Mieterproblem

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  • Wigbold
    Heerführer

    • 25.11.2000
    • 3670
    • 76829 Landau / Pfalz
    • OGF - L + W

    #1

    Mieterproblem

    Tja, nicht ich, aber meine Eltern haben ein Problem:

    Ein neuer Mieter ist am 15.12. eingezogen, hat aber bis heute weder Miete noch Kaution bezahlt.
    Ständig kommt er mit neuen Überraschungen wie Krankenhaus, Montage, dringender Termin und so. Mein Vater muß ihm ständig hinterhertelefonieren, da er sich nicht von alleine meldet, obwohl er genau das ständig verspricht.

    Jetzt haben wir auf Flüsterkanälen erfahren, daß der junge Mann auch polizeilichen Ärger hat und schon mal mit Drogen erwischt worden sein soll.

    Kurzum: Das Gesamtbild gibt nicht zu Jubelschreien Anlass und der Typ soll am besten verschwinden. Fragt sich nur wie.

    Meiner Auffassung nach hat er dadurch, daß bis jetzt keine Kohle geflossen ist, doch den Vertrag noch gar nicht erfüllt. Das bedeutet meiner Meinung nach, daß der Vertrag noch gar nicht zustande gekommen ist, mangels Erfüllung der Zahlung.

    Sehe ich das richtig ?

    Wie sollten wir jetzt weiter vorgehen ? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht ?

    Halshabenderweise, Wigbold
    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
    Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

    Mark Twain



    ... weiter neue Wege gehen !
  • IGDG
    Banned
    • 25.10.2005
    • 51

    #2
    Ändert nichts an der Tatsache das du ihn nur mittels Räumungsklage raus bekommst und das kann dauern und kostet mit Gerichtskostenvorauszahlung einiges. Am besten und schnellsten ist Strom und Wasser oder Heizung abzudrehen. Ist zwar illegeal aber funktioniert fast immer. Die wenigsten wissen das sie mittel einstweiliger Verfügung dich zwingen können wiederanzustellen.Das ist nicht nett aber als Vermieter hat man oft keine andere Möglichkeit! Ich kenne jemand der hat eine Firma reingeschickt die was an den Fenstern reparieren sollte und die haben kurzerhand das Fenster ausgebaut im Wohnzimmer. Kostet zwar aber der zieht garantiert aus

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    • Bandit_911
      Landesfürst


      • 01.05.2004
      • 687
      • NRW
      • keinen, außer meinen Augen

      #3
      Der Vertrag kommt mit der Unterschrift des Mieters in den bereits vom Vermieter unterzeichneten Mietvertrag zustande.

      Blöde Situation sowas.
      Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

      Kommentar

      • Herrn Häuser
        Ritter


        • 12.09.2005
        • 458
        • dreißigneunzwosechs

        #4
        ...als Anwalt mit mietrechtlichem Schwerpunkt kann ich dem nur zustimmen.

        Grundsätzlich gibt es neben der Räumungsklage keinen legalen Weg, sich von einem Mieter einseitig zu trennen. Das (mieterfreundliche) Gesetz ist da eindeutig. Als Anwalt kann ich natürlich nicht zu den vorgenannten Methoden anraten....
        Insgesamt muss der Mieter, damit der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen kann, mit mehr als einer Monatsmiete - wenn innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht gezahlt worden ist - ansonsten mit zwei Monatsmieten in Verzug sein. Die Nichtzahlung der Kaution berechtigt grundsätzlich nicht zur fristlosen Kündigung. Der Mieter hat sogar diesbezüglich einen Anspruch auf eine Ratenzahlung....

        Also, der legale Weg gestaltet sich so: Kündigungsrelevanten Zahlungsrückstand abwarten, fristlos Kündigen und im Zweifel Klage erheben. Das kostet neben Zeit auch den einen oder anderen Euro...aber das ist das täglich Brot eines Rechtsanwaltes....

        Kommentar

        • Ralf
          Banned
          • 09.03.2001
          • 2915
          • Essen/Ruhrgebiet

          #5
          Und vorab die Möglichkeit nutzen und sich über den Interessenten etwas schlau machen.
          Ins Schuldnerverzeichnis gucken um zu sehen ob eidesstattliche Versicherung etc vorhanden sind.

          Kommentar

          • Ganymed
            Heerführer


            • 08.11.2004
            • 1364
            • Erkrath

            #6
            Sogenannte "Mietnomaden"findet man heutzutage immer öfter,leider.
            Grundsätzlich:
            2 Monate mit der Mietzahlung im Verzug,rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
            Sollte der Mieter allerdings 1 Miete nachzahlen,so wird diese Kündigung wirkungslos,bis wieder ein 2monatiger Verzug eintritt.
            Das Spielchen kann er,wenn er will, lange Zeit durchziehen.
            Sollte er garnicht zahlen wollen/können,gibt es auch dann noch Probleme,ihn rauszukriegen.
            1)Gerichtlich muss dann sowieso vorgegangen werden,was Zeit und Geld kostet,da alles vorfinanziert werden muss,wie Anwalt,Gerichtskosten,Gerichtsvollzieher e.t.c.
            2)Sollte ein Gericht ihn verurteilen die Wohnung zu räumen,dann kann er per Verfügung eine weitere Zeit in der Wohnung bleiben,wenn er nachweisen kann,das er a)Keine in dem Zeitraum,der ihm vom Gericht auferlegt wurde,bezahlbare Wohnung gefunden hat.b)Er arbeitslos ist und sich keine gleichwertige Wohnung so schnell finden lässt.c)Das Sozialamt ihm keinen geeigneten Wohnraum zur Verfügung stellen kann.

            Kurz und knapp:Als Vermieter hat man die Arschkarte,wenn man an solche Leute gerät und zahlt nur drauf.
            Viele Eigentümer sind deswegen schon pleite gegangen.
            Da hilft wirklich nur hartes Vorgehen
            Viel Glück

            P.S Die letzte Räumung hier in unserem Merfamilienhaus hat unseren Vermieter über 15000 Euro mit Anwaltskosten,Gericht,Gerichtsvollzieher, Zwangsräumung und Entsorgung/Einlagerung der Möbel des Zwangsgeräumten gekostet.
            Ganz zu schweigen vom Verlust der entgangenen Mietzahlungen

            Bin froh,kein Vermieter zu sein
            Zuletzt geändert von Ganymed; 10.01.2006, 11:20.
            Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

            Kommentar

            • revolution77
              Heerführer

              • 04.04.2002
              • 1091
              • Bodensee

              #7
              Kann das nur zu gut nachvollziehen...

              Hatte vor ca. 3 Jahren ein Haus zu vermieten, lief soweit alles wunderbar bis die Mieter sich entschlossen auszuziehen (von sich aus wohlgemerkt). Nach deren Auszug fand ich eine Bauruine vor... Keine Küche mehr drin, kein Bad mehr vorhanden (haben sogar die Wanne aus der Wand gerissen), keinen einzigen Wasserhahn mehr im ganzen Haus, das selbe mit Lampen, alle Lichtschalter abgerissen und nebenbei noch Türstöcke und Steinböden in Leuchtblau und Knallrot gestrichen. Im Garten die halbe Hecke ausgegraben und mitgenommen und natürlich auch ihren ganzen Müll im Haus zurückgelassen.
              Vor Gericht kam nicht wirklich viel bei rüber - mein Fehler hatte keine Fotos mehr vom Zustand vor Einzug...
              Daraufhin hab ich den Schuppen verkauft und mir geschworen mit Vermietungen will ich blos nie mehr was zu tun haben..#

              Gegen Sowas hilft am Besten ein Anruf bei nem russischen Überzeugungsunternehmen...

              Mitfühlenderweise

              Rev

              Kommentar

              • zirpl
                Heerführer

                • 15.09.2002
                • 1729
                • Bei den 7 Zwergen
                • Tesoro Cortez

                #8
                ...

                ..Du kannst nur hoffen das er nicht anfängt "kleine" Summen zu überweisen.
                50 Euro oder ähnlich. Dann kannst Du ihn fast garnicht mehr rausbekommen.
                Besser es macht ihm einer "klar" worum es geht!

                Zirpl

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                • Herrn Häuser
                  Ritter


                  • 12.09.2005
                  • 458
                  • dreißigneunzwosechs

                  #9
                  ---------->>>>>
                  2 Monate mit der Mietzahlung im Verzug,rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
                  Sollte der Mieter allerdings 1 Miete nachzahlen,so wird diese Kündigung wirkungslos,bis wieder ein 2monatiger Verzug eintritt.
                  Das Spielchen kann er,wenn er will, lange Zeit durchziehen.


                  Sorry, das ist leider nicht korrekt...
                  Im Fall einer wirksam ausgesprochenen Kündigung kann der Miete diese Kündigung "aushebeln" bzw. "unwirksam machen", wenn er die gesamten Rückstände an den Vermieter zahlt oder sich eine öffentliche Stelle zur befriedigung verpflichtet (bspw. Sozialamt). Dies kann er bis 2 Monate nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage (=Zustellung dieser Klage) machen. Insgesamt hat der Mieter aber diese Möglichkeit nur einmal in zwei Jahren!

                  Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern es steht im BGB (§ 569 Abs.3 Ziff.2)

                  (Vertrauen ist gut - Anwalt ist besser)
                  Zuletzt geändert von Herrn Häuser; 10.01.2006, 13:50.

                  Kommentar

                  • kapl
                    Landesfürst

                    • 30.08.2002
                    • 719
                    • NRW. Ruhrstadt Essen. Kulturhaupstadt 2010

                    #10
                    Wie es leider so ausschaut ist gegen "Mietnomaden" JURISTISCH nichts zu machen. Da helfen vielleicht nur gelegentliche Besuche der Freunde, des Arbeitsgebers, in der Stammkneipe, bei den Eltern usw...
                    GA
                    kapl
                    (vorerst) nur noch lesend. Schreibend? Woanders! Wo? pn!

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                    • Muecke
                      Heerführer

                      • 12.10.2003
                      • 2414
                      • Deutschland

                      #11
                      Ich würde "Mohrle" auf den säumigen Zahler ansetzen!

                      Nein im Ernst, bei soetwas schwillt mir auch der Kamm. Stimme meinen Vorrednern zu. Sind kompetente Tips dabei.

                      Wünsche Deinen Eltern einen guten Ausgang der Sache!

                      Gruß Uwe

                      Kommentar

                      • Wigbold
                        Heerführer

                        • 25.11.2000
                        • 3670
                        • 76829 Landau / Pfalz
                        • OGF - L + W

                        #12
                        Da sind sogar haufenweise gute Tips dabei ! Danke ! Und ich hab immer ein Ohr für Weitere.

                        Als Fazit kann man wohl ziehen: Gesetzlich sieht die Sache mager aus- für den VERmieter.

                        Aber wie ist doch mein Motto: Weiter neue Wege gehen !

                        Dazugelernterweise, Wigbold
                        Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                        Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                        Mark Twain



                        ... weiter neue Wege gehen !

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                        • Wigbold
                          Heerführer

                          • 25.11.2000
                          • 3670
                          • 76829 Landau / Pfalz
                          • OGF - L + W

                          #13
                          Zitat von Muecke
                          Ich würde "Mohrle" auf den säumigen Zahler
                          Gruß Uwe
                          Ein prima Tip ! Mohrle schleckt ihn nass, und der Mieter holt sich dabei eine Lungenentzündung in der Kälte !

                          KeinenKampfdackelbesitzenderweise, Wigbold
                          Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                          Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                          Mark Twain



                          ... weiter neue Wege gehen !

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                          • A4 Rakete
                            Heerführer


                            • 14.03.2005
                            • 1432
                            • NRW

                            #14
                            Ich fand die Idee mit den Fenstern recht amüsant.

                            Hey Wigbold ,wollten deine Eltern die Fenster und Türen nicht unbedingt erneuern

                            Man kann sie ja schon mal ausbauen lassen und sich dann gemütlich in der eigenen warmen Wohnung ein paar Angebote sondieren.

                            Dies erfordert natürlich eine gewisse Zeit.

                            Ich glaube bei den z.Zt. noch herrschenden Temperaturen hält sich so ein Typ nicht lange dort mehr auf.

                            Aber das ist natürlich alles rein hypotethisch gesehen und dient nicht zur Aufforderung (Die Gedanken sind frei....)

                            Wünsche dir und deinen Eltern eine baldige zufriedenstellende Problemlösung.

                            Mitfühlenderweise

                            A4 Rakete
                            semper prorsum - numquam retrorsum

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                            • Hartmut
                              Landesfürst


                              • 09.03.2004
                              • 835
                              • Wernigerode

                              #15
                              Gibt es für Vermieter nicht eine Rechtsschutz-Versicherung, die das Ärgste zu vermeiden hilft?

                              Gruß, Hartmut

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