Geld überwiesen-Ware kommt nicht => E**Y

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  • Koester
    Landesfürst


    • 18.05.2005
    • 750
    • Niedersachsen
    • keiner

    #1

    Geld überwiesen-Ware kommt nicht => E**Y

    Hallo,
    ich habe bei einem bekannten Auktionshaus einen Satz original Radzierdeckel für die Winterbereifung meines Alltagsautos ersteigert. Das Geld hatte ich ein paar Tage später überwiesen, mittlerweile ist das bald 5 Wochen her, es ist aber noch nichts angekommen. Laut Verkäufer gabs Probleme mit dem Versand, er will aber die Ware so bald wie möglich versenden. Das ist nun auch schon wieder über eine Woche her.
    Was nun? Den Vogel melden und das Geld als Verlust buchen? Oder ein paar Freunde zu einer kleinen Stadtrundfahrt in XXXXX einladen mit anschliessendem Ware eintreiben?

    Eigentlich ist das kein Thema für Schatzsucher, aber vielleicht ist das dem einen oder anderen hier auch schon mal so ergangen.
  • munfrosch
    ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
    • 20.09.2007
    • 2135
    • Raum Dresden
    • Whites DFX, MD 318B

    #2
    naja auch wenn ich egay (wenn es da war) nicht mag aber erstmal melden (muss in den ersten 45 tagen sein!) und danna ntrag auf käuferschutz stellen.

    Kommentar

    • chatschreck
      Landesfürst


      • 22.01.2005
      • 740
      • Region Hannover

      #3
      Moin, wenn du vor 4 Wochen das Geld überwiesen hast und bis heute keine Ware da ist, würde ich sofort melden.

      "Probleme mit dem Versand"....was soll es da für Probleme geben?
      Paket packen, zum Paketdienst und ab dafür.

      Ich glaube fast, der Typ kauft das Zeug erst, wenn er einen Käufer gefunden hat und kriegt jetzt keine Lieferung.

      Wobei der Verkäufer nach den ebäh Richtlinien, die er bei der Anmeldung akzeptiert hat, verpflichtet ist, Ware die er dort anbietet auch vorrätig zu haben.

      Gruß
      Frank
      ebäh-Freak

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      • Rasko
        Bürger


        • 27.08.2007
        • 153
        • schweiz

        #4
        Unbedingt gleich melden, so bekommt der Verkäufer eine Verwarnung.
        Hatte das gleiche Problem schon , nach 8 Wochen bekommst du dein Geld zurück ,es wird nur noch eine Gebühr abgezogen.
        Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger

        Kommentar

        • Crysagon
          Moderator

          • 21.06.2005
          • 5669
          • "Throtmanni" So fast as Düörpm

          #5
          jo, nicht erhaltenen Artikel melden, kurzfristige Info des Verkäufers abwarten.
          Bei Nichtlieferung "Käuferschutz beantragen.
          Sollte es ein gewerblicher sein kannst eh vom Kauf zurücktreten mit Aufforderung der Rücküberwisung

          Kommentar

          • Herrn Häuser
            Ritter


            • 12.09.2005
            • 458
            • dreißigneunzwosechs

            #6
            ...und natürlich für die Rückforderung des Geldes den Anwalt des Vertrauens einschalten ;o)

            Zu denken ist auch an eine Strafanzeige wegen Betruges....

            Kommentar

            • Skorpi
              Lehnsmann


              • 23.10.2005
              • 46

              #7
              Das "bekannte Auktionshaus" lässt Dich einfach im Regen stehen. Da kommen dann "wir glauben an das Gute im Menschen"-Mails mit Standartbemitleidungssätzen. Mitglied sperren, na und, interessiert niemanden, der meldet sich eine Stunde später wieder an.

              Hatte auch schon solche Probleme und auch schon das komplette Programm durchgezogen.
              Verkäufer vertröstet und lässt fadenscheinige Entschuldigungen ab (Schwiegervater gestorben, Post verloren, unfähige Mitarbeiter, usw). Einschreiben geschickt mit Frist. Einschreiben kommt ungeöffnet zurück, Annahme verweigert. Sofort von der Post zur Polizei. Anzeige wegen Betruges. Staatsanwalt ermittelt und kriegt den Vogel. Kurz darauf weinerliche Bittanrufe des Verkäufers die Anzeige zurückzuziehen (selbstverständlich ohne Erfolg). Gerichtverfahren mit Verurteilung. Ende. Und nicht vergessen Deine Unkosten mit einzutreiben.

              Mach`s auch so. Solche Typen brauchen keine Streicheleinheiten sondern einen Denkzettel.

              Hatte das Problem schon mehrmals, die meisten kratzen die Kurve nach dem Einschreibebrief.

              Gruß
              Martin

              Kommentar

              • Koester
                Landesfürst


                • 18.05.2005
                • 750
                • Niedersachsen
                • keiner

                #8
                Danke für die vielen Tipps, ich werde wohl auch die harte Nummer durchziehen. Auch wenn der Verlust "nur" knapp 40 € beträgt.
                Muss man bei Gericht da persönlich aufkreuzen oder wird sowas auf dem kleinen Dienstweg erledigt???

                Ich werde wohl freiwillig bei Ebay ausscheiden, d.h. meinen Account löschen lassen. Kann ich gut drauf verzichten.

                Kommentar

                • Koester
                  Landesfürst


                  • 18.05.2005
                  • 750
                  • Niedersachsen
                  • keiner

                  #9
                  Gestern kam das Paket dann nun doch noch. Natürlich waren die Radkappen lose reingeschmissen, kein bischen verpackt. Naja, danke. Da die Kappen wie schon gesagt nur für die Winterräder sind, kann ich das noch verschmerzen. Der Absender des Paketes war ein anderer als bei Ebay angegeben.

                  Der Anbieter hat von bislang getätigten 7 Transaktionen schon 4 negative Bewertungen...

                  Kommentar

                  • Watzmann
                    Heerführer

                    • 26.11.2003
                    • 5014
                    • Großherzogtum Baden

                    #10
                    Zitat von Koester
                    Der Anbieter hat von bislang getätigten 7 Transaktionen schon 4 negative Bewertungen...
                    Ich wunder mich immer wieder,weshalb von solchen "Verkäufern" überhaupt was ersteigert wird.
                    Umsonst steht das Bewertungsprofil ja nicht da.

                    Gruß Daniel

                    Kommentar

                    • steinadler
                      Banned
                      • 22.04.2005
                      • 596
                      • bei flensburg
                      • gmp , Zertifizierter Sondengänger - S.-H.

                      #11
                      Zitat von Watzmann
                      Ich wunder mich immer wieder,weshalb von solchen "Verkäufern" überhaupt was ersteigert wird.
                      Umsonst steht das Bewertungsprofil ja nicht da.

                      Gruß Daniel
                      genau .... wer da kauft hat selbst SCHULD !!!!!!


                      mfg
                      steinadler
                      ich glaube an gott aber keine bestimmte religion !
                      haben ferienwohnung an der dänischengrenze zuvermieten !

                      Kommentar

                      • gerohoschi
                        Heerführer


                        • 24.07.2005
                        • 1830
                        • DDR

                        #12
                        Das Bewertungsprofil? Daß dieses "gefaket" werden kann, ist doch schon lange bei der "e-Bucht" im Gespräch.
                        Hab das damals so gemacht:
                        Strafanzeige wegen des Versuchs des gewerbsmäßigen Betruges (§263 StGB)- zuvor die Ankündigung per "Mehl" an den "Verkäufer". Glaubst gar net, wie schnell entweder die Kohle oder die Ware den Weg zu Dir antritt...
                        Falls Kohle oder Ware dann da, Anzeige zurückziehen.
                        "Bin ich nur glücklich, wenn es schmerzt?" (bo)

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                        • gerohoschi
                          Heerführer


                          • 24.07.2005
                          • 1830
                          • DDR

                          #13
                          Uh, sorry, sollte bevor ich hier was reinsetze,l erst mal nen Kaffee trinken, wach werden und dann checken, daß eh schon Alles erledigt.
                          Mannmannmann, wer lesen kann, ist klar im Vorteil...
                          "Bin ich nur glücklich, wenn es schmerzt?" (bo)

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                          • malat
                            Landesfürst


                            • 26.09.2006
                            • 958
                            • Litauen/ Jetzt Essen

                            #14
                            Strafanzeige wegen des Versuchs des gewerbsmäßigen Betruges (§263 StGB)- zuvor die Ankündigung per "Mehl" an den "Verkäufer". Glaubst gar net, wie schnell entweder die Kohle oder die Ware den Weg zu Dir antritt...
                            Falls Kohle oder Ware dann da, Anzeige zurückziehen.

                            Gerohoschi ...strafanzeige zurueckziehen geht nicht ..kann nur die Staatsanwalt !!

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                            • Koester
                              Landesfürst


                              • 18.05.2005
                              • 750
                              • Niedersachsen
                              • keiner

                              #15
                              Zitat von Watzmann
                              Ich wunder mich immer wieder,weshalb von solchen "Verkäufern" überhaupt was ersteigert wird.
                              Umsonst steht das Bewertungsprofil ja nicht da.

                              Gruß Daniel
                              ...klar, aber als ich vor 6 WOCHEN da mitgeboten hatte, hatte der Verkäufer erst eine positive Bewertung. Jeder fängt mal bei E++y an. Der ganze andere Sch... kam erst dazu als meine Auktion schon gelaufen war. Tja, kein guter Einstand für den Verkäufer bei E++Y.

                              Ich achte auch immer auf das Verkäuferprofil, das war ja erst meine bislang einzige negative Erfahrung bei E++y

                              Aber danke für den Rat.

                              Kommentar

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