Geschäftszweck "Schatzsuche" verboten???

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  • MarkK
    Lehnsmann


    • 12.09.2007
    • 44
    • Südhessen

    #16
    @masterTHief:
    Nun, dann sind wir uns im Prinzip doch einig, oder?
    Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet.

    Hobby ja, Gewerbe nein.

    Wo ist dann das Problem?

    Kommentar

    • masterTHief
      Landesfürst

      • 27.11.2001
      • 985
      • In einer Höhle in der Erde
      • Schlumberger Titan

      #17
      Hallo MarkK,

      Hobby ja, das wird es auch ohne nachhaltige (tatsächliche) Gewinne steuerlich sein -
      Gewerbe kann auch ja, allerdings werden dann die gewerblichen Verluste auf Dauer steuerlich nicht anerkannt werden können.

      Mein Problem war, daß ich mich mit dem "Verbot gewerblicher Schatzsuche" - wie von Ines Gollnick im Parlament behauptet - nicht anfreunden konnte.

      Der Schatzfund (nicht der Fund verlorener Gegenstände) ist in der Regel ein Spiel des Zufalls (wie eben auch der Lottogewinn) und daher nicht geeignet, Gegenstand eines Gewerbes zu sein.

      Trotzdem hatte ich das Problem, gewisse Einnahmen, die mit der Schatzsuche einhergingen und Ausfluß derselben waren, der Versteuerung als gewerbliche Einkünfte zu entziehen, deren Voraussetzung nicht zwangsläufig auch eine Gewerbeanmeldung hätte sein müssen.
      Daß diese Einnahmen lediglich "notwendiges Übel" waren, um auch mit größtmöglicher Publicity die Entdeckerrechte in Hinblich auf einen zukünftigen Schatzfund an einem bestimmten Ort zu erhalten, war Gegenstand eines erfolgreichen Einspruches gegen einen Einkommensteuerbescheid.
      Der Schatzsucher mit gewerblichen Einkünften war damals auch der Finanzverwaltung neu, jedoch nicht unmöglich.
      Um keine Zweifel am steuerlichen Hobby aufkommen zu lassen, waren 10 Seiten Einspruchsbegründung notwendig, die mir damals auch kein Steuerberater so einfach ad hoc in die Maschine getippt hätte - Schatzsuche ist dort auch heute noch Neuland und kaum Thema.
      An den Steuerprüfer, der ich damals noch war, wurden hinsichtlich der Einspuchsbegründung "erhöhte Anforderungen" gestellt, weil das für mich persönlich zuständige Finanzamt den Eindruck hatte, hinsichtlich der zunächst nicht erklärten gewerblichen Einkünfte von mir "aufs Kreuz gelegt" zu werden.

      Wer damit irgendwann einmal Schwierigkeiten haben sollte, dem empfehle ich einen Steuerberater, der sich heute damit auskennt.

      Gruß

      masterTHief
      - nur echt mit "TH" -

      Kommentar

      • MarkK
        Lehnsmann


        • 12.09.2007
        • 44
        • Südhessen

        #18
        Zitat von masterTHief
        Mein Problem war, daß ich mich mit dem "Verbot gewerblicher Schatzsuche" - wie von Ines Gollnick im Parlament behauptet - nicht anfreunden konnte.

        Der Schatzfund (nicht der Fund verlorener Gegenstände) ist in der Regel ein Spiel des Zufalls (wie eben auch der Lottogewinn) und daher nicht geeignet, Gegenstand eines Gewerbes zu sein.
        Da gebe ich Dir recht, die Formulierung ist tatsächlich sehr unglücklich gewählt.
        Hätte da gestanden: 'eine Gewerbeausübung als Schatzsucher ist nicht möglich', wäre das sicherlich weniger kontrovers gewesen.

        Kommentar

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