Mieterproblem

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  • Ganymed
    Heerführer


    • 08.11.2004
    • 1364
    • Erkrath

    #16
    Zitat von Herrn Häuser
    ---------->>>>>


    Sorry, das ist leider nicht korrekt...
    Im Fall einer wirksam ausgesprochenen Kündigung kann der Miete diese Kündigung "aushebeln" bzw. "unwirksam machen", wenn er die gesamten Rückstände an den Vermieter zahlt oder sich eine öffentliche Stelle zur befriedigung verpflichtet (bspw. Sozialamt). Dies kann er bis 2 Monate nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage (=Zustellung dieser Klage) machen. Insgesamt hat der Mieter aber diese Möglichkeit nur einmal in zwei Jahren!

    Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern es steht im BGB (§ 569 Abs.3 Ziff.2)

    (Vertrauen ist gut - Anwalt ist besser)
    Nun,da hast du natürlich recht,so steht es im BGB.

    Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor der Erklärung der Kündigung befriedigt wird. Vgl. § 543 Abs. 2 Satz 2 BGB.
    ffff) Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete befriedigt wird oder eine öffentliche Stelle sich zur Befriedigung verpflichtet. Vgl. § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB.

    Ich bin kein Anwalt,habe aber als Hausmeister auch einen gewissen Einblick über die Praktiken solcher Mietnomaden.
    Die Praxis sieht nämlich ganz anders aus.
    Das käuft in etwa wie folgt:
    Mieter zahlt nicht
    Vermieter geht vor Gericht und erwirkt eine fristlose Kündigung
    Mieter geht zum Sozialamt,welches meist die Kosten übernimmt und er kann weiter in der Wohnung bleiben.
    Aber wie geht es weiter?
    Das Sozialamt zahlt solange die Miete,wie der Mieter arbeitslos oder bedürftig ist,sobald dieser aber dann wieder arbeitet wird die Zahlung eingestellt und das Spielchen geht von vorne los.
    Mieter zahlt nicht
    Vermieter muss wieder vor Gericht ziehen und hat wieder Kosten,der Mieter aber einen Zeitgewinn,weil die Sache wieder Monate dauern kann usw.usw.
    Angenommen der Ermieter erwirkt wieder die Räumung der Wohnung und diesmal endgültig,dann sind wieder Monate ins Land gezogen und der säumige Mieter macht sich in einer Nacht und Nebelaktion aus dem Staub,soll heissen:
    Er bringt nach und nach sein Hab und Gut (wenn er welches hat)unauffällig aus dem Haus und lässt nur die Möbel (die meist Schrott und leicht zu ersetzen sind)da und verschwindet ohne Zieladresse.
    Ergebnis: Die Kosten in Höhe von ca(siehe meinen 1sten Post) bleiben wieder beim Vermieter hängen.
    Da beisst die Maus keinen Faden ab,angeschissen ist immer der Vermieter.
    Wie gesagt,ich bin kein Anwalt hab aber diese Praxis oft genug erlebt.

    Für Wigbold:
    Hier mal ein paar Links:

    Zuletzt geändert von Ganymed; 10.01.2006, 19:26.
    Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

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    • desert-eagle († 2020)
      Heerführer


      • 19.04.2005
      • 3439
      • Kleve

      #17
      Mein Geschäftspartner und ich haben vor 6 Jahren mal einen mit über 6 Monaten Miete im Verzug stehenden Mieter entmietet, indem wir bei ihm klingelten, er die Tür öffnete und der breiteste von uns beiden ihn ganz zart an die Seite stellte und zum Stillschweigen verdonnerte, ganz ohne böse Worte oder Gewaltanwendung. Einfach nur: Nun mach mal eben Platz, wir müssen mal eben deine Wohnung räumen. Dann gingen 6 weitere kräftige Jungs mit uns in die Wohnung und ruckzuck waren die 40 m² möbelfrei. Über sämtliche Einrichtungsgegenstände wurde Protokoll geführt, der Mieter bekam vor Ort seine Durchschrift und die Möglichkeit, binnen einer Woche die ausstehenden Zahlungen zu leisten, die Gegenstände wurden zwischengelagert an einem den Mieter ebenfalls bekannten Ort mit der Maßgabe, daß die gesamte Einrichtung im Falle des Nichtbezahlens der ausstehenden Miete durch uns verkauft wird, um den entstanden Mietausfall damit zu begleichen. Der Mieter hat natürlich nicht bezahlt, wir haben alles verkauft und nie mehr was von ihm gehört. Der in der Wohnung entstandene und durch uns zu tragende Schaden durch zweckentfremdung einer Badewanne als Standort für die Waschmaschine und einer Duschtasse als Standort für Trockner und andere verrückte Missetaten seitens des Mieters belief sich auf über 5000.- Mark, und da war die Rechnung
      für den Kammerjäger noch nicht drin, denn mit der Sauberkeit des ehrenwerten Herrn war es nicht weit her.
      Ich bin mir drüber im klaren, daß ihr jetzt alle über mich herfallen werdet, von wegen darfste doch nicht; wohlwissend, daß wir damals nur Glück hatten, weil der Mieter sich nicht zur Wehr gesetzt hat, sage ich euch:
      Ich würde es heute wieder so machen! Auch auf die Gefahr hin, daß es in die Hose gehen würde.
      Zuletzt geändert von desert-eagle († 2020); 10.01.2006, 19:32.
      ------------------------------------------------------------

      Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
      Karl Valentin

      Ludger hat uns am 26.01.2020
      nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
      In stillem Gedenken,
      das SDE-Team

      Kommentar

      • Ganymed
        Heerführer


        • 08.11.2004
        • 1364
        • Erkrath

        #18
        Helfen können oft auch die Jungs
        War sogar mal ein Bericht im Fernsehen drüber.

        unseriöser.Werbelink
        Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

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        • zirpl
          Heerführer

          • 15.09.2002
          • 1729
          • Bei den 7 Zwergen
          • Tesoro Cortez

          #19
          Zitat von desert-eagle
          Mein Geschäftspartner und ich haben vor 6 Jahren mal einen mit über 6 Monaten Miete im Verzug stehenden Mieter entmietet, indem wir bei ihm klingelten, er die Tür öffnete und der breiteste von uns beiden ihn ganz zart an die Seite stellte und zum Stillschweigen verdonnerte, ganz ohne böse Worte oder Gewaltanwendung. Einfach nur: Nun mach mal eben Platz, wir müssen mal eben deine Wohnung räumen. Dann gingen 6 weitere kräftige Jungs mit uns in die Wohnung und ruckzuck waren die 40 m² möbelfrei. Über sämtliche Einrichtungsgegenstände wurde Protokoll geführt, der Mieter bekam vor Ort seine Durchschrift und die Möglichkeit, binnen einer Woche die ausstehenden Zahlungen zu leisten, die Gegenstände wurden zwischengelagert an einem den Mieter ebenfalls bekannten Ort mit der Maßgabe, daß die gesamte Einrichtung im Falle des Nichtbezahlens der ausstehenden Miete durch uns verkauft wird, um den entstanden Mietausfall damit zu begleichen. Der Mieter hat natürlich nicht bezahlt, wir haben alles verkauft und nie mehr was von ihm gehört. Der in der Wohnung entstandene und durch uns zu tragende Schaden durch zweckentfremdung einer Badewanne als Standort für die Waschmaschine und einer Duschtasse als Standort für Trockner und andere verrückte Missetaten seitens des Mieters belief sich auf über 5000.- Mark, und da war die Rechnung
          für den Kammerjäger noch nicht drin, denn mit der Sauberkeit des ehrenwerten Herrn war es nicht weit her.
          Ich bin mir drüber im klaren, daß ihr jetzt alle über mich herfallen werdet, von wegen darfste doch nicht; wohlwissend, daß wir damals nur Glück hatten, weil der Mieter sich nicht zur Wehr gesetzt hat, sage ich euch:
          Ich würde es heute wieder so machen! Auch auf die Gefahr hin, daß es in die Hose gehen würde.
          Richtig so! Hilf Dir selbst sonst hiflt Dir keiner.!!

          Zirpl

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          • Fat Freddy
            Banned
            • 07.01.2006
            • 10
            • Vancouver / Ziegenhain
            • good pair o Eyes

            #20
            Ja.
            Bloß findet heute die letzte Assel dieser Gattung noch irgendwo einen Anwalt, der ihm den Puderzucker vorn und hinten reinbläst. Wenn er vom Sozialamt gesponsort wird sogar noch eher.Muss nur strafrechtlich was dran sein und mit ner Zivilklage evtl. was zu holen.

            Die Entmieternummer stellt den vollendeten Straftatbestand der Nötigung und des Hausfriedensbruchs dar. Ob man die Wegnahme als Diebstahl oder Raub werten will, ist Geschmackssache. Auch die Androhung von Gewalt -verbal oder durch bloßes Aufplustern- spielt da mit drein. Ein Protokoll der Wegnahme (am Besten noch mit Unterschrift!) lässt jedes Staatsanwälteherz höher schlagen.

            Anderer Gedankengang, selbe Problematik.
            Leute mit Drogenproblemen haben viele sog. Freunde.
            Und mindestens genau so viele Gläubiger.
            Werden letztere mehr, verschwinden die Ersteren.
            Dafür tauchen gelegentlich andere Leute auf. Oft sind die mißgelaunt ob der schlechten Zahlungsmoral.
            Da geht oft mal was zu Bruch, vom Kiefer bis zum Wohnzimmertisch.
            Und immer haben die Situationen eins gemeinsam: Niemand kennt die Besucher. Zumindest herrscht beim Protokollaufnehmen Amnesie.
            Egal woher und warum die eigentlich gekommen sind.
            Hauptsache sie kommen nicht wieder
            So what?!
            Zuletzt geändert von Fat Freddy; 10.01.2006, 23:09.
            Ridin´that train

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            • Herrn Häuser
              Ritter


              • 12.09.2005
              • 458
              • dreißigneunzwosechs

              #21
              @Ganymed
              Die Kündigung muss man nicht vor Gericht erwirken; die spricht der Vermieter aus. Vor Gericht muss man lediglich seinen Räumungsanspruch durchsetzen, da man in diesem Lande jemanden nur mit einem Räumungstitel auf die Straße setzen darf. Letztlich hat sich der Gesetzgeber das so ausgedacht.

              Als Anwalt kann und will ich meinen Mandanten aber nur die legalen Möglichkeiten aufzeigen. Ansosnsten würde ich mich selbst in strafrechtliches Terrain begeben.

              Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Position des Vermieters fast immer schlechter ist. Letztlich legt der Vermieter immer Geld bei. Das mag bei Vermietern, die über zahlreiche Wohnungen verfügen, finanziell nicht das ganz große Problem sein. beim Vermieter, der über eine oder zwei Wohnungen verfügt, kann das ganz schnell der finazielle Ruin bedeuten.

              Eine Rechtsschutzversicherung ist den Vermietern oftmals zu teuer, da sich die Prämie nach der Art und Anzahl der Immobilien richtet. Das zeigt zumindest die Praxis. Bei mir verfügen die wenigsten Vermieter-Mandanten über eine RSV. Umgekehrt ist das schon anders.

              Eine legale und fruchtbare Lösung ist derzeit leider nicht in Sicht....

              Kommentar

              • Ganymed
                Heerführer


                • 08.11.2004
                • 1364
                • Erkrath

                #22
                Zitat von Herrn Häuser
                @Ganymed
                Die Kündigung muss man nicht vor Gericht erwirken; die spricht der Vermieter aus. Vor Gericht muss man lediglich seinen Räumungsanspruch durchsetzen, da man in diesem Lande jemanden nur mit einem Räumungstitel auf die Straße setzen darf. Letztlich hat sich der Gesetzgeber das so ausgedacht.
                "Zwangsräumung",genau das wollte ich natürlich damit sagen und ich denke, jeder weiss was ich gemeint habe,trotz falscher Wortwahl

                Anbei noch ein paar Presseberichte über die Moskau-Inkasso für Leute die es interessiert und denen keine andere Möglichkeit bleibt an ihr Geld zu kommen.
                Die Leute bewegen sich trotz des Namens aber durchaus im legalen Rahmen
                unseriöser.Werbelink
                Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

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                • Bandit_911
                  Landesfürst


                  • 01.05.2004
                  • 687
                  • NRW
                  • keinen, außer meinen Augen

                  #23
                  Na ja, legaler Rahmen ist umstritten.

                  Angeblich haben die keine Zulassung als Inkassounternehmen, Russen sind es auch nicht und der Inhaber (ein Deutscher) hat soweit ich weiss schon mehrere Insolvenzen hinter sich. Außerdem ist es mit der Effektivität angeblich auch nicht so weit her und man geht mit etlichen hundert bzw. tausend Euro in Vorauszahlung, die man auch bei Mißerfolg nicht wiedersieht. Sieht im Fernesehn aber immer "stark" aus, ich weiss.

                  Bandit_911
                  Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

                  Kommentar

                  • Herrn Häuser
                    Ritter


                    • 12.09.2005
                    • 458
                    • dreißigneunzwosechs

                    #24
                    Die Leute bewegen sich trotz des Namens aber durchaus im legalen Rahmen

                    ...naja, es ist klar, dass in den TV-Berichten nur die legale Seite gezeigt wird. Der Bereich der Nötigung ist aber schnell erreicht....
                    Ich kann aber die Gläubiger verstehen, die keinen anderen Weg mehr einschlagen wollen und/oder können.....

                    Kommentar

                    • Oelfuss
                      Heerführer

                      • 11.07.2003
                      • 7794
                      • Nds.
                      • whites 3900 D pro plus

                      #25
                      Ich habe den Link zu diesem Inkasso-Anbieter gelöscht. Wer in diesem Genre erfolgreich ist, wirbt nicht und die Gläubiger tun dies auch nicht. Der Rest sind Schaumschläger, die mir dunklen Brillen und einem Namen, der natürlich auf die osteuropäische Herkunft zielt, auf Kundenfang gehen.

                      Wer für die Fa. IKM werben möchte, sollte sich vielleicht vorher über das Unternehmen und seinen Inhaber IM DETAIL kundig machen. Das steht natürlich nicht in den Presseberichten.

                      Über weitere Lichterscheinungen in diesem Bereich gibts z.B. hier Infos:


                      Aber bitte - fallt nicht auf diesen ganzen Schwachsinn rein! Der Link soll nur aufzeigen was sich für Figuren im grauen MArkt von Geld, Anlagen und Inkasso tummeln. Finger weg!

                      Ich tendiere auch eher zur robusten Methode. Türen und Fenster raus oder Bude ausräumen. Rein gedanklich natürlich Wer dafür andere bezahlt, sollte sich nicht wundern, wenn es nachher doppelt kostet....
                      bang your head \m/

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                      • Bastler
                        Heerführer

                        • 15.02.2002
                        • 4283
                        • Dortmund
                        • SC 625 ,B.J. 1944

                        #26
                        Weis grade nicht wie der Dienst heist,aber es giebt eine Datenbank im Internet wo Vermieter Mieter melden können mit denen sie solche Erfahrungen gemacht haben,und andere Vermieter können dann ihren neuen Mieter vor Abschluss eines Mietvertrages dort überprüfen oder der Soein Vogel ist.

                        Kommentar

                        • Ralf
                          Banned
                          • 10.03.2001
                          • 2915
                          • Essen/Ruhrgebiet

                          #27
                          Zitat von Bastler
                          Weis grade nicht wie der Dienst heist,aber es giebt eine Datenbank im Internet wo Vermieter Mieter melden können mit denen sie solche Erfahrungen gemacht haben,und andere Vermieter können dann ihren neuen Mieter vor Abschluss eines Mietvertrages dort überprüfen oder der Soein Vogel ist.
                          Naja, diese Datenbank, bzw die Nutzung dieser, kostet Geld....

                          Und wenn ich morgen anfange, so ein Mietekel zu werden, weiss es ja keiner.
                          Somit würde dieser Eintrag bislang fehlen.
                          Einer ist also vorab der Dumme

                          Kommentar

                          • Ganymed
                            Heerführer


                            • 08.11.2004
                            • 1364
                            • Erkrath

                            #28
                            Zitat von Oelfuss
                            Ich habe den Link zu diesem Inkasso-Anbieter gelöscht. Wer in diesem Genre erfolgreich ist, wirbt nicht und die Gläubiger tun dies auch nicht. Der Rest sind Schaumschläger, die mir dunklen Brillen und einem Namen, der natürlich auf die osteuropäische Herkunft zielt, auf Kundenfang gehen.

                            Wer für die Fa. IKM werben möchte, sollte sich vielleicht vorher über das Unternehmen und seinen Inhaber IM DETAIL kundig machen. Das steht natürlich nicht in den Presseberichten.

                            Über weitere Lichterscheinungen in diesem Bereich gibts z.B. hier Infos:


                            Aber bitte - fallt nicht auf diesen ganzen Schwachsinn rein! Der Link soll nur aufzeigen was sich für Figuren im grauen MArkt von Geld, Anlagen und Inkasso tummeln. Finger weg!

                            Ich tendiere auch eher zur robusten Methode. Türen und Fenster raus oder Bude ausräumen. Rein gedanklich natürlich Wer dafür andere bezahlt, sollte sich nicht wundern, wenn es nachher doppelt kostet....

                            Nur zur Klarstellung:
                            Ich habe "nicht"für dieses Unternehmen geworben,wie du es darstellst,sondern wollte eine Möglichkeit zeigen,wie man evtl weitervorgehen könnte,daher stand ja auch der Zusatz"Inkasso für Leute die es interessiert ".
                            Denn eins ist sicher,wer als Vermieter hingeht und dem Schuldner die Fenster ausbaut e.t.c. macht sich eher einer Nötigung strafbar,als ein dubioses Inkassounternehmen das vieleicht diese Mittel anwendet,was aber dann auf deren Kappe geht,aber dem Gläubiger evtl sein Geld zurückbringen kann.
                            In der Not frisst der Teufel Fliegen-altes Sprichwort
                            Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

                            Kommentar

                            • Herrn Häuser
                              Ritter


                              • 12.09.2005
                              • 458
                              • dreißigneunzwosechs

                              #29
                              Richtig so!
                              Ich könnte hier jetzt auch einen Link zu meiner Homepage zeigen. Mache ich aber nicht. Nicht weil ich anonym bleiben will (als Anwalt ist man sowieso ein öffentlicher Mensch), sondern weil´s in dieses Forum nicht gehört.

                              Wer Probleme hat, kann sich gern per PN an mich wenden. Eine persönliche Kontaktaufnahme kann dann direkt erfolgen...

                              Glück auf!

                              Kommentar

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