Rechtliche Frage - Wohnmobil vor der Haustür

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  • koseng
    Landesfürst


    • 21.01.2004
    • 714
    • Hannover-Nordstadt
    • Mr.T´s kleine Wunderkiste

    #1

    Rechtliche Frage - Wohnmobil vor der Haustür

    Wir haben seit gut 3 Wochen ein angemeldetes Wohnmobil vor der Tür stehen, dessen Besitzer definitiv nicht in unserer Straße wohnt. Latürnich blockiert der den eh schon arg wenig ausgelegten Parkbedarf der Autos der Anwohner. Ich habe jetzt mal einen "netten" Zettel drangehängt, das er sich doch woanders hinstellen möge. Alle paar Tage fährt der mal 5 Meter vor, 5 Meter zurück und bock die Karre erneut auf.

    Habe zwar schon wie doof im Netz gesucht nur über 14 Tage, dann muss es bewegt werden habe ich nix gefunden.

    "Parkräume im öffentlichen Verkehrsraum sind (wenn nicht anders ausgewiesen) zum Gemeingebrauch bestimmt, d.h. diese stehen grundsätzlich jedem Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt zur Nutzung zur Verfügung. Sofern ein Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen abgestellt wird, ist davon auszugehen, daß der Anhänger nicht mehr zu Verkehrszwecken eingesetzt wird (unzul. Sondernutzung). Auch ein (nahes) Umparken des Anhängers unterbricht die zwei Wochen-Frist nicht automatisch, da unterstellt werden kann, dass dies lediglich zum Zwecke einer bewußten Umgehung der Frist erfolgt und den anderen Verkehrsteilnehmern damit die Nutzung unmöglich macht. So dürfen i.ü. solche Anhänger nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, wenn erkennbar ist, daß diese nicht zu Verkehrszwecken eingesetzt werden (z.B. Anhänger mit Werbeflächen). Ob und wann eine unzulässige Fristüberschreitung vorliegt, ist vom Einzelfall abhängig."
    Leider wohnen wir in keiner Anliegerstr.

    Das einzige wogen man vorgehen könnte ware das, weil er entgegen gesetzt der Fahrtrichtung parkt

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §12 Halten und Parken

    (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. (...) Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

    (4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.
    Ist da irgendwie etwas möglich?
    gruss Björn

    opelforum.däÄh
  • mano511
    Bürger

    • 26.07.2002
    • 159
    • ???

    #2
    leg ihm mal mit nem Messer schnell die Karre tiefer...
    ruckzuck ist der weg

    Kommentar

    • Eifelgeist
      Ehren-Moderator
      Heerführer

      • 13.03.2001
      • 2593
      • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

      #3
      Zitat von mano511
      leg ihm mal mit nem Messer schnell die Karre tiefer...
      ruckzuck ist der weg
      Die Aufforderung zur Sachbeschädigung dürfte für koseng wenig hilfreich sein!

      Eifelgeist
      Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

      Wer hier vorüber geht, verweile!
      Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
      Deutschland zerfällt in viele Teile.
      Das Substantivum heißt: Zerfall.

      Was wir hier stehn gelassen haben,
      das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
      Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
      auf den ein Volk gekommen ist.


      Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

      Kommentar

      • koseng
        Landesfürst


        • 21.01.2004
        • 714
        • Hannover-Nordstadt
        • Mr.T´s kleine Wunderkiste

        #4
        genauich.... sein Getippsel hätte er sich sparen können... nur unnötiger verbrauch seiner restlichen Lebensenergie
        gruss Björn

        opelforum.däÄh

        Kommentar

        • steinadler
          Banned
          • 22.04.2005
          • 596
          • bei flensburg
          • gmp , Zertifizierter Sondengänger - S.-H.

          #5
          frag doch einfach mal bei deiner polizei noch ob das teil eine berechtigung hat da zu stehen , dann weisst du es !
          ich glaube an gott aber keine bestimmte religion !
          haben ferienwohnung an der dänischengrenze zuvermieten !

          Kommentar

          • Oelfuss
            Heerführer

            • 11.07.2003
            • 7794
            • Nds.
            • whites 3900 D pro plus

            #6
            Ihr habt Sorgen....klar ist das ärgerlich, bei der heutigen Parkplatzsituation in Ballungsräumen. Allerdings spielt es keine Rolle, ob es ein Womo oder ein PKW ist. Die Dinger sind, sofern angemeldet, auch parkberechtigt. Wenn das Gewicht des parkendes Fzg. nicht beschränkt ist.

            Stell Dir also vor, es wäre ein silberner Passat - den hättest Du vermutlich garnicht bemerkt. Die Sache mit der 14 Tagefrist ist wohl auch nicht ganz ernstgemeint. Ein Womo ist schließlich kein Anhänger.

            Parkst Du immer in Fahrtrichtung?
            bang your head \m/

            Kommentar

            • Alfred
              Heerführer

              • 23.07.2003
              • 3840
              • Hannover/Laatzen
              • Augen, Nase, Tastsinn

              #7
              Na klar, bemuehen wir erstmal die Beamten

              Dein Beispiel oben bezieht sich auf einen Anhaenger.
              Ein WoMo ist aber kein Anhaenger. Solange er seine Steuern zahlt, sprich: Das WoMo ist angemeldet, hat er die gleichen Rechte wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch. Nur campen darf er nicht! D.h., Campingstuehle, Gaskocher und Vorzelt haben schoen im Auto zu bleiben .

              Auch wenns Dir nicht passt, spricht nichts dagegen das er da parkt.

              Alfred, selbst WoMo-Besitzer
              Schoen´ Gruss

              I would never want to be a member of a group whose symbol was a
              guy nailed to two pieces of wood. ~ George Carlin ~

              Kommentar

              • Alfred
                Heerführer

                • 23.07.2003
                • 3840
                • Hannover/Laatzen
                • Augen, Nase, Tastsinn

                #8
                Oha, zwei Doofe, (fast) eine Antwort...
                Schoen´ Gruss

                I would never want to be a member of a group whose symbol was a
                guy nailed to two pieces of wood. ~ George Carlin ~

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                • koseng
                  Landesfürst


                  • 21.01.2004
                  • 714
                  • Hannover-Nordstadt
                  • Mr.T´s kleine Wunderkiste

                  #9
                  Is mir ja auch klar.... nur ich bin der Leidtragende, weil alle (älteren) Mitbewohner mich fragen ob ich da nich mal im Internet nachschauen kann. Ich mein mir solls ja auch egal sein.

                  Nur die Dreistigkeit is ja (so schildert mir mein Nachbar): N Mann und ne Frau fahren mit nem Auto vor, gehen rein (gott weiß was die dort machen ) Er schraubt die Karre von den Böcken, fährt besagte 5 Meter und bockt die Karre wieder auf und die fahren weg.

                  Ja so ist das halt, wenn man aufmerksame Nachbarn hat
                  gruss Björn

                  opelforum.däÄh

                  Kommentar

                  • Aurikom
                    Lehnsmann


                    • 04.01.2006
                    • 42
                    • 40629 Düsseldorf

                    #10
                    Blockiert er den einfall des Sonnenlichtes???

                    Wenn ja, kann man dagen bedingt vorgehen.
                    Da gab es mal vor vielen Jahren irgendwo ein Urteil drüber.
                    Da hatte ein älteres Ehepaar dagen geklagt, das immer ein LKW o.ä. vor ihrem Fenster parkte und somit den Einfall des Sonnenlichtes verhinderte.
                    Das Gericht entschied, das diese Menschen ein Recht auf Sonnenlicht haben.
                    Der LKW durfte dort nichtmehr parken!

                    Da wird es sicherlich auch ein Aktenzeichen für geben.
                    Wenn das bei Euch der Fall sein sollte und er den Lichteinfall blockiert, habt ihr ne geringe Chance!

                    Kommentar

                    • Vimoutiers († 2010)
                      Heerführer


                      • 19.07.2004
                      • 1016
                      • Freiburg
                      • -

                      #11
                      Zitat von koseng
                      Er schraubt die Karre von den Böcken, fährt besagte 5 Meter und bockt die Karre wieder auf und die fahren weg.
                      Dann parke doch auf dem Platz bevor er die 5 m wieder zurückfährt.
                      Gruß
                      Sebastian
                      Mitglied der http://westwallig.forumprofi.de/images/fp_forum_logo_custom.jpg westwall-ig.de

                      Vimoutiers hat uns am 27.04.2010
                      nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
                      In stillem Gedenken,
                      das SDE-Team

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                      • uebeltaeter
                        Ritter


                        • 05.07.2005
                        • 414
                        • Berlin
                        • MD 3009

                        #12
                        Tja den Kunden wirste wohl mit legalen Mitteln kaum loswerden können.

                        Wenn es keine Last- oder Größenbeschränkungen für die Straße oder den Parkraum gibt und keine Zuwegungen blockiert oder andere Fahrer/Parker behindert werden, also von der Inanspruchnahme des Parkraums an sich mal abgesehen, dann steht das Ding da völlig legal.

                        U.U. hilft mal ein freundliches Gespräch? Einen Versuch sollte es wert sein.
                        Das war der uebeltaeter...

                        Kommentar

                        • Herrn Häuser
                          Ritter


                          • 12.09.2005
                          • 458
                          • dreißigneunzwosechs

                          #13
                          Aus anwaltlicher Sicht habe ich den Hinweisen der Kollegen Oelfuss und Alfred nichts hinzuzufügen - völlig korrekte Wiedergabe.
                          Da fragt man sich nach der Existenzberechtigung der Anwälte...

                          Auch ich würde versuchen, das persönliche Gespräch mit dem Verantwortlichen zu suchen, aber nicht so:

                          Kommentar

                          • koseng
                            Landesfürst


                            • 21.01.2004
                            • 714
                            • Hannover-Nordstadt
                            • Mr.T´s kleine Wunderkiste

                            #14
                            Das Gespraech werd nicht ich suchen, ich werds an meine Nachbarn weitergeben, denn die beobachten ja weitmehr und haben desweiteren mehr Zeit als ich *g* Ergo werden die ihn eher sehen als ich.

                            btw. hab ich grad mal ne Mailaddy vom Fachbereich "Recht und Ordnung" / Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten Hannover bekommen..... mal sehen was bei rauskommt
                            gruss Björn

                            opelforum.däÄh

                            Kommentar

                            • Steinlaus
                              Geselle

                              • 20.10.2002
                              • 63
                              • Nürnberg
                              • Keiner

                              #15
                              Nun es wird zwar viel geschrieben aber Helfen wird dies alles nichts.

                              Allerdings begeht der Fahrer des WoMo schon zwei Fehler die zu beanstanden sind.

                              Erstens falsche Richtung - auch wenn es in Deutschland anscheinend immer mehr üblich wird dies zu tun, es ist verboten.

                              Zum anderen "bockt" er sein Fahrzeug auf, auch dies ist eigentlich nicht statthaft, denn damit ist sein Fahrzeug im Prinzip nicht mehr fahrtüchtig und bei einem Unfall könnte z.B. die Versicherung Probleme machen (außerdem könnte es sein das dadurch das Fahrzeug nicht ordnungsgemäss abgeschleppt werden kann, was z.B. bei einem Hausbrand daneben, notwendig sein könnte).

                              Und es gibt u.U. schon noch etwas was das Parken vieleicht nicht erlaubt, und zwar wenn er so halb auf dem Geweg stehen würde. Dann könnte sein Fahrzeuggewicht eine Rolle spielen, denn Parken auf Gehwegen ist nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8t erlaubt.

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