Mietrecht / Maklerkaution

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  • wolfsmond
    Heerführer

    • 19.03.2002
    • 1111
    • Kiel

    #1

    Mietrecht / Maklerkaution

    Im Sommer dieses Jahres habe ich über einen Makler ein kleines ruhiges und gemütliches Häuschen mit Garten zur Miete gefunden. Das war Ende Juni, eingezogen bin ich zum 15. Juli.

    Seit heute ist auf dem Nachbargrundstück (keine 10m entfernt) eine Baufirma, die mit den Bauarbeiten für zwei Häuser begonnen hat.

    Weder meine Vermieterin, noch der Makler hat damals darauf hingewiesen, das hier in naher Zukunft gebaut werden soll.

    Nun meine Frage; habe ich das Recht vom Makler einen Teil der Provision zurück zu erhalten?
    Vielleicht weiß jemand Rat ??


    Nils
  • cz7tom
    Ritter

    • 27.07.2001
    • 347
    • Franken
    • Fisher CZ 7 + White + GPS (eTrex + SW)

    #2
    ... ich bin zwar kein Anwalt...

    Wenn in der Anzeige nicht ausdrücklich auf die scheinbar ruhige Lage, große Abstandsflächen o.ä. hingewiesen wurde, schauts aus meiner Sicht nicht gut aus.

    Vorausgesetzt es wurden die rechtlichen Vorschriften (Bauordnung, Mindestabstände,...) eingehalten kannst Du da nichts machen. Der Eigentümer des vermieteten Hauses hatte ja dem eingereichten Bauplan zugestimmt und diesen auch unterzeichnet.

    Schau mal Deine Versicherungsverträge durch ob da auch Mietrecht eingeschlossen ist. Wenn ja lohnt sich der Gang zum Anwalt.

    Wenn bei den Gesprächen mit dem Makler die "ruhige Lage" vorher angesprochen wurde, würde ich zumindest die Miete ab sofort um 1/4tel bis 1/3tel kürzen und schriftlich die Beschwerde über den Mangel zuschicken.

    Gruß von cz7tom

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    • Ralf
      Banned
      • 09.03.2001
      • 2915
      • Essen/Ruhrgebiet

      #3
      Nun, eine augenscheinliche Baulücke fällt doch bei einer Besichtigung auf.
      Nachfrage zur künftigen Nutzung hätte schon sein müssen.
      Warum also hätten die was sagen müssen?Und wohl auch nicht können...was wissen denn die, was andere beabsichtigen)

      Und der Baulärm dauert auch nicht ewig....in wenigen Wochen zieht dort bereits jemand ein.

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      • wolfsmond
        Heerführer

        • 19.03.2002
        • 1111
        • Kiel

        #4
        Erstmal Danke für die Antworten !

        Tja, diese "Baulücke" befindet sich dort schon seit mindestens 30 Jahren. Immerhin befindet sich das Baugrundstück auf dem Lande...
        Ich werde auf jeden Fall den Makler anschreiben und auf die Baumaßnahmen hinweisen. Aber der wird wohl nur sagen "na und ?"
        Leider habe ich keine entsprechende Rechtschutz die den Gang zum Anwalt übernehmen würde...

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        • Ganymed
          Heerführer


          • 08.11.2004
          • 1364
          • Erkrath

          #5
          Arbeite dich mal hier durch



          Ausführliche Infos zur Mietminderung bei Schimmel Baulärm Heizung Lärm Wasserschaden Lärmbelästigung Feuchtigkeit Mietminderung Tabelle Mietrecht
          Zuletzt geändert von Ganymed; 20.09.2005, 08:33.
          Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

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          • prinz61
            Bürger


            • 06.07.2005
            • 120
            • aalen / bw
            • seben target

            #6
            kleiner trost......
            irgendwann werden die häuser ja auch fertig sein...
            Es gibt ein leben vor dem tod !!!!!!!!

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            • wolfsmond
              Heerführer

              • 19.03.2002
              • 1111
              • Kiel

              #7
              Danke an Ganymed für die Links.
              Hier ist einiges Interessantes zum Thema Lärm und Mietkürzungen zu finden. Immerhin ein Anhalt für weitere Schritte.

              Das ich von der Maklercourtage nichts einbehalten, bzw. kürzen kann, klingt logisch.
              Dennoch werde ich dies von einem Anwalt prüfen lassen.

              Leider hat sich die Lage hier vor Ort nicht verbessert, sondern eher verschärft.
              Davon abgesehen, das man hier morgens um 7 Uhr aus dem Bett gerüttelt wird, weil Rüttler, Radlader und Bagger zwei Meter neben meiner Hauswand ihre Arbeit verrichten, lies nun heute auch meine Vermieterin verlauten, das die von ihr geplante Anbringung eines Holzsichtschutzes (zwischen meinem Häuschen und der gebauten Zuwegung), nicht erfolgen wird.

              Ich verspürte plötzlich einen inneren Druck in mir aufsteigen, versuchte aber, trotz des stetig steigenden Überdruckes meiner Vermieterin gegenüber, ruhig zu bleiben. Meine Haut war angespannt und schien bereits risse gebildet zu haben, alles deutete auf eine unmittelbar bevorstehende Katastrophe hin.

              Kaum zu glauben, das die Zuwegung zu den Baugrundstücken, keine zwei Meter neben meiner Hauswand und dazu noch knapp einen Meter über meinem Garten, errichtet wurde. Zur Zeit besteht eine Schotter-Strasse, die später um nochmals 20cm erhöht wird. So können die Abgase wunderbar direkt in meinen Garten, vor und in meine Haustür gelangen...

              Aber ich will ja nicht jammer... trotzdem ich habe jetzt genug in den 3 Monaten erlebt.

              Auf meine noch sehr freundliche Frage an die Vermieterin, ob sie nicht bereit wäre die Miete wegen des Baulärms zu reduzieren, trafen mich tausend Blitze und böse Worte...

              Es blieb als nichts anderes möglich, gutes zureden half nicht, mit der Kürzung der Miete zu drohen. Ich hatte kaum ausgesprochen, da kam auch schon die (haltlose) Drohung meiner Vermieterin mich zu kündigen, sollte ich die Miete kürzen.
              (Das sie dies nicht kann ist klar !)

              Es bleibt mir also nichts anderes möglich, als mein erst kürzlich angemietetes Häuschen wieder zu verlassen und mir eine andere Bleibe zu suchen.

              Nun kommen aber neue Fragen auf;

              Das ich die Miete kürzen kann, ist auch klar und werde mir dazu auch einen Anwalt suchen.
              Aber wie sieht es mit der Maklercourtage aus, die ich noch für die nächsten 6 Monate abzahlen muß ? Kann ich diese Kosten meiner Vermieterin auflasten??
              Wenn ich die Miete um bis zu 50% kürzen kann - dies wird in meinem Fall wohl so sein, dann ist hier die Hölle los...

              Dabei wollte ich einfach nur meine Ruhe haben und diese geniessen können - leider hatte ich hierfür nur 8 Wochen Gelegenheit...


              mit den Nerven (fast) am Ende

              Nils

              Kommentar

              • Ralf
                Banned
                • 09.03.2001
                • 2915
                • Essen/Ruhrgebiet

                #8
                Stellste halt selber nen Holzsichtschutz auf-wo ist das Problem?

                Irgendwann ist das Haus fertig und es kehrt wohl Ruhe ein.
                Mit Ungeduld und Unverständniss ist keinem geholfen.....

                Die Maklercourtage ist eine Vermittlungsgebühr.
                Er hat seinen Job gemacht und Dir was vermittelt.
                Also Entlohnung und fertig.

                Alles andere ist Firlefanz.

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                • Ganymed
                  Heerführer


                  • 08.11.2004
                  • 1364
                  • Erkrath

                  #9
                  Das sehen andere nicht so:Wenn die Bauarbeiten schon dran waren,vor dem Einzug und das zählt dann als "Mangel"bzw wenn er schon wusste,das gebaut wird
                  Makler muß Mängel an Mietwohnung offenlegen.
                  Wenn ein Käufer nach dem Kauf einer Immobilie feststellt, dass nicht sichtbare Mängel vorliegen, braucht er die Makler-Courtage nicht zu zahlen, wenn der Makler diese Mängel wissentlich verschwiegen hat.

                  Der Makler hat eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Käufer den Vertrag anfechten.

                  BGH, AZ: IIIZR 3/00


                  Weiteres:alte und neue Rechtsprechungen
                  Zuletzt geändert von Ganymed; 22.10.2005, 18:32.
                  Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

                  Kommentar

                  • Ralf
                    Banned
                    • 09.03.2001
                    • 2915
                    • Essen/Ruhrgebiet

                    #10
                    Nen Mangel ist, wenn die Heizung nicht geht.Oder die Fenster undicht sind und Wasser reinläuft....

                    Angemerktes ist ein Zustand, tausendfach in diesem Land und hinnehmbar!
                    Ist doch kein gebuchter Urlaub mit Anspruch auf Ruhe.
                    Und ein Altersheim scheints auch nicht zu sein.

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                    • Ganymed
                      Heerführer


                      • 08.11.2004
                      • 1364
                      • Erkrath

                      #11
                      Das Wort"Zustand"fiel mir vorhin nicht ein,deshalb hab ich "Mangel"geschrieben
                      Aber ist auch egal,denn wenn der Makler bei Vermietung wusste,das dort auf absehbare Zeit eine Baustelle entsteht,dann dann trifft das zu->Der Makler hat eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Käufer den Vertrag anfechten.

                      BGH, AZ: IIIZR 3/00

                      Ist zb beim Kauf eines Autos genauso,wenn versteckte Unfallschäden nicht angegeben werden
                      Alles bezogen auf die "Aufklärungspflicht"
                      Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

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                      • wolfsmond
                        Heerführer

                        • 19.03.2002
                        • 1111
                        • Kiel

                        #12
                        @ Ralf:

                        Ich weiß ja nicht wie ihr das im Ruhrgebiet handhabt, aber einfach so einen Holzzaun aufbauen is nich !
                        1. Wer soll den bezahlen ? Ich ?
                        2. Das Grundstück gehört nicht mir, ich habe nur einen Teil der zur Wohnung gehört.

                        Das irgendwann das (eine) Haus bald fertig ist, ist wohl klar, aber hier werden drei Häuser gebaut, deren Fertigstellung wohl noch etliche Monate dauern wird. Das hat nichts mit Ungeduld oder Unverständnis zu tun, sondern damit, das mir weder der Vermieter (dem die künftigen Bauarbeiten bekannt waren), noch der Makler (der sagt, das er davon nichts gewußt hat) mich darauf Aufmerkam gemacht haben, das hier gebaut wird.

                        Im übrigen ist Baulärm selbstverständlich ein Mangel. Also bitte vorher informieren oder sich sicher sein, bevor man etwas falsches von sich gibt...


                        @Ganymed:

                        Leider bezieht sich das Urteil auf einen Käufer. Wie sieht es aus wenn ich Mieter bin? Und muß sich der Makler in dem Fall darüber informieren ob neben dem zu vermietende Grundstück / Wohnung / Haus, Bauland befindet, das bisher nicht als solches zu erkennen ist?

                        Nils
                        Zuletzt geändert von wolfsmond; 22.10.2005, 19:17.

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                        • Ralf
                          Banned
                          • 09.03.2001
                          • 2915
                          • Essen/Ruhrgebiet

                          #13
                          Wird aber schwer, den Beweis zu führen/erbringen.

                          Au, einer dazwischen gefunkt...

                          Baulärm mag ärgerlich sein, aber durchaus hinnehmbar.

                          da wäre manch Vermieter in einer Stadt Pleite, wenn alle die Miete kürzen würden und (dürften?) nur weil nebenan einer baut.

                          Klar kannste den Zaun selber kaufen!
                          Ich denke, als Mieter sollte man nicht nur Erwarten.....
                          Zuletzt geändert von Ralf; 22.10.2005, 19:19.

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                          • Ganymed
                            Heerführer


                            • 08.11.2004
                            • 1364
                            • Erkrath

                            #14
                            Schau mal in den Link


                            Ich bin auch kein Experte und kann dir auch nur Hilfestellung mit Links geben,durcharbeiten musst du dich selbst.

                            Fakt,ist aber meines Wissens:Wenn der Vermieter bzw Makler wusste,das dort bald gebaut wird und dich nicht darauf aufmerksam machte,aus der Annahme heraus,das du in diesem Fall dann die Hütte nicht mietest,halte ich das sogar für ein "Vortäuschen falscher Tatsachen".
                            Aber dazu solltest du wohl einen Anwalt befragen,der sich auskennt

                            Zusatz:
                            Zu den besonders lästigen Lärmquellen gehören Baustellen. Denn hier werden Baumaschinen im Freien und häufig in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen eingesetzt. Baulärm lässt sich durch lärmarme Baumaschinen, eine günstige Aufstellung der Maschinen und durch Abschirmmaßnahmen spürbar verringern. Auch durch eine vorsorgende „Lärmplanung“ kann der Baulärm vermindert werden.

                            Kein Baulärm ist der Lärm durch Bauarbeiten von Privatpersonen, Heimwerkertätigkeiten. Dieser Lärm ist dem Nachbarschaftslärm zuzuordnen.

                            Nach repräsentativen Umfragen des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2024 fühlen sich rund 58 Prozent der Befragten durch Geräusche der Nachbarn belästigt.
                            Zuletzt geändert von Ganymed; 22.10.2005, 19:29.
                            Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

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                            • Ganymed
                              Heerführer


                              • 08.11.2004
                              • 1364
                              • Erkrath

                              #15
                              LG Köln
                              ---
                              10 S 295/99
                              Rechtsbereich/Normen: BGB
                              Einstellung in die Datenbank: 2001-11-09
                              Bearbeitet von: Markus Baum
                              Quelle: Mieterzeitung, WM 2001, S. 78

                              Mietminderung bei Baulärm
                              Ein Mieter kann die Miete mindern, wenn nach dem Mietvertragsabschluss eine in der Nähe der Wohnung verlaufende Eisenbahnstrecke unter erheblichem Lärm ausgebaut wird. Dies gilt aber nur dann, wenn dieser Umstand bei Vertragsabschluss noch nicht absehbar war, so die Richter des LG Köln.
                              Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

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