Ebay-verarsche!

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  • Hajo
    Heerführer

    • 29.09.2003
    • 3112
    • NRW
    • C-Scope 1220 B

    #1

    Ebay-verarsche!

    Brauche ich einen Anwalt?
    Ein Freund von mir hat bei E-Bay eine Sony-Digi-Kamera ersteigert.(F505V)(gebraucht)
    Laut Beschreibung alles i.O.Beim laden der Akkus (2stück)festgestellt,daß sich diese nicht laden lassen,bzw.nach 5Min.schon wieder leer waren...

    Er geht zu Saturn-Hansa und kauft einen neuen Akku,läd diesen auf,um festzustellen,daß nach ca.6-7 Min dieser neue Akku auch wieder leer ist.
    Er nochmal nach Saturn,ein neues Ladegät geholt,den neuen Akku damit geladen und siehe da,Kamera läuft ca.1 h.
    Danach hat er versucht,die alten Akkus mit dem neuen Ladegerät zu laden.
    Nach Ende des Ladevorgang's und einsetzen eines geladenen alten Akkus,verabschiedete sich der alte Akku in gewohnter Weise nach ca.5 Min.
    Fazit : beide mitgelieferten Akkus kaputt und das Ladegerät ebenfalls!
    Nach einem Tel. mit der Verkäuferin,erklärte diese sich dazu bereit,die Kamera wieder zurückzunehmen und die bezahlte Summe wieder zurück-zu-überweisen.
    Nach einer halben Stunde der Rückruf :"ich habe noch einmal mit meinem Mann und meinem Sohn gesprochen,beide sagen,die Akkus waren in Ordnung,daß Ladegerät ebenfalls,nur,ein Akku war nicht mehr so recht....
    Fakt ist nun,sie will die Kamera nicht zurücknehmen.
    Was kann man tun?
    darf man bei Gebrauchtwaren auch innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten?
    Kennt sich hier jemand aus?
    Uli
    Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....
  • wolfsmond
    Heerführer

    • 19.03.2002
    • 1111
    • Kiel

    #2
    hallo uli !

    bei den verkaufregeln bei ebay hat sich ja einiges verändert.
    viele verkäufer geben in ihrem verkaufstext bereits an, das es sich um eine private auktion handelt und keine garantie übernommen werden kann.
    nun kann ich nicht sagen was der verkäufer in seinem artikel angegeben hat, aber hat er nicht erwähnt das ein akku kapuut ist, bzw. nicht mehr voll aufzuladen ist, müsste er diesen zumindest auf seine kosten ersetzen. dies hat er ja wohl bereits zugegeben ! was das ladegerät betrifft, liegt die beweislage wohl bei dir / deinem bekannten...
    zur not den sachverhalt bei ebay melden und erfragen was zu tun ist. aber eigentlich sollte der verkäufer so loyal sein und die kamera zurücknehmen und den kaufpreis erstatten. stellt er sich quer, gibt es immer noch die möglichkeit ihn negativ mit einem entsprechenden eintarg zu bewerten...

    Kommentar

    • wolfsmond
      Heerführer

      • 19.03.2002
      • 1111
      • Kiel

      #3
      ps. auf jeden fall würde ich die verkaufsseite des artikels downloaden, für eventuelle streitfälle vor gericht ect.
      gib doch mal die artikelnummer an, wäre ja auch interessant wie er bereits bewertet wurde...

      Kommentar

      • jlandgr
        Landesfürst

        • 06.09.2002
        • 992
        • Mainz,RLP+Göttingen,NDS
        • Archivsuche, Detektor=Augen

        #4
        Zitat von wolfsmond
        ps. auf jeden fall würde ich die verkaufsseite des artikels downloaden, für eventuelle streitfälle vor gericht ect.
        Normalerweise reicht ein "Bildschirmausdruck", also einfaches Ausdrucken, wobei auch das Datum/Uhrzeit auf dem Ausdruck stehen sollte. Aber den sollte man in der Tat machen, da E-Bay Auktionsdaten normalerweise ja nur 90 Tage aufhebt, soviel ich weiß.
        Und in der Tat, viele Verkäufer verweisen ja auf das neue EU-Recht, wenn also irgendwo steht "Privatverkauf nach neuem EU-Recht" o.ä. bzw. explizit, was in diesem Recht geregelt ist, also kein Anspruch auf Gewährleistung/Garantie und Rückgabe bei Gebrauchtverkauf von privater Seite, sieht es mit der kompletten Rückgabe (Wandlung) wohl schwierig aus.
        Bei falschen/unvollständigen Angaben ergeben sich natürlich evtl. Handhaben, aber da kenne ich mich nicht genug aus.
        Auf jeden Fall viel Glück!
        Jérôme

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        • südi
          Ratsherr

          • 28.06.2003
          • 284
          • BaWü
          • Nase

          #5
          >>>>>>>Ladegerät ebenfalls,nur,ein Akku war nicht mehr so recht....<<<<<<<<<<<


          Stand das in der auktion?
          Nein?
          Dann ist der zusatz "privatverkauf, keine garantie usw" nichtig!
          Es sind alle defekte/beschädigungen die einem bekannt sind anzugeben.
          Lass Dich von Deinem Anwalt beraten...........
          Die neue rechtslage ist nämlich etwas komplizierter geworden. Und nur Du kennst auch alle variablen! (genaue beschreibung des artikels, tel.gespräch usw)
          Ich hoffe, Du hast für das telefongespräch einen zeugen?

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          • Wilhelm
            Heerführer

            • 08.09.2002
            • 1053

            #6
            Akkus

            @Hajo

            Akkus kann man austauschen, kosten ja nicht viel. Und wegen sowas vors Gericht ziehen ist absoluter Blödsinn und kostet mehr als das ganze Wert ist.
            Dein Freund kann doch die Kamera wieder ins e-bay stellen.
            ( Wenn die Verkäufer den Akku vorher ausprobiert haben, und hatte funktioniert, dann hatte er sie bestimmt nicht 5 Minuten später noch mal ausprobiert. )

            gruß

            Wilhelm

            Kommentar

            • Hajo
              Heerführer

              • 29.09.2003
              • 3112
              • NRW
              • C-Scope 1220 B

              #7
              @ Alle die sich hier gemeldet haben

              So,
              ich habe jetzt die Artikelnummer...
              Ich muß vorab noch erklären,daß der dort angegebene Käufer,nicht der Käufer ist!!
              Der Verkäufer hat diesem käufer die Kamera nicht verkauft,weil der aus der Türkei kam und er die Kamera nicht bis in die Türkei versenden wollte!
              Der Verkäufer hat sich nach der Auktion dann an den Zeit-Höchstbietenden gewandt(meinen Freund) und ihm die Kamera nach einigem Handeln für 417€ überlassen.
              Bei einem 2Tage später erfolgtem Tel.-Gespräch,bei dem ich dann die Mängel beschrieben habe,gab die gute Frau auch zu,daß ein Akku wohl nicht mehr ganz i.O. sei!
              Mein Freund hat heute morgen die Kamera wieder zurückgeschickt....er wird sie wohl wiederbekommen mit dem Vermerk "Annahme verweigert"...
              Wie man aus dem Angebot ersehen kann,steht dort nichts von Privatverkauf oder neuem EU-Recht etc.!
              Petra! ein neuer Akku kostet 59€!!
              Die neue Ladestation(noch nicht einmal eine originale,kostet das gleiche!)
              Die Tasche hatte laut Angebot "leichte Gebrauchsspuren...sie ist von innen total zerfleddert!...das ganze Innenfutter ist total i.Ar...!
              Was tun?...sprach Zeus...
              Uli
              Die Artikelnummer lautet :298 425 896 1
              Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

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              • Hajo
                Heerführer

                • 29.09.2003
                • 3112
                • NRW
                • C-Scope 1220 B

                #8
                Zitat von südi
                >>>>>>>Ladegerät ebenfalls,nur,ein Akku war nicht mehr so recht....<<<<<<<<<<<


                Stand das in der auktion?
                Nein?
                Dann ist der zusatz "privatverkauf, keine garantie usw" nichtig!
                Es sind alle defekte/beschädigungen die einem bekannt sind anzugeben.
                Lass Dich von Deinem Anwalt beraten...........
                Die neue rechtslage ist nämlich etwas komplizierter geworden. Und nur Du kennst auch alle variablen! (genaue beschreibung des artikels, tel.gespräch usw)
                Ich hoffe, Du hast für das telefongespräch einen zeugen?
                @Südi
                ja,habe den Käufer als Zeugen und habe auch die gute Frau darauf hingewiesen,daß er über Lautsprecher mithört!
                Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

                Kommentar

                • jlandgr
                  Landesfürst

                  • 06.09.2002
                  • 992
                  • Mainz,RLP+Göttingen,NDS
                  • Archivsuche, Detektor=Augen

                  #9
                  Zitat von Hajo
                  Die Artikelnummer lautet :298 425 896 1
                  Direkter Link: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...category=10575
                  Interessant könnten für alle, die sich für Haftungsfragen interessieren, evtl. folgende Seiten sein:
                  Frage an die Recht-Spezialisten: Seit geraumer Zeit sind bei Ebay bei Privatverkäufen ominoese Footer gebraeuchlich a la: &lt;schnipp&gt; Das neue EU-Recht sieht eine einjährige

                  direkter Link aus dem o.a. Thread zu einer weiterführenden Seite:


                  Aber, wie gesagt, vielleicht solltest Du, falls Du unsicher bist, mal beim Verbraucherschutz fragen, ist i.A. auch billiger als ein Anwalt und eine konkrete Rechtsberatung im Einzelfall ist ja leider nicht möglich, ganz abgesehen davon, dass ich auch kein Spezialist bin, insbesondere kein Rechtsanwalt. Eine interessante Frage wäre, ob auch ein Anrecht auf Wandlung (Rückgabe) und nicht nur auf Nachbesserung besteht.

                  Alle Links nur zur allgemeinen Information zu Haftungsfragen bei Online-Verkäufen.

                  Viel Erfolg,
                  Jérôme
                  Zuletzt geändert von jlandgr; 01.03.2004, 11:56.

                  Kommentar

                  • Hajo
                    Heerführer

                    • 29.09.2003
                    • 3112
                    • NRW
                    • C-Scope 1220 B

                    #10
                    Danke für Deine Hilfe Jerome,eine private Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.
                    Ich bin Deinen Liks gefolgt und habe mir so einige Sachen ausgedruckt!..sehr hilfreich!Danke!
                    Uli
                    Zuletzt geändert von Hajo; 01.03.2004, 12:38.
                    Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

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                    • MOM
                      Lehnsmann


                      • 10.02.2004
                      • 45
                      • östlich von Hamburg
                      • hab keinen :(

                      #11
                      hm...

                      hiho....ich hab nun bald 1000 bewertungen bei ebay und für mich stimmen da einige dinge nicht...ich wette, dieser mitbieter aus der türkei, sitzt bei der verkäuferin im wohnzimmer. das sagt mit jedenfalls das bietverhalten, nur ein euro schritte, typisch selbstbieter.
                      garantie hat mit dieser auktion nichts zu tun, es wurden fehler verheimlicht, somit ist es betrug (Das Geheause weisst leichte Gebrauchsspuren auf (siehe Fotos), sowie auch die Tasche.Die Camera ist aber voll funktionsfeahig!)

                      die vorgehensweise:
                      der verkäuferin eine frist setzten ( 1 woche) um die akkus zu ersetzten, bzw einen preisnachlass zu gewähren.
                      nach dieser woche, ein formloses schreiben vom anwalt und fertig...99% werden dann einsichtig.
                      klappt immer

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                      • Skarabeus
                        Banned
                        • 30.08.2003
                        • 183
                        • Bayern

                        #12
                        solche Verkäufer gehören bei e Bay gesperrt, ohne wenn und aber.
                        Ein Weiser Mann sprach..... Suchet so werdet Ihr finden,
                        ich bin nicht Weise
                        aber sag....suchet das was Ihr finden wollt, so findet Ihr alles nur nicht das was Ihr sucht, aber die Hauptsache ist Ihr findet was.

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                        • Oelfuss
                          Heerführer

                          • 11.07.2003
                          • 7794
                          • Nds.
                          • whites 3900 D pro plus

                          #13
                          Nun macht doch nicht gleich so einen Aufstand Diese Akkus sind Verschleissteile. Das sollte jeder vor dem Kauf wissen und ggf. danach fragen.

                          Ich habe übrigens die selbe Kamera vor zwei Monaten von meinem Vater übernommen. Mit zwei Akkus.
                          Lt. der väterlichen Aussage sind die Dinger bis zuletzt prima gelaufen.

                          Also erster Test - Akku zeigt 87 Minuten Laufzeit an und geht nach 5 Minuten aus.....der andere ist schon nach drei Minuten erledigt...

                          Die Kamera lag nur einige Wochen unbenutzt im Schrank. Heisst, es muss kein böser Wille dahinter stehen. Bei Ebay gibts übrigens neue Akkus (NP FS11) für knapp 20 €.

                          Der Brief von einem Anwalt kostet übrigens ein Vielfaches!

                          Für den Preis hättest Du auch meine Sony bekommen (mit Zubehör)
                          bang your head \m/

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                          • taucher
                            Lehnsmann


                            • 01.03.2004
                            • 33

                            #14
                            Hi Hajo,

                            der Käufer hat in diesem Fall keine Chance. Im Rechtstreites muss ER beweisen dass Akkus oder Ladegerät defekt verkauft wurden und dieses durch den Verkäufer arglistig
                            verschwiegen wurde. Dass kann er aber nicht- denn es ist ja möglich dass die Schäden erst beim Ladevorgang durch den Käufer entstanden sind. Darauf hat sich der Verkäufer ja berufen und dann gibt auch noch Käufer die mit dem Argument
                            "der Artikel war defekt oder unvollständig" nachverhandeln wollen......wie soll ein Schiedsmann oder Richter wissen was stimmt- da geht es nicht nach Glauben.

                            Klage einreichen geht auch nicht sondern bei solchen Kleinigkeiten ist das Schiedsverfahren erst vorgeschrieben. Da müsste der Käufer dann auch noch mit den Gebühren, das sind glaube ich ca. 70 EUR, in Vorlage gehen. Im Fall des einvernehmlichen Schiedsspruches bleiben die Hälfte der Gebühren noch bei ihm hängen, sinnlos....

                            Bei Privatverkäufen gilt auch keine "Garantie" sondern nur "Gewährleistung"- das bedeutet lediglich dass der Verkäufer den Käufer beim Verkauf nicht arglistig täuschen darf.

                            Der "Verbraucherschutz" hat mit Privatverkäufen auch nix am Hut- die kümmern sich um Probleme zwischen Gewerbe und Verbrauchern- deshalb Verbraucherschutz .....

                            Also.....verbuchen unter "man lernt nie aus". Privatkäufe sind halt immer mit einem Risiko verbunden.

                            taucher

                            Kommentar

                            • Trio
                              Geselle


                              • 04.03.2004
                              • 77
                              • Deutschland

                              #15
                              Hai,

                              erst mal abwarten was der Paketzusteller macht, ob er das Paket zurückbringt oder nicht.

                              ---- Akkus ein immerwährendes Problem, weden die Dinger nicht richtig entladen werden diese auch nicht richtig geladen, zudem sollte der Ladestrom definierbar sein, sonst kannst du den Akku schon nach kürzester Zeicht in die Tonne drücken.

                              Und nach den neusten ges.Richtlienien, muß der Verkäufer beweisen das das Teil einwandfrei wie in seiner Beschreibung funktioniert hat.

                              ---- laden bis der Akku platzt und fusseln fliegen ----
                              muß ich das alles verstehen

                              Kommentar

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