Petition gegen Abmahnwelle

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    Heerführer


    • 27.10.2004
    • 2644
    • Berlin
    • XP DEUS X35 28 RC WS4

    #1

    Petition gegen Abmahnwelle

    Abmahnvereine: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
    Eingereicht durch: Werner Harms am Mittwoch, 4. Juli 2007

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind.

    Begründung:
    Diese, die genaue Beschreibung der Beanstandung zu enthaltende schriftliche Ankündigung, hat persönlich und kostenlos vom Abmahner und nicht vom Anwalt zu erfolgen.

    Wird berechtigt aber ohne Ankündigung abgemahnt, so hat der Abmahner zwei Drittel der entstehenden Anwaltskosten zu tragen.

    Durch diese Vorgehensweise wird die sich schlagartig aufbauende, den Internetauftritt diverser Kleinunternehmer betreffende und nur in Deutschland durch die Gesetzgebung ermöglichte Abmahnwelle aufgehalten.Serienabmahnungen sind dann nicht mehr möglich.


    Wer dort mitmachen möchte, und das sollten alle, können es dort tun.




    Gruß

    Jörg
    Gewinner des Fotowettbewerbs Juli 2014

    "Natur ist die beste Tarnung"! Fritz Todt

    Wer sucht der findet, wer drauftritt verschwindet...!!
  • HarryG († 2009)
    Moderator

    Heerführer

    • 10.12.2000
    • 2566
    • Bad Sachsa, Niedersachsen (Südharz)
    • Meine Augen

    #2
    Der Eingangsthread steht wieder online.
    Damit es aber keine politischen Diskussionen gibt, bleibt er geschlossen.
    Glück Auf!
    Harry

    Nur die Harten kommen in den Garten!
    Und ich bin der Gärtner

    Harry hat uns am 4.2.2009
    nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
    In stillem Gedenken,
    das SDE-Team

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