Ich finde es ja leidlich bescheuert, das Meister Laufer nicht hier seine Ansichten breitmacht, sondern
aber vielleicht befürchtet er ja zu viel Widerspruch... jedenfalls war sein Kommentar zum Aushub u.a.:
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Mein Text: >WENN es irgendwo gesetzlich SO geregelt ist das expliziz aufgeführt ist: "Die Absuche von Bauaushub und Baustellen mittels Detektor ist genehmigungspflichtig" dann möge man den betreffenden Passus bitte hier posten, mir ist keiner bekannt.<
Sein Text: >Danke für den Tipp, Herr Fäth! Möge so mancher „intelligenter“ Sondengänger dem Vorschlag nachgehen u. dies bei entsprechender Nachfrage seitens Berechtigter bei der Suche auf/an einem erkannten/bekannten Bodendenkmal vorgeben<
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Kann mir irgendwer mal den Zusammenhang erklären? Nein? Wundert mich nicht....
Er spricht von einem aufgebaggerten Bodendenkmal... Aha. Also ist ein Grabungsschutzgebiet automatisch ein riesiges Bodendenkmal?? Und welches Gesetz, welche Vorschrift gibt dies her? Ich habe doch deutlich die amtliche Umschreibung für "Grabungsschutzgebiet" geposted? Ein ausgebaggerter Aushubhaufen ist ein BODENDENKMAL??? Leute so langsam reichts wirklich!
Und was soll der Blödsinn, es ginge "uns nur um Funde"??? NA KLAR!! Deswegen bin ich ja schliesslich Sondengänger. Nur unterscheidet mich meine noch vorhandene Bereitschaft zur Kooperation unter gleichzeitiger Wahrung meiner RECHTLICHEN MÖGLICHKEITEN sowie meiner "Weigerung" auf Ringwällen etc, zu suchen ganz deutlich vom Raubgräber.
Wenn Archäologie will, das WIR IHRE Bedürfnisse (die oft überhaupt keine rechtliche Grundlage, siehe Waldsuche haben) respektieren, dann hat Archäologie auch UNSERE zu respektieren. Immerhin wird Denkmalschutz von allen finanziert, auch von uns. Also schwätzen Sie nicht immer nur von "Kompromissen" sondern bringen Sie mal welche an! Welche Kompromisse würden sie denn eingehen? Oder anders ausgedrückt: Wir haben bestehende Rechte, und wir müssen uns an gesetzliche Vorgaben halten. Solange wir dies tun haben sie keinerlei Recht zur Kritik. Alles was darüber hinausgeht ist ein rein FREIWILLIGES Angebot von uns, und stellt in sich bereits ein Entgegenkommen dar. DARÜBER sollten sie mal nachdenken.
Und wenn ich dann lese, das in Mainz ein uralter kamm gefunden wurde, und
"Ein Restaurator wird sich des Fundes annehmen. Möglicherweise findet er daran
noch Haarreste, so dass durch Biologen geklärt werden kann, ob sich eine Frau oder ein Mann mit dem Kamm frisierte".
Dann bin ich mir 100 Prozentig sicher das es die breite Bevölkerung weit mehr freut einige schöne FUNDE in der Vitrine zu sehen, als die markerschütternde Erkenntnis zu erhalten, das vielleicht eine Frau sich kämmte. Unbeschadet der Kosten, die hier entstehen bis man das weiss.
aber vielleicht befürchtet er ja zu viel Widerspruch... jedenfalls war sein Kommentar zum Aushub u.a.:
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Mein Text: >WENN es irgendwo gesetzlich SO geregelt ist das expliziz aufgeführt ist: "Die Absuche von Bauaushub und Baustellen mittels Detektor ist genehmigungspflichtig" dann möge man den betreffenden Passus bitte hier posten, mir ist keiner bekannt.<
Sein Text: >Danke für den Tipp, Herr Fäth! Möge so mancher „intelligenter“ Sondengänger dem Vorschlag nachgehen u. dies bei entsprechender Nachfrage seitens Berechtigter bei der Suche auf/an einem erkannten/bekannten Bodendenkmal vorgeben<
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Kann mir irgendwer mal den Zusammenhang erklären? Nein? Wundert mich nicht....
Er spricht von einem aufgebaggerten Bodendenkmal... Aha. Also ist ein Grabungsschutzgebiet automatisch ein riesiges Bodendenkmal?? Und welches Gesetz, welche Vorschrift gibt dies her? Ich habe doch deutlich die amtliche Umschreibung für "Grabungsschutzgebiet" geposted? Ein ausgebaggerter Aushubhaufen ist ein BODENDENKMAL??? Leute so langsam reichts wirklich!
Und was soll der Blödsinn, es ginge "uns nur um Funde"??? NA KLAR!! Deswegen bin ich ja schliesslich Sondengänger. Nur unterscheidet mich meine noch vorhandene Bereitschaft zur Kooperation unter gleichzeitiger Wahrung meiner RECHTLICHEN MÖGLICHKEITEN sowie meiner "Weigerung" auf Ringwällen etc, zu suchen ganz deutlich vom Raubgräber.
Wenn Archäologie will, das WIR IHRE Bedürfnisse (die oft überhaupt keine rechtliche Grundlage, siehe Waldsuche haben) respektieren, dann hat Archäologie auch UNSERE zu respektieren. Immerhin wird Denkmalschutz von allen finanziert, auch von uns. Also schwätzen Sie nicht immer nur von "Kompromissen" sondern bringen Sie mal welche an! Welche Kompromisse würden sie denn eingehen? Oder anders ausgedrückt: Wir haben bestehende Rechte, und wir müssen uns an gesetzliche Vorgaben halten. Solange wir dies tun haben sie keinerlei Recht zur Kritik. Alles was darüber hinausgeht ist ein rein FREIWILLIGES Angebot von uns, und stellt in sich bereits ein Entgegenkommen dar. DARÜBER sollten sie mal nachdenken.
Und wenn ich dann lese, das in Mainz ein uralter kamm gefunden wurde, und
"Ein Restaurator wird sich des Fundes annehmen. Möglicherweise findet er daran
noch Haarreste, so dass durch Biologen geklärt werden kann, ob sich eine Frau oder ein Mann mit dem Kamm frisierte".
Dann bin ich mir 100 Prozentig sicher das es die breite Bevölkerung weit mehr freut einige schöne FUNDE in der Vitrine zu sehen, als die markerschütternde Erkenntnis zu erhalten, das vielleicht eine Frau sich kämmte. Unbeschadet der Kosten, die hier entstehen bis man das weiss.
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