Kann mir kaum vorstellen, das die Scherrifs den dann nicht auch kennen....
Heute auf dem Trödelmarkt
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Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.
Auszug aus dem Bundesverwaltungsverfahrensgesetz -
illegaler waffenbesitz ist keine bagatelle!
hoffe hier setzt sich bei uns der gesunde menschenverstand durch.ich sage nur gelbe NummerschilderKommentar
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Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
Spandau!!! Was sonst??Kommentar
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