k 98

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  • muenzsucher
    Ritter

    • 22.04.2003
    • 526
    • Pfungstadt
    • DEUS 2 UND Nokta Triple Score

    #1

    k 98

    moin sagt mal meint ihr ich kann dass ding ohne problmene in ebay stellen ???


    oder hat von euch jemand interesse??

    gruß andy
    Angehängte Dateien
    "quaerite et invenietis"
  • Saxnot
    Bürger


    • 06.03.2005
    • 193
    • Nienburg
    • GTI 2500 Power Master mit 25 cm -Deep Imaging-Sonde

    #2
    Es ist verboten, Waffen und Waffenzubehör bei eBay anzubieten.

    Erläuterungen zu diesem Grundsatz

    Als Waffen und Waffenzubehör gelten unter anderem alle gemäß Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz gesetzlich verbotenen Waffen, wie zum Beispiel:

    Schusswaffen jeglicher Art (z.B. Pistolen oder Gewehre)
    Kriegswaffen (Maschinengewehre, Maschinenpistolen, vollautomatische Waffen, auch Waffenbodenfunde)
    Bausätze von Schuss- und Kriegswaffen (auch Plastik)
    Fantasiewaffen, die von echten Kriegswaffen schwer zu unterscheiden sind
    Messer, die auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und bei denen sich die Klinge feststellt, bei einer Klingenlänge ab 8,5 Zentimeter
    Messer, die nur an Volljährige verkauft werden dürfen (z.B. Klappmesser ohne Federn)
    Darüber hinaus sind bei eBay verboten:

    Schusswaffen, Schusswaffenteile oder Schusswaffenzubehör:

    Schreckschusswaffen, Gas- und Signalwaffen
    Luftgewehre und -pistolen
    Schusswaffenteile (z.B. Läufe, Abzüge oder Holzschäfte)
    Schusswaffenzubehör (z.B. Magazine, Schalldämpfer oder Munition)
    Gotcha- / Paintball-Waffen
    Softair- und Blowback-Waffen, die ein Mindestalter von 18 Jahren erfordern.
    CO2-Waffen


    Hieb-, Wurf- und Stoßwaffen:

    alle zweiseitig scharf geschliffenen Messer (z.B. Dolche, Degen oder Hirschfänger)
    Bajonette
    Stiefelmesser
    Schwerter oder Dolche
    Butterfly-Messer
    Kampfmesser
    Wurfsterne und Wurfmesser
    jegliche Art von Messern, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit als Waffe einzuordnen sind oder die den Eindruck erwecken, sie seien geeignet, einen Menschen zu bedrohen oder zu verletzen.
    Nachbauten und Dekowaffen:

    Gewehre
    Pistolen
    Vorderlader
    Armbrüste
    Schwerter oder Degen
    Andere Waffen:

    Stahlruten, Schlagringe aller Art und Form
    Asiatische Würgehölzer (Nunchaku)
    Versteckte / getarnte Waffen, wie z.B. Schießkugelschreiber oder Schießstöcke, Spazierstöcke mit integriertem Degen sowie alle Waffen die auf den ersten Blick nicht eindeutig als Waffen zu erkennen sind
    Präzisionsschleudern mit Armstütze oder vergleichbaren Vorrichtungen
    Steinschleudern
    Morgensterne
    CS- und Reizgase
    Pfeffersprays
    Elektroschocker
    Armbrüste
    Schlagstöcke jeglicher Art (z.B. Teleskopschlagstöcke)
    Harpunen
    Blasrohre
    Fundmunition (z.B. Granaten, Zünder oder Geschosse)
    Ausnahmen von diesem Grundsatz

    Folgende Artikel dürfen bei eBay angeboten werden:

    Sportbögen
    Schaumstoff-, Kunststoff- und Gummiwaffen wie Schwerter, Messer (für Rollenspiele)
    Griffschalen
    Leere Hülsen
    Taschenmesser oder Gebrauchsmesser (z.B. Küchen- oder Besteckmesser)
    Paintball-Zubehörteile (diese Ausnahme gilt nicht für wesentliche Waffenteile nach § 3 WaffG.)
    Hinweis

    Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. eBay behält sich vor, Angebote zu entfernen, die gegen diesen Grundsatz verstoßen.

    Kommentar

    • Poritaner
      Heerführer

      • 14.02.2002
      • 2914
      • Saarland

      #3
      Setz es doch in Militariaweb rein?!
      "Wenn Du mit Gott sprichst, bist Du ein Heiliger."
      "Wenn Gott mit Dir spricht, bist Du ein Irrer."

      - Dr. House -

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      • Immelmann
        Heerführer


        • 23.12.2004
        • 5638
        • Hessen

        #4
        Hallo Münzsucher
        Wenn du den k98 noch besitzt und ihn loswerden möchtest, ICH HÄTTE INTERESSE!!!!!
        Meine Rechtschreibfehler sind mein Eigentum, unanfechtbar, natürlich immer gewollt, und einfach knorke
        "Semper Fi - you rat, you fry!"

        Kommentar

        • Bandit_911
          Landesfürst


          • 01.05.2004
          • 687
          • NRW
          • keinen, außer meinen Augen

          #5
          Wenn er es noch besitzt...
          Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

          Kommentar

          • muenzsucher
            Ritter

            • 22.04.2003
            • 526
            • Pfungstadt
            • DEUS 2 UND Nokta Triple Score

            #6
            ja er besitzt es noch
            "quaerite et invenietis"

            Kommentar

            • Holck
              Heerführer


              • 16.09.2004
              • 2303
              • sachsen,in der nähe von dresden
              • Whites XLT,Ebinger 720

              #7
              k98

              Laut Gesetz unerlaubter Waffenbesitz!! wenn nicht von einem Büchsenmacher "entschärft"

              Kommentar

              • Deistergeist
                Moderator

                • 24.11.2002
                • 19522
                • Barsinghausen am Deister

                #8
                Na, da gehen wir doch mal alle von aus....
                Denn das Thema hatten wir in den letzten Monaten ja bis zum Erbrechen schon.

                MfG Amtlichentschärftergeist
                "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

                Kommentar

                • Jens64
                  Bürger

                  • 24.10.2003
                  • 103
                  • Seehausen a. Staffelsee
                  • noch keinen

                  #9
                  Ähem,

                  ich würde das Ding entweder aufn Schrott werfen (bohr vorher 3 Löcher in 8mm ins Patronenlager) oder bei http://www.egun.de verkloppen. Dabei aber bitte auch auf die gesetzlichen Bestimmungen achten

                  Jens64
                  Schwer ist leicht was!

                  Kommentar

                  • Bandit_911
                    Landesfürst


                    • 01.05.2004
                    • 687
                    • NRW
                    • keinen, außer meinen Augen

                    #10
                    Zitat von Holck
                    Laut Gesetz unerlaubter Waffenbesitz!! wenn nicht von einem Büchsenmacher "entschärft"
                    Das meinte ich, wollte aber den Zeigefinger unten lassen.
                    Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

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                    • xboom
                      Lehnsmann


                      • 08.12.2004
                      • 30
                      • Sachsen / Dresden
                      • Selbstbau PI & 90°

                      #11
                      Zitat von Saxnot




                      Schusswaffen jeglicher Art (z.B. Pistolen oder Gewehre)
                      Kriegswaffen (Maschinengewehre, Maschinenpistolen, vollautomatische Waffen, auch Waffenbodenfunde)
                      Bausätze von Schuss- und Kriegswaffen (auch Plastik)
                      Fantasiewaffen, die von echten Kriegswaffen schwer zu unterscheiden sind
                      Messer, die auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und bei denen sich die Klinge feststellt, bei einer Klingenlänge ab 8,5 Zentimeter
                      Messer, die nur an Volljährige verkauft werden dürfen (z.B. Klappmesser ohne Federn)


                      Schusswaffen, Schusswaffenteile oder Schusswaffenzubehör:

                      Schreckschusswaffen, Gas- und Signalwaffen

                      Schwerter oder Dolche
                      Butterfly-Messer
                      Kampfmesser
                      Wurfsterne und Wurfmesser
                      jegliche Art von Messern, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit als Waffe einzuordnen sind oder die den Eindruck erwecken, sie seien geeignet, einen Menschen zu bedrohen oder zu verletzen.
                      Nachbauten und Dekowaffen:

                      .
                      der paragraph der "anscheinswaffe" ist gefallen.
                      ob gut oder schlecht sei dahinngestellt.
                      deshalb kann jeder über 18 eine täuschend echte uzi oder auto ordonanz usw.
                      als softair variatne kaufen. und rennt damit möglicherweise durch die gegend, ohne zu wissen dass dies sein todesurteil sein kann.
                      bsp: polizei als gegenüber eines mit spielzeug bewaffneten bürgers.
                      noch fragen?
                      gruss olaf
                      Zuletzt geändert von xboom; 03.04.2005, 21:53.

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                      • Bandit_911
                        Landesfürst


                        • 01.05.2004
                        • 687
                        • NRW
                        • keinen, außer meinen Augen

                        #12
                        Hast ja recht, trifft hier aber nicht zu.
                        Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

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