Kein Gehalt bekommen....

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  • Deistergeist
    Moderator

    • 24.11.2002
    • 19542
    • Barsinghausen am Deister

    #1

    Kein Gehalt bekommen....

    Moin!
    Da ja hier zu fast jeder Frage eine Antwort zu bekommen ist: Ein Freund von mir arbeitet in einer kleinen Firma. Seit 2 Monaten kann der Chef seinen Arbeitern das Gehalt nicht mehr zahlen. Wenn sie nicht mehr zur Arbeit kommen, erfolgt eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.
    Einen Betriebsrat gibt es nicht, keiner der Arbeiter hat eine Rechtschutzversicherung oder ist Mitglied der Gewerkschaft.
    Wie sollten die Arbeiter jetzt vorgehen?
    In meinen Augen ist das Insolvenzverschleppung. Wenigstens die Beiträge an die Krankenkasse wurden rechtzeitig bezahlt.

    MfG Thomas
    "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-
  • Horst D
    Heerführer


    • 08.02.2005
    • 1393
    • Speyer

    #2
    Zitat von Deistergeist
    Moin!
    Da ja hier zu fast jeder Frage eine Antwort zu bekommen ist: Ein Freund von mir arbeitet in einer kleinen Firma. Seit 2 Monaten kann der Chef seinen Arbeitern das Gehalt nicht mehr zahlen. Wenn sie nicht mehr zur Arbeit kommen, erfolgt eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.
    Einen Betriebsrat gibt es nicht, keiner der Arbeiter hat eine Rechtschutzversicherung oder ist Mitglied der Gewerkschaft.
    Wie sollten die Arbeiter jetzt vorgehen?
    In meinen Augen ist das Insolvenzverschleppung. Wenigstens die Beiträge an die Krankenkasse wurden rechtzeitig bezahlt.

    MfG Thomas
    auf alle fälle rat bei der gewekschaft einholen, am besten geschlossen sofort beitreten......

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    • linux_blAcky
      Heerführer


      • 10.09.2004
      • 4898
      • Köln / NRW
      • Bounty Hunter Tracker 1D

      #3
      wenn die firma zu klein ist nützt die gewerkschaft leider kaum was.
      kein betriebsrat, keine verpflichtung zum einhalten des manteltarifvertrags (kleine klitschen sind kaum im abeitgeberverband), etc.... in solchen fällen haben lohnabhängig arbeitende leider sehr oft die a****-karte gezogen. soweit unsere erfahrungen auf dem gebiet.....

      mfg,

      blAcky
      Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

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      • seal
        Landesfürst


        • 02.12.2004
        • 747
        • Frankfurt am Main
        • Tesoro Tejon

        #4
        Also Rechtsberatung

        ist immernoch Sache der Rechtsanwälte aber in solchen Fragen ist das Arbeitsamt die richtige Adresse.
        Auf Besserung zu hoffen und noch nen Monat ohne Gehalt dran zu geben ist mit Sicherheit die falsche Entscheidung.
        Das Arbeitslosengeld und auch andere Leistungen gibt´s erst ab Antragstellung und nicht rückwirkend.
        Wenn die Firma letztlich doch Insolvenz anmeldet ist die Belegschaft doppelt gekniffen.
        Gruß
        Tom
        Lieber ein stabiler Bunker als ein wackeliges Fertighaus

        Kommentar

        • Ralf
          Banned
          • 10.03.2001
          • 2915
          • Essen/Ruhrgebiet

          #5
          Pfänden!
          Die Ausstattung,das Material.... dem Chefchen das Auto wechnehmen...

          Ist doch sowas wie Selbsthilfe....
          Im Entfernten ists wie ein Streik...erst das Moos, dann gehts weiter.
          Gut, die einen würden nun sagen, das ist Erpressung, ich sage, ist ein Tauschgeschäft

          Kommentar

          • Claus
            • 24.01.2001
            • 6219
            • Bernau bei Berlin
            • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

            #6
            Richtig

            @ seal, aber die AN können auch jetzt schon zum AA gehen und Konkursausfallgeld beantragen, das gibt es nämlich bis zu drei Monaten rückwärts.

            claus
            Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

            Kommentar

            • jogi222
              Ratsherr


              • 30.05.2004
              • 212
              • Bayern

              #7
              Tom,
              vergiss nicht das Insolvenzgeld (früher: Konkursausfallgeld)!
              Lesen Sie hier, welche Befugnisse der Insolvenzverwalter hat und wie Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin Ihre Ansprüche bei einer Insolvenz des Arbeitgebers effektiv wahren. Im Einzelnen finden Sie Informationen zu der Frage, wie rückständige Lohnansprüche aus der Zeit vor und aus der Zeit nach der Insolvenzeröffnung gesichert sind, unter welchen ...

              Gewerkschaft bringt in dem Fall übrigens wirklich nicht unbedingt den Erfolg.
              Gruss
              Jogi

              (Jo, da war der claus schneller als ich, das ist das "Adler System" dauert alles etwas länger
              Zuletzt geändert von jogi222; 14.06.2005, 23:23.

              Kommentar

              • seal
                Landesfürst


                • 02.12.2004
                • 747
                • Frankfurt am Main
                • Tesoro Tejon

                #8
                Denen ist es lieber

                rechtzeitig zu reagieren und Konkursausfallgeld zu zahlen als die Leute dann zum Sozialamt zu schicken.
                Wie gesagt, Arbeitslosengeld (I) gibt es erst ab Antragstellung.
                Den schon erlittenen Verlust gleicht keiner aus, der kommt als Forderung in die Insolvenz und wird, wenn überhaupt nur mit wenigen Euros abgefunden.
                Also sofort zum Amt, die sagen den Leuten wie es weitergeht.
                Über die fristlose Kündigung freuen sich dann die Arbeitsrichter, die kann jeder anrufen, auch ohne Anwalt.
                Bei einem so eklatanten Fehlverhalten und dieser Drohung mit fristloser Kündigung ist die Sache klar.
                Der Arbeitnehmer schuldet die Arbeit, der Arbeitgeber das Geld.
                Dumm ist nur, das der Arbeitnehmer immer mit einem Monat in Vorlage geht. Der Arbeitgeber schuldet also das Gehalt nicht für zukünftige sondern für bereits erbrachte Leistungen.

                Sofort zum Amt. Ohne Diskussion.
                Tom
                Lieber ein stabiler Bunker als ein wackeliges Fertighaus

                Kommentar

                • Deistergeist
                  Moderator

                  • 24.11.2002
                  • 19542
                  • Barsinghausen am Deister

                  #9
                  Danke für die Antworten!
                  Das Arbeitsamt ist im Moment eher nicht der richtige Ansprechpartner, da ja noch keine Arbeitslosigkeit besteht. Ein Insolvenzverfahren läuft auch noch nicht, aber die Firma ist nicht mehr zahlungsfähig-Materialkauf und Autoreparaturen laufen schon seit längerer Zeit nur noch mit Bargeld. Was mich besonders aufregt: Der Chef redet nicht mit seinen Leuten, und die halten fast ALLE den Mund. Angst vor Arbeitslosigkeit....Nur wird es ja leider nicht besser, die Schulden wachsen jeden Tag. Also besser direkt vors Arbeitsgericht? Oder lieber einen Insolvenz erzwingen?

                  Glückauf!
                  "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

                  Kommentar

                  • jogi222
                    Ratsherr


                    • 30.05.2004
                    • 212
                    • Bayern

                    #10
                    Nun, ohne Insolvenz kein Insolvenzgeld, wenn der gute Mann bei den Sozialversicherungen ins Minus rutscht,dann machen die ihn schnell genug insolvent. Da kennen die nix!

                    Kommentar

                    • Claus
                      • 24.01.2001
                      • 6219
                      • Bernau bei Berlin
                      • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                      #11
                      @ Geist

                      folge mal dem Link.

                      Für das Insolvenzgeld (früher Konkursausfallsgeld) muss die Insolvenz noch nicht bestehen.
                      Das dieses Geld aber nur rückwärts bis max. drei Monate bezahlt wird, ist es wichtig für die Arbeitnehmer sich rechtzeitig zu melden, sonst verschleppt der Arbeitgeber den Insolvenzantrag womöglich noch so lange, dass die Leute ganz ohne Geld dastehen.
                      Denn Forderungen von Arbeitnehmern ausserhalb dieser drei Monate sind ganz normale Forderungen, die aus der (wahrscheinlich nicht mehr vorhandenen Masse) bezahlt werden.
                      Insolvenzgeld hingegen wird sofort bezahlt, das Arbeitsamt (sorry, die Bundesanstalt für Arbeit) schiesst das nur vor und glaub mir, die holen sich das wieder und wenn sie das Insolvenzverfahren selber eröffnen, das geht nämlich auch.

                      claus
                      Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                      Kommentar

                      • Deistergeist
                        Moderator

                        • 24.11.2002
                        • 19542
                        • Barsinghausen am Deister

                        #12
                        Tja, dann werde ich mal mit dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmen, da habe ich ja nen kurzen Weg. Empfehlen werde ich den Gang zum Arbeitsgericht.

                        Danke für eure prompte Hilfe!
                        "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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                        • Wigbold
                          Heerführer

                          • 25.11.2000
                          • 3670
                          • 76829 Landau / Pfalz
                          • OGF - L + W

                          #13
                          Hallo Kumpelhelfergeist,

                          wir hatten sowas auch mal. Arbeitsamt, aber schnell.

                          Die machen mehr, als keine Arbeit zu vermitteln.

                          Ansonsten hat es Claus sehr treffend geschildert, dat stimmt so.

                          Übrigens ist die AOK auch eine gute Anlaufstelle.

                          Ratenderweise, Wigbold
                          Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                          Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                          Mark Twain



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                            #14
                            Wenn du kein Geld bekommst, ist die Sicherung deines Lebensunterhaltes das erste was du tun solltest ! Verbrate nicht das was du hast oder schlimmer noch eventuell Schuldenmachen, sonder bemühe gleich dein Soziamt ! Die müssen dir helfen , sogar mit sofortigen Bargeld !! Ist dein Unterhalt erst mal gesichert, hast du Zeit dir Gedanken zu machen wie es weiter geht !!

                            Gruß Henry
                            [
                            Thomas Kliebenschedel

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