CLERMONT FERRAND - Im französischen Zentralmassiv haben zwei Hobby-Archäologen einen mittelalterlichen Goldschatz gefunden.
Vermutlich wurden sie in den Wirren des Hundertjährigen Krieges (1337-1453) vergraben. Er sei Ende April bei einem Spaziergang auf dem Gebiet seiner Heimatgemeinde Herment auf einige herumliegende Münzen aufmerksam geworden, sagte der Finder Boris Souchal.
Gemeinsam mit seinem Freund Pierre Ganne habe er dort dann nach und nach 48 Goldmünzen zu Tage gefördert. Die Münzen mit einem Einzelgewicht zwischen 3,5 und 5,0 Gramm wurden in der Zeit der französischen Könige Johann der Gute (1350- 64) und Karl der Weise (1364-1380) geprägt.
Sie haben einen Sammlerwert von schätzungsweise 1'115'000 Franken. "So ein Schatz wird nur alle 50 Jahre gefunden", sagte der Hobby- Archäologe Ganne, der das Heimatmuseum im nahe gelegenen Dorf Voingt leitet.
Souchal und Voingt unterzeichneten mit der Gemeinde Herment einen Vertrag, nach dem die Münzen zusammen bleiben und ab Juli ausgestellt werden sollen. Nach den geltenden Bestimmungen hätte den beiden Findern eigentlich die Hälfte des Wertes der Münzen zugestanden, der Gemeinde die andere Hälfte.
Vermutlich wurden sie in den Wirren des Hundertjährigen Krieges (1337-1453) vergraben. Er sei Ende April bei einem Spaziergang auf dem Gebiet seiner Heimatgemeinde Herment auf einige herumliegende Münzen aufmerksam geworden, sagte der Finder Boris Souchal.
Gemeinsam mit seinem Freund Pierre Ganne habe er dort dann nach und nach 48 Goldmünzen zu Tage gefördert. Die Münzen mit einem Einzelgewicht zwischen 3,5 und 5,0 Gramm wurden in der Zeit der französischen Könige Johann der Gute (1350- 64) und Karl der Weise (1364-1380) geprägt.
Sie haben einen Sammlerwert von schätzungsweise 1'115'000 Franken. "So ein Schatz wird nur alle 50 Jahre gefunden", sagte der Hobby- Archäologe Ganne, der das Heimatmuseum im nahe gelegenen Dorf Voingt leitet.
Souchal und Voingt unterzeichneten mit der Gemeinde Herment einen Vertrag, nach dem die Münzen zusammen bleiben und ab Juli ausgestellt werden sollen. Nach den geltenden Bestimmungen hätte den beiden Findern eigentlich die Hälfte des Wertes der Münzen zugestanden, der Gemeinde die andere Hälfte.
Kommentar