Rechtsfrage wegen Scheibenwischern

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  • koseng
    Landesfürst


    • 21.01.2004
    • 714
    • Hannover-Nordstadt
    • Mr.T´s kleine Wunderkiste

    #1

    Rechtsfrage wegen Scheibenwischern

    Moin,

    meine Freundin hat sich Scheibenwischer gekauft. Diese waren minderer Qualität, haben die Scheibe immens beschädigt und wir haben das dem Verkäufer mitgeteilt.

    Dessen Versicherung stellt sich nun Quer, die neue Frontscheibe zu bezahlen und verweist uns auf den Hersteller der Scheibenwischer.

    Ist das rechtens? ich hab dazu nix im Netz gefunden.
    gruss Björn

    opelforum.däÄh
  • Ganymed
    Heerführer


    • 08.11.2004
    • 1364
    • Erkrath

    #2
    Da solltest du einen unabhängigen Sachverständigen zB Dekra hinzuziehen.
    Wenn der Schaden "nachweisbar" durch die Wischer entstanden ist,dann ist der Hersteller regresspflichtig.

    Den Sachverständigen musst du selbst zahlen,sollte die Sache aber vor Gericht landen,wird der Verlierer die Kosten übernehmen müssen.
    Mach dich mal schlau:




    Pflichtverletzung, Rücksichtnahmepflicht, Haftung, Drittschaden und mehr – die häufigsten Probleme rund um das Thema Schadensersatz/ Ein Schaden ist jede Einbuße an Rechtsgütern - z.B. Geld, Gesundheit, Menschenwürde - durch ein bestimmtes Ereignis.
    Zuletzt geändert von Ganymed; 05.07.2006, 14:11.
    Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

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    • revolution77
      Heerführer

      • 04.04.2002
      • 1091
      • Bodensee

      #3
      Meine Herren was bitte waren denn das für Scheibenwischer, wenn die gleich die SCheibe ruinieren.... Drahtbürste oder wie?

      Bin zwar kein Fachmann in Rechtssachen, aber denke auch, dass da der Hersteller haften muss. Wobei ich natürlich auch dem Händler klar machen würde, dass er sich nen anderen Kunden suchen kann...

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      • koseng
        Landesfürst


        • 21.01.2004
        • 714
        • Hannover-Nordstadt
        • Mr.T´s kleine Wunderkiste

        #4
        Ich hab mich gerade ein weinig schlau gelesen. Der Verkäufer kann haftbar gemacht werden. Dieser kann das dann an den Hersteller weitergeben.

        Unser Problem ist, das der Hersteller aus Holland kommt und wir absolut keinen Nerv drauf haben uns weiter um die Sache zu kümmern.
        gruss Björn

        opelforum.däÄh

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        • Oelfuss
          Heerführer

          • 11.07.2003
          • 7794
          • Nds.
          • whites 3900 D pro plus

          #5
          Glasschaden zahlt übrigens Deine Kasko. Erkundige Dich mal unverbindlich...
          bang your head \m/

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          • RADOM
            Einwanderer


            • 11.07.2005
            • 6

            #6
            seit dem 1.1.2002 ist der händler für schäden haftbar. mit dem hersteller musst du dich nicht auseinandersetzten.
            innerhalb des ersten halbjahres nach dem kauf liegt die beweislast beim händler. du solltest dem schaden per einschreiben an den händler melden und ihm eine angemessene frist setzen. erfolgt keine reaktion bleibt dir der klageweg über das amtsgericht.
            bevor du aktiv wirst überprüfe bitte die ursache nochmal. mglw liegt ein einbaufehler vor? dann kann der klageweg teuer werden. der gutachter geht dann auf deine kappe.
            wenn du dir aber sicher bist, dann dokumentiere den schaden oder lasse ihm durch tüv/dekra dokumentieren.
            gruß
            RADOM

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            • Ganymed
              Heerführer


              • 08.11.2004
              • 1364
              • Erkrath

              #7
              Der Händler kann nur in bestimmten Fällen haftbar gemacht werden.
              Lies mal den Stand 2006
              Die Sache dürfte also nicht leicht werden
              [http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24...tG320505.jsp#4. Abschnitt 5
              Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

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