Anfechtbarkeit?

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  • wolfi
    Heerführer


    • 02.01.2006
    • 2054
    • bayern

    #1

    Anfechtbarkeit?

    Ich hätte mal eine Frage.Vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen,da ich im Netz nichts dazu gefunden habe.

    Ist ein Arbeitsvertrag,der in ENGLISCH verfasst wurde,anfechtbar?Es geht nicht um mich,sondern um einen Kollegen.

    Danke schon mal
  • holeman
    Ratsherr


    • 18.09.2007
    • 222
    • Köln

    #2
    kommt drauf an hat er vor in einem land zu arbeiten in dem englisch gesprochen wird?
    Ich kenne das so das der arbeitsvertrag dann noch als übersetzung mit gegeben wird
    lieber stehend sterben als knieend leben

    Kommentar

    • wolfi
      Heerführer


      • 02.01.2006
      • 2054
      • bayern

      #3
      nein,hier in deutschland arbeitet er.

      hintergrund ist eigentlich der,das er 3 Monate kündigungszeit hat zum quartalsende.er möchte sich was anderes suchen,aber die lange kündigungsfrist wirkt sich da natürlich negativ aus.kaum ein arbeitgeber wartet 3 monate,da nimmt er lieber einen der schneller verfügbar ist.

      deswegen hat er die hoffnung das der vertrag nicht gültig ist,weil er nicht in der muttersprache verfasst ist

      Kommentar

      • Gucker
        Landesfürst


        • 15.09.2005
        • 661
        • Lörrach

        #4
        Das ist egal.. Hauptsache beide verstehen ihn. Er soll den Chef fragen ob er ihn (evtl.) früher gehen lässt. Manchmal legen die dann eine Schippe Euronen nach.

        Kommentar

        • Herrn Häuser
          Ritter


          • 12.09.2005
          • 458
          • dreißigneunzwosechs

          #5
          Anfechtbar wäre der Vertrag nur dann, wenn ein Anfechtungsgrund gegeben ist. Neben der Drohung und Täuschung, ich unterstelle mal, dass das nicht gegeben ist, liegt ein Grund nur dann vor, wenn man zum Beispiel im Irrtum war, also gar nicht wusste, dass man hier einen Arbeitsvertrag unterzeichnet...

          Nach dem von dir geschilderten Hintergrunf gibt es meines Erachtens hier keine Möglichkeit zur Anfechtung....eher nur zur Kündigung (innerhalb der Fristen natürlich).

          Kommentar

          • BERGMANN 78
            Heerführer


            • 02.06.2006
            • 5291
            • Preussen
            • Fisher F70, Ebinger 722 C, Aquanaut 1280X, OGF-W

            #6
            Es gibt aber auch die Möglichkeit des Aufhebungsvertrages.

            Ich selber habe mal ein weitaus besseres Angebot eines Arbeitgebers bekommen war aber zu dieser Zeit noch in einem festen Arbeitsverhältniss eines anderen Arbeitgebers gebunden.Nach einem freundlichen Gespräch mit der Personalabteilung wurde dem Aufhebungsvertrag zugestimmt und ich konnte die besserdotierte Stelle problemlos antreten.

            Gruß BERGMANN 78
            Gruß B78


            Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?

            Zitat: Oelfuss



            Kommentar

            • Gypsy
              Heerführer


              • 19.09.2006
              • 2570
              • Wetterau
              • Tejon & Goldmaxx

              #7
              richtig. immer erstmal friedlich versuchen.

              aber ich denke, dass wenn ein arbeitsvertrag nicht in muttersprache verfasst ist, so muss unterschrieben werden, dass man den kompletten inhalt des vertragses gelesen und verstanden hat.

              ich meine, ist englich, und das kann wohl fast jeder. ist aber vergleichbar, wie wenn der vertrag in griechisch, russisch, oder jeder anderen fremdsprache verfasst wär.
              Liebe Grüße, Gypsy



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              Wir hören nicht auf zu spielen,weil wir alt werden. Wir werden alt, weil wir aufhören zu spielen.
              -oder-
              Life is what happens while you are busy making other plans.

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