Gibt es noch Bären oder Wilderer in NRW?
				
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 "Wer nur dass tut was er immer getan hat, bekommt nur das was er immer bekommen hat!"
 
 Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen - offiziell & ehrlich mit Genehmigung - so wie es sein soll!!
 "Wer ohne eine NFG nach Bodendenkmälern sucht, egal ob auf dem Acker, im Wald oder auf Gräbern bzw. in diesen, macht dies illegal!"
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 also elvis (the king) hatt in allen fällen recht diese art fallen sind erlaubt und müssen beim auslegen haltgekennzeichnet sein und wenn ich mir diesen aufstand wegen einer verschissenen alten vergammelten falle so durch lese kann ich nur eines zu den meisten postern und schlaubergern sagen
 der liebe gott helfe mir mein maul zu halten bis ich weiß was ich rede
 oder noch besser egal was haupsache ich hab was dazu gesagtbesser arm drann wie bein abKommentar
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 Joo
 
 also ich bin wie ja bereits in einigen Themen bekannt auch Jäger.  
 
 Fallenjagd ist definitiv noch als legitime Jagdausübung erlaubt.
 
 In manchen Bundesländern wird ein besonderer Nachweis "Fallenjagdlehrgang" gefordert, den habe ich übrigens auch.
 
 Erlaubt sind aber nur technisch einwandfreie Fallen, Lebend oder Tot, die auch bestimmte Maße und Klemmkräfte (z.B. 300 Newton) einhalten müssen. Auch hier gibt das Bundesland im entsprechenden Landesjagdgesetz hinweise.
 
 Auch nur Fallen (Eiabzugeisen die auf Zug reagieren. Fallen auf Trittauslösung sind seit 1934 Verboten.
 
 
 Pauschalaussagen wie: Sind alle Verboten ? kann ich nur über unwissenheit lachen.  Kommentar


 
 
 
							
						
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