann es nicht sein.

                      > Dieser Satz widerspricht sich im Inhalt. Ansonsten solltest Du Deine Behauptungen mit Quellenangaben belegen. Allgemein gesagt, sollte man Pauschalisierungen jedweder Art unterlassen, insbesondere: die meisten machen das und das, beamtenpfeifen, ärsche usw.. Stigmatisierungen haben selten etwas gutes hervorgebracht.

                      Bis dann

                      Kommentar

                      • Sorgnix
                        Admin

                        • 30.05.2000
                        • 25923
                        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                        #12


                        DEM ist wohl nichts mehr hinzuzufügen ...

                        Danke!
                        Jörg
                        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                        (Heiner Geißler)

                        Kommentar

                        • Trio
                          Geselle


                          • 04.03.2004
                          • 77
                          • Deutschland

                          #13
                          lass doch zuhöhren wenn die sich sonst nichts zu sagen haben.
                          we glaubt abgehört zu werden kann ja am ende eines jeden telefonats die netten Mithöhrer Grüßen.

                          ---- warum soll ich mehr sagen als ich nicht weiß ----
                          muß ich das alles verstehen

                          Kommentar

                          • aloisss
                            Ratsherr


                            • 06.03.2004
                            • 245
                            • kassel
                            • Black Knight Magpie

                            #14
                            moi ,

                            das ich oder jeder andere einen auf den sack bekommt wenn er sich wo anklemmen tut ist auch richtig , denn NIEMAND hat das recht in fremde privatsphären unrechtsmäßig einzudringen.

                            das meine ausdrucksweise mit einigen bemerkungen über staatsdiener (eurojäger ) nicht so gepflegt ausgrdrückt wurden liegt daran das mich und auch viele andere die mit dem thema vertraut sind auf 180 sind (verständlicherweise).

                            nein ich habe solche maßnahmen nicht zu befürchten, da ich nichts unrechtmäßiges tue ....... nur mal so vorweg

                            aber jeder kann opfer solcher machenschaften werden.

                            aber es kann halt nicht sein das die so vorgehen wie schon bereits beschrieben.

                            ein urteil gibt es bereits darüber, das ist korrekt.
                            aber juckt die das ????? NEIN

                            es gibt etliche urteile vom bundeverfassungsgericht welche z.b. örtliche behörden garnicht zu interessieren scheinen da sie genau dagegen handeln und die "normalen" gerichte auch wiederrum ganz andere urteile aussprechen.
                            und du als normaler mensch hast no chance dagegen anzugehen.

                            da sieht man mal wie schön gegeneinander gearbeitet wird.

                            die quellen hatte ich weggelassen, ist aber auch kein problem.
                            quellen diesbezüglich waren/sind RegTP, BMI (bundesministerium für innere sicherheit), Freiburger Max-Planck-Institut, Presse.

                            hier mal ein kleiner auszug :

                            Ein Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts, das die Bundesregierung in Auftrag gegeben hatte, stellt fest, dass es für die Behörden recht einfach ist, eine Telefonüberwachung - auch bei Journalisten - anzuordnen.
                            Ein ermittelnder Polizeibeamter stellt "Gefahr im Verzug" fest und erhält in der Regel die Genehmigung. Zwar muss dem Gesetz nach im Nachhinein eine richterliche Genehmigung eingeholt werden. Aber die Begründung dazu ist oft recht ungenau und die Pflicht zur nachträglichen Information der Überwachten wird von den Staatsanwaltschaften nur in etwa einem Drittel der Fälle befolgt. Die Gutachter kritisieren, dass es dem deutschen System der Telekommunikationsüberwachung an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle mangelt.
                            Eine Studie, die eine Forschungsgruppe an der Universität Bielefeld im Dezember letzten Jahres vorstellte, fand heraus, dass ein großer Teil der Richter Anträge auf Telefonüberwachungen fast ungeprüft durchgehen lässt. Die Untersuchung bezieht sich nur auf vier Staatsanwaltschaften, drei davon aus Nordrhein-Westfalen, und umfasst den Zeitraum von 1996 bis1998.

                            Die Studie stellt fest: "In den 307 in die Untersuchung einbezogenen Fällen wurde überhaupt nur in einem einzigen Fall ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung einer Telefonüberwachung abgelehnt. In allen anderen 306 Fällen, in denen dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben wurde, überrascht nicht nur die fast hundertprozentige Übereinstimmung im Ergebnis, sondern vor allem auch die weitgehenden inhaltlichen Entsprechungen von staatsanwaltlichen Anträgen und richterlichen Beschlüssen."
                            Erleichtert wurde diese fast vollständige Zustimmungsrate offensichtlich dadurch, dass die Staatsanwaltschaften ihren Anträgen meistens schon einen Beschlussentwurf beifügten. Unabhängig davon, ob diese die Kriterien, die für eine Überwachung erforderlich sind, erfüllten oder nicht, wurden sie in weit über 90 Prozent der untersuchten Fälle von den Richtern wörtlich übernommen und lediglich abgezeichnet.
                            In der Bielefelder Studie heißt es dazu: "In Übereinstimmung mit diesem Befund hatten einige Staatsanwälte schon in den Interviews geäußert, dass man von einem Richter jederzeit einen Beschluss bekommen könne, wenn man den Antrag nur mit einem entsprechenden Beschlussentwurf versehe." Diese Praxis, die auch von der größer angelegten Studie des Max-Planck-Instituts bestätigt wird, macht deutlich, dass auch der Richtervorbehalt bei der Überwachung von Telefonen oder der Anordnung der Genanalyse nicht vor Missbrauch von Seiten des Staatsapparats und der staatlichen Ermittlungsbehörden schützt.

                            Auch in einem anderen Punkt kommen beide Studien zu ähnlichen Schlussfolgerungen. Laut der Studie des Max-Planck-Instituts werden nur 27 Prozent der von Abhörmaßnahmen Betroffenen überhaupt darüber informiert. Mehr als zwei Drittel der Betroffenen haben damit keinerlei Möglichkeit, sich dagegen zu wehren oder die Rechtmäßigkeit der Maßnahme vor Gericht überprüfen zu lassen.
                            In der Bielefelder Studie heißt es dazu: "Eine ausdrückliche Benachrichtigung des Beschuldigten erfolgte lediglich in rund 3 Prozent der Fälle. Bei immerhin 50 Prozent der Telefonüberwachungen konnte davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte auf andere Weise, nämlich regelmäßig durch die Akteneinsicht des von ihm beauftragten Rechtsanwaltes, Kenntnis von der Maßnahme erlangt hatte."
                            Ein weiteres Problem, auf das die Bielefelder Studie aufmerksam macht, ist die zunehmende Überwachung von Kontaktpersonen von Beschuldigten. Ihr Anteil stieg von 39 Prozent im Jahr 1996 auf 65 Prozent im Jahr 1998. Die Studie gelangt zur Einschätzung: "Auf die Belange der durch die Telefonüberwachung in ihren Rechten betroffenen Beschuldigten sowie der zunehmend - und noch öfter als die Beschuldigten selbst - abgehörten Kontaktpersonen wird nicht eingegangen. Richter fühlen sich nicht dazu aufgerufen, bei ihren Entscheidungen auch die Interessen der über die Telefonüberwachung naturgemäß nicht informierten Beteiligten in irgendeiner Weise zu berücksichtigen; es fehlt jegliche Sensibilität dafür, dass es sich hierbei um Grundrechtseingriffe handelt."
                            Laut dem Grundrechte-Report werden pro abgehörten Telefonanschluss schätzungsweise 100 Unbeteiligte in Mitleidenschaft gezogen.
                            Als die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zusammen mit einem Vertreter des Max-Planck-Instituts das Gutachten zur Telefonüberwachung vorstellte, das noch von ihrer Vorgängerin Hertha Däubler-Gmelin in Auftrag gegeben worden war, unterstrich sie die Notwendigkeit der Telefonüberwachungen als unverzichtbares und effizientes Mittel der Strafverfolgung und Prävention.

                            Das Ende der Privatheit

                            Es gibt ein Wort, das immer öfter eigentlich Verbotenes möglich macht: Es heißt Prävention, also Vorbeugung.

                            Mit diesem Wort haben die Amerikaner den Krieg im Irak begründet – zur Vorbeugung gegen den Terror. In Deutschland muss dieses Wort Prävention herhalten wenn es gilt, in Grundrechte einzugreifen.
                            Die Bundesländer haben damit begonnen, in den Neufassungen ihrer Polizeigesetze den Beamten die vorsorgliche Telefonüberwachung (TÜ) zu erlauben – also das Abhören ohne konkreten Verdacht.
                            Begründung: Prävention gegen Straftaten und Terroranschläge. Das Abhören soll erlaubt sein, nicht weil der Verdacht auf eine erhebliche Straftat besteht, sondern weil sich beim Abhören der Verdacht auf eine erhebliche Straftat ergeben könnte.
                            Im CDU-regierten Thüringen wurde ein solches vorbeugendes Abhörgesetz (im Rahmen der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes vom 20. Juni 2002) vor einem Jahr erlassen; es ging ohne große Widerstände und ohne bundesweites Medienecho über die Bühne; es gilt als „Pilotprojekt“ für die Ausweitung der Telefonüberwachung.

                            Im CSU-regierten Bayern kam ein solches Gesetz im Frühjahr in den Landtag, stieß aber auf unerwartet großen Widerstand, wurde deshalb vorläufig zurückgezogen und soll nach der Landtagswahl im September erneut eingebracht werden.
                            In Niedersachsen hat sich die Koalition aus CDU und FDP auf die vorbeugende Telefonüberwachung geeinigt; die erste Lesung des Gesetzes im Landtag hat am 25.Juni stattgefunden.
                            Fast genau so weit ist Rheinland-Pfalz; dort haben sich die Regierungsparteien SPD und FDP auch auf das Abhören ins Blaue hinein verständigt, ein entsprechender Regierungsentwurf vom 24.Juni wurde dem Landtag zugeleitet.
                            In einer Vielzahl von Bundesländern laufen Vorarbeiten für ähnliche Gesetze.

                            Da an den schon geltenden oder geplanten Polizeiabhörgesetzen fast alle Parteien beteiligt sind (nur Grüne und PDS fehlen), kann man sich darauf einrichten, dass in Bälde die Polizei in Deutschland flächendeckend eigene Abhörkompetenzen hat, die nur sehr wenig kontrolliert werden.
                            Diese Bestrebungen laufen pikanterweise just in einer Zeit, in der Karlsruhe die Vereinbarkeit des großen Lauschangriffs, also der elektronischen Wanze, mit der Verfassung prüft – einer Abhörmethode, die höchst umstritten ist, deren rechtliche Voraussetzungen aber immerhin höher sind als diejenigen in den neuen Polizeigesetzen.
                            Diese Gesetze stellen die Telefonüberwachung auf eine weitere, eine dritte Säule. Bisher dürfen Telefone abgehört werden im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nach den Paragrafen 100 a und folgende der Strafprozessordnung; die Polizei ist hier Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft.

                            falls es jemand interessiert

                            das müsste halbwegs eindeutig sein.
                            bischen viel aber lehrreich.........hoffentlich kriegt der Aloisss nu wegen seinem roman kein palaba

                            wir leben in einem überwachungsstaat, nur wissen das die wenigsten
                            nach dem motto : was man nicht weiß, macht ein nicht heiß.
                            ein anderes wort dafür welches auch eine methode ist um die bürger ruhig zu stellen nennt sich "VOLKSVERDUMMUNG" .

                            jeder kann sich jetzt sein eigenes urteil darüber bilden und auch selber diesbezüglich recherchieren und wird sehen das ganze ist für den ...... .




                            gruß und gut fund


                            aloisss
                            Zuletzt geändert von aloisss; 16.03.2004, 14:38.

                            Kommentar

                            • Oelfuss
                              Heerführer

                              • 11.07.2003
                              • 7794
                              • Nds.
                              • whites 3900 D pro plus

                              #15
                              Warum regst Du Dich eigendlich so auf? In jedem Lebens- und Arbeitsbereich gibt es Ausreisser. Dies geht von kleinen Normenübertretungen bis hin zum Kapitalverbrechen.

                              Die sogenannten Staatsdiener sind auch nur ein Spiegel der übrigen Gesellschaft. Es ist zwar löblich dies anzuprangern, doch wozu? Es gibt keine heile Welt! Denk mal drüber nach, wenn Du beim nächsten Mal etwas schneller unterwegs bist, oder..., oder.... usw.

                              Wer also ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein

                              Ich geh lieber nach altem Kram suchen
                              bang your head \m/

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