Umsatzsteueridentifikationsnummer kurz UID genannt,

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  • Horst D
    Heerführer


    • 08.02.2005
    • 1393
    • Speyer

    #1

    Umsatzsteueridentifikationsnummer kurz UID genannt,

    ich muss geschäfte mit dem ösi land machen, dazu brauche ich diese nr.
    als freiberufler bin muss ich umsatzsteuer berechnen, das klappt ja hier im lande ganz gut, aber die ösis wollen diese UID nummer.
    kann mir da jemand weiterhelfen.
  • kiloecho
    Geselle


    • 19.03.2005
    • 87
    • Niedersachsen, in der Nähe der Eibia

    #2
    ganz einfach: finanzamt anrufen oder dort beim sb vorbeischauen, kurz den fall schildern, nummer beantragen und fertig ist der lack.
    ich bin selber kleinunternehmer i.S. v. §19 UstG(d.h. ich arbeite 'ohne' mwst) und habe das, weil ich waren aus spanien und GB bekam/bekomme, genauso gemacht. war problemlos!
    S C H N I T Z E L K R A U T ! !
    Ich danke für jede Form von Z*ns*r. Ganz ehrlich. Gib einem Deutschen Amt oder Uniform: er verliert erst jeden Humor und wird sodann inkurabel größenwahnsinnig. Und dabei fühlt er sich noch gut...

    Kommentar

    • Horst D
      Heerführer


      • 08.02.2005
      • 1393
      • Speyer

      #3
      Zitat von kiloecho
      ganz einfach: finanzamt anrufen oder dort beim sb vorbeischauen, kurz den fall schildern, nummer beantragen und fertig ist der lack.
      ich bin selber kleinunternehmer i.S. v. §19 UstG(d.h. ich arbeite 'ohne' mwst) und habe das, weil ich waren aus spanien und GB bekam/bekomme, genauso gemacht. war problemlos!
      ich danke dir für die schnelle info,
      als pressefotograf berechne ich den ermässigten steuersatz von 7 %.
      wie sieht da meine rechnung für den ösi aus, wenn ich von einem warenwert von 300euro ausgehe.
      normal knall ich meine 7 % drauf und fertig.
      also rechne ich 300euro inklusive die mwst. oder wie....

      Kommentar

      • Matthias45
        Heerführer


        • 28.10.2004
        • 4300
        • Damme, Niedersachsen
        • MD3009, Der Schrottfinder..

        #4
        Hmm
        Schlag mich nicht wenns verkehrt ist.
        Aber ich meine das Du die "WARE" ohne Berechnung der Umsatzsteuer verkaufst.
        Glück Auf!
        Matthias

        Kommentar

        • Horst D
          Heerführer


          • 08.02.2005
          • 1393
          • Speyer

          #5
          Zitat von Matthias45
          Hmm
          Schlag mich nicht wenns verkehrt ist.
          Aber ich meine das Du die "WARE" ohne Berechnung der Umsatzsteuer verkaufst.
          so denke ich das auch matthias...
          also muss nur auf der rechnung stehen das die mwst in dem preis enthalten ist.

          Kommentar

          • Matthias45
            Heerführer


            • 28.10.2004
            • 4300
            • Damme, Niedersachsen
            • MD3009, Der Schrottfinder..

            #6
            Nee Horst..
            Wenns so ist wie ich denke muss garkeine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
            Wenn Du es an mich für sagen wir mal 300,00€ verkaufst, dann gehts nach Österreich für 280,37€.. Ohne die 7% Umsatzsteuer.
            Glück Auf!
            Matthias

            Kommentar

            • linux_blAcky
              Heerführer


              • 10.09.2004
              • 4898
              • Köln / NRW
              • Bounty Hunter Tracker 1D

              #7
              hi...

              ich kenne das mit steuer / zoll so:

              wenn ich früher aus den usa waren per bestellung importiert habe, wurden mir die teile ohne die dort ortsübliche vat (value added tax oder so, mwst) in rechnung gestellt. diese rechnung mußte ich dann beim zoll einreichen und dort einfuhrumsatzsteuer entrichten. was in etwa einem etwas erhöhten mwst satz entsprach.

              wenn ich die teile selber vor ort gekauft und nach deutschland verschifft habe, mußte ich die örtliche vat bezahlen (ist in den usa von staat zu staat verschieden), und die rechnung in der diese ausgewiesen war später zwecks erstattung beim zoll einreichen. worauf der letzte punkt von oben zum tragen kam.... ;-o

              aber österreich ist ja mittlerweile auch eu.......

              ich weiß nur das druckerzeugnisse dort in € teurer sind als hier.........

              mfg,

              blAcky
              Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

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              • prinz61
                Bürger


                • 06.07.2005
                • 120
                • aalen / bw
                • seben target

                #8
                ganz korrekt wäre die rchn. nach ö OHNE mwst. zu schreiben und dies nach saarlouis zu melden.
                im allgemeinen wirds so gehandhabt das du die rechn. mit dt. mwst schreibst.....viell. zahlen die öschis sie ja.....die mwst.

                am besten beim finanzamt nachfragen.....die wissen (oft...nicht immer) bescheid
                Es gibt ein leben vor dem tod !!!!!!!!

                Kommentar

                • Horst D
                  Heerführer


                  • 08.02.2005
                  • 1393
                  • Speyer

                  #9
                  sch...., ich hätte nie gedacht das dies so kompliziert ist mit den ösis geschäfte zu machen.
                  werde meine rechnung einfach mal ohne mwst schreiben.

                  komisch, ich habe auch schon fotos in die schweiz verkauft, die wiederum haben meine 7 % bezahlt, wenn ich mich entsinne.

                  Kommentar

                  • Christine
                    Moderator

                    • 03.12.2001
                    • 3211
                    • 45357 Essen
                    • Nein (Frauen und Technik)

                    #10
                    die schweiz ist gehört auch nicht zur EU

                    ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber ich glaube (!) du kannst nur mit dt. MwSt berechnen, wenn du im empfängerland (A) ein steuerkonto hast !?
                    das beste ist, du fragst dein finanzamt oder die ihk, oder lies mal hier nach



                    christine

                    Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.
                    George Bernard Shaw - irischer Dramatiker, Schriftsteller und Nobelpreisträger

                    Kommentar

                    • ODAS
                      Heerführer

                      • 19.07.2003
                      • 2350
                      • Niedersachsen
                      • Minelab XT70

                      #11
                      Hallo,

                      hab eben das gefunden.

                      Zitat von http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article1760460.html
                      Hallo!

                      Wenn Du eine in Österreich umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung erbringst, kann systematisch in keinem Fall eine Steuerbefreiungsvorschrift als Grund genannt werden.

                      Du musst in deiner Rechnung darauf hinweisen, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer berechnen und abführen muss und darfst nur das Nettoentgelt (ohne USt) einfordern:

                      "Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer, weil die Umsatzsteuer für diese Leistung von Ihnen zu berechnen und abzuführen ist."

                      Ab 2004 gilt dieses sogenannte "Reverse Charge"-Verfahren definitiv, ob es allerdings schon 2003 für diese Leistung gilt, solltest Du noch im Internet recherchieren.

                      Ciao!
                      Nemo

                      Gruß,
                      ODAS

                      Kommentar

                      • Horst D
                        Heerführer


                        • 08.02.2005
                        • 1393
                        • Speyer

                        #12
                        Zitat von Christine
                        ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber ich glaube (!) du kannst nur mit dt. MwSt berechnen, wenn du im empfängerland (A) ein steuerkonto hast !?
                        das beste ist, du fragst dein finanzamt oder die ihk, oder lies mal hier nach



                        christine
                        danke für diesen link christine.....

                        Kommentar

                        • prinz61
                          Bürger


                          • 06.07.2005
                          • 120
                          • aalen / bw
                          • seben target

                          #13
                          hab nachgefragt:
                          ohne mwst. schreiben und (sh.link von christine) nach saarlouis melden.
                          aber wie gesagt.....ich schreib immer mit mwst und die wird auch zu 95 % bezahlt.
                          Es gibt ein leben vor dem tod !!!!!!!!

                          Kommentar

                          • Horst D
                            Heerführer


                            • 08.02.2005
                            • 1393
                            • Speyer

                            #14
                            vielen dank an euch alle für die infos, es ist immer wieder erstaunlich wieviel fachwissen hier in form von netten menschen vertreten ist.
                            vielen dank

                            Kommentar

                            • Eifelgeist
                              Ehren-Moderator
                              Heerführer

                              • 13.03.2001
                              • 2593
                              • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

                              #15
                              Gaaanz einfach!

                              Lieferung/Leistung aus BR Deutschland nach Österreich an (privaten) Endverbraucher = umsatzsteuerpflichtig (7 bzw. 16 %).

                              Lieferung/Leistung aus BR Deutschland nach Österreich an gewerblichen Kunden mit UID-Nr. = umsatzsteuerfrei.

                              Diese Regelung gilt für alle Staaten innerhalb der EU.

                              Lieferungen/Leistungen in die Schweiz, Liechtenstein usw. (Nicht-EU-Staaten) sind immer umsatzsteuerfrei (= Ausfuhr). Empfänger zahlt dann ggf. selbst Einfuhr-Umsatzsteuer (Zoll).

                              UIDs vergibt das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis. Einfach im Internet schauen.

                              Aufpassen bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung und der Zusammenfassenden Meldung.

                              Gruß
                              Eifelgeist
                              Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

                              Wer hier vorüber geht, verweile!
                              Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
                              Deutschland zerfällt in viele Teile.
                              Das Substantivum heißt: Zerfall.

                              Was wir hier stehn gelassen haben,
                              das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
                              Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
                              auf den ein Volk gekommen ist.


                              Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

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