Schmerzensgeld

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  • Vimoutiers († 2010)
    Heerführer


    • 19.07.2004
    • 1016
    • Freiburg
    • -

    #1

    Schmerzensgeld

    Letztes Wochenende stand ich auf der Linksabbiegespur und musste wegen Gegenverkehr warten, da ist mir von hinten einer reingerauscht - Totalschaden

    Polizei-Schuldfrage-Gutachter-alles klar

    Meine Frau und ich hatten jetzt tagelang Kopf- und Nackenschmerzen und der Arzt hat Ruhe und Schmerzmittel verordnet.

    Aber wie sieht das mit Schmerzensgeld aus? Bekommen wir welches, wo müssen wir das beantragen, in welcher Höhe.

    Bin für jeden Tip dankbar!
    Gruß
    Sebastian
    Mitglied der http://westwallig.forumprofi.de/images/fp_forum_logo_custom.jpg westwall-ig.de

    Vimoutiers hat uns am 27.04.2010
    nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
    In stillem Gedenken,
    das SDE-Team
  • MrSheepy
    Landesfürst

    • 26.06.2003
    • 970
    • Wesel, NRW
    • C Scope 770

    #2
    Geh zum Anwalt, der regelt das alles.... Viel wirds aber wohl nicht werden hab damals 150 Euro bekommen als mir sonne Tuse den Audi gekürzt hat
    Keine Signatur ist auch ne Signatur!

    Kommentar

    • diverolly
      Bürger


      • 01.06.2005
      • 140
      • Niedersachsen
      • Whites DFX, Fisher F75, Fisher F75 Ltd.

      #3
      Hallo Vimoutiers,

      vostellen werde ich mich im entsprechenden Forum. Hier nur die Kurzform: Olly aus Norddeutschland, 38 Jahre alt, glücklich geschieden, Vater eines Sohns und glücklich mit meiner Partnerin. Interessen, Deutsche Geschichte und vieles mehr.
      Jetzt aber zu deinem Unfall:
      Kopfschmerz und Nackenschmerzen deuten auf ein HWS Syndrom. (Halzwirbelschleudertrauma). Wenn das so ist, was ein Arzt ohne Weiteres feststellen kann, dann sollte das näher untersucht werden. Ist vielleicht nervig aber da kann auch der Hauptnerv (wie damals bei mir) eingeklemmt worden sein. Das kann dann später ( bei mir 4 Jahre ) immer noch zu Taubheitsgefühlen in der Wange führen.
      Nicht damit spaßen. Es geht in erster Linie um Gesundheit nicht um Geld aber Schmerzensgelder müssen immer ärztlich mit Attest belegt werden. Daher evtl. auch anzuraten, eine Halsmanschette zu tragen (Das ist auch entscheidend für evtl Schmerzensgelder) und das auch der gegnerischen Versicherung melden, daß Ihr Beide noch in ärztlicher Behandlung seid. Auf jeden Fall, wenn vorhanden Rechtschutzversicherung einschalten und Anwalt. Dann regelt sich die Geldfrage fast von alleine, nur gesund werden müßt Ihr dann selbst.
      In diesem Sinne
      Gute Besserung und nicht vergessen
      AWG=Alles wird gut.
      Ciao
      Olly

      Kommentar

      • GrafZahl
        Bürger


        • 12.02.2005
        • 111
        • Köln

        #4
        Hallo,

        Olly hat Recht. Ihr solltet Beide dringend zu einem Arzt gehen.

        Zum Ersten die gesundheitliche Komponente:
        HWS-Syndrom auch Schleudertrauma genannt, ist etwas wo man mit entsprechendem Pech ein Leben lang zu knabbern hat. Bei einem Aufprall werden in einem Bruchteil von Sekunden die Wirbelköper zusammengeschoben. Dadurch werden die Bandscheiben gequetscht und die Wirbelsäule wird komplett bis zum Steißbein runter gestaucht.

        Diese Dinge könnt Ihr zwar nun nicht mehr beeinflussen, aber das war halt mal so die Theorie. Trotzdem ist es ratsam sowas abklären zu lassen. Auch sollte röntgendiagnostisch ausgeschlossen werden, dass noch andere Verletzungen in dem Bereich vorliegen. Zudem braucht ihr ein Attest für die rechtlichen Schritte. Und wie Olly auch schon schrieb, sollte man wirklich die Manschette tragen, da so die HWS entlastet wird und besser ausheilen kann.

        Habt Ihr auch Übelkeit oder Bewusstseinseintrübungen (Fehlbilder, usw..)? Dann müsste man auch mal über eine Gehirnerschütterung nachdenken. Wenn Ihr sowieso zum Arzt geht, wäre es auch ratsam, dass ihr Euch was gegen die Schmerzen geben lasst und eventuell eine Muskelrelaxans wie z. B. Tetrazepam. Das hilft prima und verkürzt auch die Heilung.

        Als Zweites zur rechtlichen Komponente:
        Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist nur durch eine Klage im Zivilrecht durchzusetzen. Das liefe also vollkommen losgelöst neben einem eventuellen Strafprozess ab. Wenn Ihr Euren Unfallgegner zivilrechtlich belangt, kann es passieren, dass der Unfallgegner auch strafrechtlich wegen Körperverletzung belangt wird. Obwohl ich mir da nun nicht so sicher bin. Wenn Ihr z.B. direkt bei der Unfallaufnahme durch die Polizei über diese Beschwerden geklagt hättet, hätte die Polizei auf jeden Fall Straftantrag wegen Körperverletzung gestellt. Wie das nun ist, wenn ihr direkt auf Schmerzensgeld geht, weiß ich nicht. Ein ärztliches Attest bzw. Gutachten ist auf jeden Fall unerlässlich.

        Aber ich schließe mich auch da wieder Olly an. Das was Euch an Schmerzensgeld erwarten wird, wird sich pro Nase auf ca. Euro 150-300 belaufen. Ist zwar ne nette Summe, aber ob das den Aufwand und den Ärger aufrechnet, wage ich zu bezweifeln. An Eurer Stelle würde ich mich eher um meine Gesundheit bemühen, damit kein Souvenir zurückbleibt. Ich wünsche gute Besserung.

        Liebe Grüße,
        Simone
        Zuletzt geändert von GrafZahl; 09.06.2005, 20:37.
        Liebe Grüße,
        GrafZahl



        Verstanden zu werden ist ein Luxus.
        Ralph Waldo Emerson

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        • Vimoutiers († 2010)
          Heerführer


          • 19.07.2004
          • 1016
          • Freiburg
          • -

          #5
          Zunächst mal vielen Dank an die verschiedenen Tip-Geberinnen und -Geber (MrSheepy, Olly, Tom und Simone)

          Das mit der Gesundheit ist natürlich auch uns das Wichtigste und wir haben auch für morgen einen weiteren Arzt-Termin.

          Am Unfalltag hat die Polizei nach unserem Befinden gefragt, aber direkt danach war es noch nicht so schmerzhaft. Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung können wir nach Aussage der Polizei immer noch stellen - sie haben uns sogar das entspechende Formular mitgegeben.

          Wir haben noch am gleichen Tag einen Arzt konsultiert, der hat uns u.a. Voltaren verschrieben. Allerdings sagte er, das man heutzutage in diesem Fall keine Halskrause mehr einsetze, weil das eher kontraproduktiv sei. Allerdings sollen wir unbedingt eine weitere Behandlung durchführen lassen, wenn es in den nächsten Tagen nicht besser wird. Er hat auf jeden Fall eine leichte Gehirnerschütterung diagnostiziert und Ruhe (und mehrere Medikamente) verordnet.

          Meine Frage ging auch eher in Richtung Schmerzensgeld, weil das Ganze schon eine erhebliche Beeinträchtigung des Alltags darstellt - von dem ganzen zusätzlichen Aufwand (neues Auto suchen, kaufen, ummelden etc.) mal ganz abgesehen. Aber auch hier sind eure Aussagen ganz klar - ich werde morgen früh meinen Anwalt anrufen.
          Gruß
          Sebastian
          Mitglied der http://westwallig.forumprofi.de/images/fp_forum_logo_custom.jpg westwall-ig.de

          Vimoutiers hat uns am 27.04.2010
          nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
          In stillem Gedenken,
          das SDE-Team

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