Kraftfahrzeugversicherung

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  • TesoroCibola
    Banned
    • 24.06.2007
    • 1174
    • Afghanistan - Camp
    • DETECTEUR DE METAUX TESORO

    #1

    Kraftfahrzeugversicherung

    Moin


    Habe mal eine Frage zur Kraftfahrzeugversicherung

    Ein Bekannter ist seid 10 Jahren im Besitz des Führerscheins mit welchem er PKW's bewegt. Die Versicherung sah immer so aus das entweder der Wagen über die Eltern lief oder über Bekannte die Beamte sind, dementsprechend niedrige Beiträge.

    Da er jetzt eine eigene Vericherung als Versicherungsnehmer haben möchte würde er gerne wissen wie er bei den Versicherungen eingestuft wird.

    Im Raum stehen SF0 also 230% und 1/2 mit 140%

    Die Anfrage bei einer direkt Versicherung ergab das man ihn mit SF0 /230%versichern möchte und das obwohl er 10 Jahre den Führerschein besitzt.

    Status eines Fahranfängers mit 10 Jahren Fahrpraxis?

    Kennt sich jemand damit aus?

    Danke
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  • -->Björn<--
    Geselle


    • 03.01.2008
    • 53
    • Deutschland

    #2
    Problematisch dürfte hier sein, dass er bisher kein "eigenes" Auto hatte. Deswegen wird er so eingestuft wie ein Fahranfänger mit dem ersten eigenen Auto.

    Soll versuchen, einen Versicherungsvertrag von einem Bekannten oder Verwandten zu übernehmen!

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    • MvR
      Heerführer


      • 03.01.2007
      • 2735
      • Mecklenburg-Vorpommern/Rügen

      #3
      als zweitwagen bei den eltern anmelden, und nach nem jahr die versicherung wechseln. bei vorlage des fs wird er dann in der regel bei 140 % eingestuft.
      die versicherung mit den 3 buchstaben (in hannover im steintorviertel , in der strasse hinter electronic conrad)
      gewährt personen wie ihm bei abschluss eines versicherungsvertrages bei vorlage des fs sofort 140.
      Zuletzt geändert von MvR; 14.01.2008, 20:45.
      Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
      Spandau!!! Was sonst??

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      • TesoroCibola
        Banned
        • 24.06.2007
        • 1174
        • Afghanistan - Camp
        • DETECTEUR DE METAUX TESORO

        #4
        Ich habe mich schon etwas eingelesen in die Materie aber jede Versicherung scheint die Sachen anders zu regeln. Immer wieder taucht die Führerscheinregelung aus die besagt das..........

        Sind Sie Fahranfänger und besitzen Ihren Führerschein weniger als drei Jahre? Dann werden Sie bei der Ersteinstufung in eine Autoversicherung in die Schadenfreiheitsklasse 0 (meist 230%) kommen.

        Wer bereits länger als drei Jahre im Besitz eines EU-Führerscheines ist, wird sofort mit SF 1/2 (meist 140%) eingestuft. Führerscheine aus Nichtmitgliedstaaten der EU (z.B. Türkei etc.) werden hierbei nicht anerkannt.
        Komisch nur das 1x telefonisch und 1x per Mail die 230% zur disposition stand.

        Achso, der Wagen ist seid 6 Jahren über einen Bekannten versichert jedoch ging das nur wenn er auch Besitzer dieses ist demzufolge musste der Wagen "verkauft" werden
        Zuletzt geändert von TesoroCibola; 14.01.2008, 20:53.
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        • c_b34de
          Ratsherr


          • 09.09.2004
          • 233
          • Dessau

          #5
          das ist auch lustig wenn man z.b. die aktuellen Volkswagenangebote nutzen will bei denen die Versicherung mit im PReis enthalten ist, Versicherungsnehmer ist man dann nämlich nicht selbst und erfährt sich so auch keine SF-Rabatte....

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          • Herrn Häuser
            Ritter


            • 12.09.2005
            • 458
            • dreißigneunzwosechs

            #6
            Die von MvR besagte Straße hinter Conrad ist die Lange Laube....

            Ich kann das nur bestätigen, da ich das vor einigen Jahren ebenfalls so praktiziert habe. Verständlich ist auch, dass man zunächst nicht so eingestuft wird, als hätte man die letzten 10 Jahren ein "eigenes Auto" gehabt...hätte man dann doch von Anfang an auf seinen Namen anmelden können.

            Wir haben ja alle mal teuer angefangen, gell...

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            • MvR
              Heerführer


              • 03.01.2007
              • 2735
              • Mecklenburg-Vorpommern/Rügen

              #7
              Zitat von Herrn Häuser
              Die von MvR besagte Straße hinter Conrad ist die Lange Laube....

              Ich kann das nur bestätigen, da ich das vor einigen Jahren ebenfalls so praktiziert habe. Verständlich ist auch, dass man zunächst nicht so eingestuft wird, als hätte man die letzten 10 Jahren ein "eigenes Auto" gehabt...hätte man dann doch von Anfang an auf seinen Namen anmelden können.

              Wir haben ja alle mal teuer angefangen, gell...
              rischtisch, war mir vom namen her auch geläufig, aber dann hätte ich gleich H*k C****G schreiben können
              Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
              Spandau!!! Was sonst??

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              • Herrn Häuser
                Ritter


                • 12.09.2005
                • 458
                • dreißigneunzwosechs

                #8
                ...naja, in Hannover gibt´s ja noch ein paar andere Versicherungen mit drei Buchstaben...H**-zahlt nie....zum Beispiel...

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                • MvR
                  Heerführer


                  • 03.01.2007
                  • 2735
                  • Mecklenburg-Vorpommern/Rügen

                  #9
                  Zitat von Herrn Häuser
                  ...naja, in Hannover gibt´s ja noch ein paar andere Versicherungen mit drei Buchstaben...H**-zahlt nie....zum Beispiel...
                  ich hatte bisher selten das vergnügen die in anspruch zu nehmen, aber wenn was war, hats immer reibungslos geklappt..
                  Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
                  Spandau!!! Was sonst??

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                  • Ganymed
                    Heerführer


                    • 08.11.2004
                    • 1364
                    • Erkrath

                    #10
                    Dafür gibt es doch extra die KFZ Versicherungsrechner,wo man vergleichen kann.


                    Ich hab damals(88) Führerschein gemacht,drei Jahre kein Auto gehabt und bin dann mit 125 % angefangen


                    Fahranfänger:

                    Bei den meisten Versicherern erhalten Fahranfänger die SF-Klasse 1/2 (140%), anstatt SF-Klasse 0 (240%), wenn bereits ein Elternteil oder der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- oder Lebenspartner eine laufende Kfz-Versicherung bei dieser Gesellschaft besitzt.

                    Führerscheinlaufzeit:

                    Besitzt der Versicherungsnehmer einen EU-Führerschein seit drei Jahren, wird er anstatt in die SF-Klasse 0 (240%), in die SF-Klasse 1/2 (140%) eingestuft.
                    Zuletzt geändert von Ganymed; 16.01.2008, 10:41.
                    Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

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                    • munfrosch
                      ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
                      • 20.09.2007
                      • 2135
                      • Raum Dresden
                      • Whites DFX, MD 318B

                      #11
                      also irgendwas macht ihr falsch ich hab mit 100% angefangen, wagen lief auf namen des vaters als 2.kfz und ich hab steuer sowie versicherung gezahlt. durfte aber nur von familienmitgliedern gefahren werden. nach 3j umschreiben lassen auf mich und was sol ich sagen? das erste ja auf mich ist um und ich bin bei 80%. sf hab ich auch keine stufe eingebüst. achso ich bin bei der g*t***r

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                      • Herrn Häuser
                        Ritter


                        • 12.09.2005
                        • 458
                        • dreißigneunzwosechs

                        #12
                        Insgesamt ist festzustellen, dass auf dem KFZ-Versicherungsmarkt mächtig Bewegung ist. Ende letzten Jahres konnte ich bei meiner Versicherung (die, mit den drei Buchstaben) gut 100 Eur jährlich sparen...nur durch ein Telefonat und der Mitteilung, dass ich nicht mehr zur Miete, sondern im Eigenheim wohne. Bei gleichen Leistungen....

                        Als Anwalt sehe ich die Versicherungen natürlich noch von einer ganz anderen Seite. Manche sind bei der Unfallregulierung sehr angenehm, manche einfach widerlich (ohne hier weitere Namen nennen zu wollen)...

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