Achtung WARNUNG !

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  • Lothar

    #1

    Achtung WARNUNG !

    Folgenden Hinweis habe ich von der DENIC bekommen:


    **Vorsicht bei dubiosem Domain-Angebot **

    Zahlreiche Domaininhaber haben heute ein Schreiben einer sog.
    Deutschen Domain Verwaltung erhalten, in dem sie aufgefordert werden,
    für eine nicht näher erläuterte Online-Schaltung ihrer Webadresse
    eine Gebühr von 369 Mark zu zahlen. Die DENIC eG als Registrierungs-
    stelle für DE-Domains weist in diesem Zusammenhang alle Domaininhaber
    darauf hin, dass es sich dabei nicht um eine Rechnung für die
    DE-Domain handelt, sondern dass hier mit hoher krimineller Energie
    versucht wird, den Kunden Geld für eine sinnlose und dubiose Dienst-
    leistung aus der Tasche zu ziehen. Wer nicht bezahlt, bringt seine
    registrierte DE-Domain weder in Gefahr noch ändert sich irgendetwas
    an deren Erreichbarkeit. Die DENIC prüft zur Zeit, wie sie mit
    der größten Aussicht auf Erfolg gegen diese Machenschaften vorgehen
    kann.

    DENIC> Dr. Klaus Herzig
    DENIC> Pressestelle
    DENIC> DENIC eG (Top Level Domain for Germany .de)
    DENIC> Wiesenhüttenplatz 26
    DENIC> 60329 Frankfurt am Main, Germany
    DENIC> Tel. +49 (0)69/27235-274, Fax. +49 (0)69/27235-235
    DENIC> E-Mail: presse@DENIC.de
    DENIC> http://www.denic.de
    DENIC>

  • Landesfürst

    • 05.08.2000
    • 683
    • LE Sachsen

    #2
    Soll wohl damit zusammenhängen, daß sich die
    versender des briefes bei "unsicheren" domains
    als Admin-C eingetragen haben (???) und nun
    für die herausgabe der domain geld wollen.
    Ich denke ehr, daß es der olle trick mit den
    telefonverzeichnissen, jahrbüchern und
    registereinträgen ist, diesmal im WWW.

    Prüfen kann man die sicherheit der eigenen
    domain bei http://www.warentest.de/wtest/plsql/...l=Domain-Check

    gf dergel

    Kommentar

    • Heerführer

      • 14.12.2000
      • 1907
      • irgendwo im Land Brandenburg
      • XP Reaktor , Ebinger

      #3
      Hallo

      Meine Domain ist noch unter meiner alten Postanschrift eingetragen.
      Das find ich persönlich recht gut, weil damit nicht jeder sehen kann wo ich wirklich wohne.
      Geht ja auch keinem etwas an.
      Frage: Muss ich der Denic oder anderen Einrichtungen , die neuste und richtige Postanschrift melden ??


      DAff

      Kommentar

      • Lothar

        #4
        Original von dergel
        Ich denke ehr, daß es der olle trick mit den
        telefonverzeichnissen, jahrbüchern und
        registereinträgen ist,
        richtig... es ist der olle Trick !
        aber leider werden genug darauf reinfallen und zahlen !

        Kommentar

        • Landesfürst

          • 05.08.2000
          • 683
          • LE Sachsen

          #5
          @DAff:

          Schlimm ist das nicht, solange die rechnungen
          bezahlt werden kräht kein hahn danach.
          Ansonsten hängt das vom registrator ab.
          Kann sein, daß bei einem wechsel zu einem anderen
          provider der ärger anfängt, weil ja der dom-inhaber
          zustimmen muß. Manche wollen neben einer kunden-nr
          nur ein paßwort, denen is die real-add vollkommen
          wurschd (was nach DE-Recht pfui is!!!).

          Solange du also nicht umziehen willst oder nicht
          von dritten behauptet wird, deine dom wäre ihre,
          tut sich nix.

          Im übrigen wird geprüft, ob die veröffentlichung von
          name+add+telef nicht gegen datenschutz verstößt.
          Eine sperrung wie im telefonbuch ist derzeit unmöglich.

          gf dergel

          Hatt ich vergesse:

          Ja, Du mußt die anschriftsänderung mitteilen. (Bis) wann,
          darüber streiten sich die geister. Ansonsten hilft da nur
          ein impressum mit den aktuellen daten auf der website.
          Die haftung für die inhalte läuft immer auf den inhaber,
          wenn nicht dritte (webmaster, betreiber...) dafür
          herhalten müssen. Da auch links abmahnfäfhig sind,
          wollen einige auch bei privatpersonen genau wissen,
          wohin die unterlassungserklärung mit der DM 2.000,--
          rechnung gehen muß. So isses nun mal...

          gf dergel
          Zuletzt geändert von dergel; 22.04.2001, 11:45.

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