Habe zwar schon wie doof im Netz gesucht nur über 14 Tage, dann muss es bewegt werden habe ich nix gefunden.
Das einzige wogen man vorgehen könnte ware das, weil er entgegen gesetzt der Fahrtrichtung parkt

I. Allgemeine Verkehrsregeln
§12 Halten und Parken
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. (...) Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.






) Er schraubt die Karre von den Böcken, fährt besagte 5 Meter und bockt die Karre wieder auf und die fahren weg.




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