Knöllchen ...

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  • gerohoschi
    Heerführer


    • 24.07.2005
    • 1830
    • DDR

    #1

    Knöllchen ...

    Habe die Ehre, Familie!
    Problem: Hab ner guten Freundin beim Umzug geholfen. Diese ist in ein Haus in einer "Verkehrsberuhigten Zone" gezogen. Nächster Parkplatz: ca. 400 m (!) entfernt. Da ich zwar nicht unkräftig (was für`n Wort) bin, wäre das kein Problem gewesen, allerdings waren meine Böcke im Minus- Bereich, die schweren Schrankplatten ihres Schlafzimmerschranks 400 m weit zu schleppen. Jetzt geht`s los: Ich in den VB rein, in der markierten Ecke gehalten (sprich: nicht geparkt, also unter 3 min) (Anm. der "Redaktion": das war der schnellste Grünmann, den ich je erlebt hab), Platten schnell zur Haustür, Treppen hoch, rein damit, Bruch gehoben... Als ich wieder rauskam, Liebesbrief an der Windschutzscheibe kleben, Tobsuchtsanfall bekommen.
    Da ich mich noch dunkel daran erinnere, was damals in der Fahrschule gelehrt wurde, nämlich daß das Parken (also über 3 min) verboten, das Halten (also unter 3 min) zum Be- und Entladen erlaubt ist, hab ich jetzt wieder mal ein "Glaubensproblem": Seh nicht ein, 10 T€uronen zu löhnen, nur weil ein Herr POM K****** Langeweile hatte und beim Mäci keinen Big Mac bekommen hat.
    Auf dem Schriebs is net mal n Beweismittel oder`n Zeuge benannt, nur der oben erwähnte werte Herr Anzeigenerstatter. Und ich hab ne Zeugin für den Umzug... Und: Kann ich`n Beweismittel verlangen? Und und und...
    So, bräuchte bitte Eure Meinungen, weil`s mir mal wieder um`s Prinzip geht.
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von gerohoschi; 10.04.2008, 16:18.
    "Bin ich nur glücklich, wenn es schmerzt?" (bo)
  • king-bo-ho
    Heerführer


    • 06.10.2004
    • 1250
    • ziemlich weit oben

    #2
    Also mein Fahrlehrer meinte letzten mal, dass er eine ähnliche Situation mit einem LKW durchgeführt hatte und da 2Stunden(!) lang auf der Straße stand. Das ganze war auch legal, weil er halt 2Stunden gebraucht hatte, um den LKW zu beladen.
    Gleiche Sache hatten wir auch beim Umzug eines Ladens, da wurde Einspruch eingelegt, mit der Begründung, dass man beim Be- und Entladen keinen Kofferraum bei einem Auto offen lassen kann, das Waren im Wert von mehreren tausend Euros geladen hat. Wurde aber abgelehnt und hat 30€ gekostet................................
    Es gibt kein schlechtes Wetter, es gibt nur die falsche Bekleidung!

    Kommentar

    • Das Hemmert
      Heerführer


      • 12.02.2008
      • 3124
      • 12345

      #3
      Deutschland übel sprach der Dübel und verschwand in der Wand!

      Ne, so geht das doch nicht
      Du hättest erst beim Ordnungsamt eine Sondergenehmigung beantragen müssen, um Deinen Wagen dort zu parken. Die Dreiminutenregel gilt in dieser Form schon lange nicht mehr. So viel ich weiß, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt, gilt das als parken und nicht mehr als halten.
      Grüße
      Das Hemmert

      Kommentar

      • Sorgnix
        Admin

        • 30.05.2000
        • 25923
        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

        #4
        Jawoll!

        ... beim Amt den Umzug ankündigen - dann gibt´s auch ne Ausnahmegenehmigung.

        Jetzt könnte man das Problem vielleicht auch im Nachhinein noch mit ner netten Vorsprache klären. Versuch macht Kluch!

        J.
        (Beitrag verschoben habend ...)
        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

        (Heiner Geißler)

        Kommentar

        • gerohoschi
          Heerführer


          • 24.07.2005
          • 1830
          • DDR

          #5
          Zitat von Sorgnix
          Jawoll!

          ... beim Amt den Umzug ankündigen - dann gibt´s auch ne Ausnahmegenehmigung.

          Jetzt könnte man das Problem vielleicht auch im Nachhinein noch mit ner netten Vorsprache klären. Versuch macht Kluch!

          J.
          (Beitrag verschoben habend ...)
          Ok, aber bevor ich das hier löhne...
          Gebühren:


          Gebühren für das Abstellen eines Fahrzeuges im Haltverbot/ in der Fußgängerzone:

          - ein/erster Umzugstag 25 Euro
          - jeder weitere Umzugstag zusätzlich 12,50 Euro
          - bei Einsatz eines Außenaufzuges zusätzlich 12,50 Euro
          - bei notwendiger Ortsbesichtigung zusätzlich 43 Euro (zuzüglich 6 Euro Fahrtkostenpauschale)
          - bei besonderem Aufwand (Abstimmung mit Polizei oder anderen Ämtern) zusätzlich je angefangene Viertelstunde 10,50 Euro
          Hatte zwar in Mathe ne 5, aber soweit langt`s dann doch noch...
          Zuletzt geändert von gerohoschi; 10.04.2008, 16:26.
          "Bin ich nur glücklich, wenn es schmerzt?" (bo)

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          • Sorgnix
            Admin

            • 30.05.2000
            • 25923
            • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
            • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

            #6
            Was beschwerst Du Dich jetzt eigentlich noch???

            ... für den 10-er bist Du doch dann recht billig davon gekommen

            Bei dem Preisspiegel würde ich es auch einfach drauf ankommen lassen ...

            J.
            Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
            zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

            (Heiner Geißler)

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            • Flakbunker
              Anwärter


              • 28.12.2006
              • 19
              • Sehnde

              #7
              Zitat von Das Hemmert
              Deutschland übel sprach der Dübel und verschwand in der Wand!

              Ne, so geht das doch nicht
              Du hättest erst beim Ordnungsamt eine Sondergenehmigung beantragen müssen, um Deinen Wagen dort zu parken. Die Dreiminutenregel gilt in dieser Form schon lange nicht mehr. So viel ich weiß, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt, gilt das als parken und nicht mehr als halten.
              Grüße
              Das Hemmert
              Hallo,

              ich mache im Moment meinen Führerschein und uns wird das mit der Dreiminutenregel so beigebracht. Scheint also immernoch aktuell zu sein. Einzige Bedingung ist, dass der Fahrer das Auto stehts beobachten kann, um es nötigenfalls wegfahren zu können. So habe ich das verstanden.

              Gruß
              Sven

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              • Das Hemmert
                Heerführer


                • 12.02.2008
                • 3124
                • 12345

                #8
                Hi Flakbunker,
                die Sache mit der Dreiminutenregel scheint wohl ein "Gummiparagraph" zu sein.
                Ist dann wohl Ermessungssache des anzeigenden Beamten.

                Beispiel Dorsten: In den achtziger Jahren gab es sofort ne´Anzeige wenn Du in der Innenstadt (Fußgängerzone) mit dem Auto gefahren bist. Auch Handwerker und Lieferanten die sich nicht an die ausgeschriebenen Zeiten gehalten haben wurden angezeigt oder bekamen Knöllchen. Selbst Fahrradfahrer wurden von Passanten, von ihren Fahrrädern heruntergeboxt.
                Heute ist hier alles anders! Nach dem Motto dreist kommt weiter...obwohl hier Polizei und Cityservice patrouillieren. Unsere Politessen (nicht alle!) stehen lieber vor den Kindergärten (während der Bring-und Abholzeiten) um dort ihre Knöllchen anzubringen.
                Grüße
                Das Hemmert

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                • gerohoschi
                  Heerführer


                  • 24.07.2005
                  • 1830
                  • DDR

                  #9
                  Zitat von Sorgnix
                  Was beschwerst Du Dich jetzt eigentlich noch???

                  ... für den 10-er bist Du doch dann recht billig davon gekommen

                  Bei dem Preisspiegel würde ich es auch einfach drauf ankommen lassen ...

                  J.
                  He, wart bis zum Sommertreffen, dann erklär ich`s dir gerne... Deutschland ist ein pures Bürokratieland geworden, in dem es egal ist, ob du im Recht bist oder sich so fühlst- Wichtig ist nur der aktuelle Kassenstand der Kommune oder des Staates...
                  "Bin ich nur glücklich, wenn es schmerzt?" (bo)

                  Kommentar

                  • Pit123
                    Bürger


                    • 15.05.2005
                    • 121
                    • Schleswig-Holstein
                    • Minelab Advantage

                    #10
                    Lass dir den 10er von deiner Freundin wiedergeben und bezahl das Ticket.
                    Alles andere wird teurer.

                    Gruss Pit

                    Kommentar

                    • gerohoschi
                      Heerführer


                      • 24.07.2005
                      • 1830
                      • DDR

                      #11
                      Zitat von Pit123
                      Lass dir den 10er von deiner Freundin wiedergeben und bezahl das Ticket.
                      Alles andere wird teurer.

                      Gruss Pit
                      Ja, Widerspruch is zwar raus, aber ich glaub ich hab diesmal keine Böcke, mit der Behörde zu kämpfen... Werd das Sch... Ding löhnen und gut is. N Spezi meinte gestern: "Der deutsche Staat und andere Geisteskrankheiten". Nein, das war jetzat net politisch, ok?
                      Zuletzt geändert von gerohoschi; 11.04.2008, 07:23.
                      "Bin ich nur glücklich, wenn es schmerzt?" (bo)

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                      • Dackelfreund
                        Heerführer


                        • 25.11.2006
                        • 4708
                        • .........
                        • -------------

                        #12
                        halteverbot oder absolutes halteverbot?
                        ich sage nur gelbe Nummerschilder

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                        • VR6Treter
                          Heerführer


                          • 26.10.2004
                          • 2644
                          • Berlin
                          • XP DEUS X35 28 RC WS4

                          #13
                          Wenn du möchtest dann können wir ja unsere Tickets Tauschen, heisst ich bezahle deins und du mein letztes!?

                          Überweise statt 10,- einfach 11,-€uro, dann haben die Probleme genug!

                          10€uro Tickets haben mich noch niiiiiie geärgert, meine waren nie unter 30,-€s.

                          gruß

                          jörg
                          Gewinner des Fotowettbewerbs Juli 2014

                          "Natur ist die beste Tarnung"! Fritz Todt

                          Wer sucht der findet, wer drauftritt verschwindet...!!

                          Kommentar

                          • jabberwocky6
                            Heerführer


                            • 08.08.2006
                            • 3164
                            • Spätzle-City (B-W)
                            • XP Deus, G-Maxx II, Garrett ACE 250

                            #14
                            Am 30.12.2000 erhielt ich um 2.30 Uhr in der Nacht auf einem offiziell eingezeichneten Parkplatz in Filderstadt einen Strafzettel in Höhe von DM 30.- wegen Parken im Halteverbot. Ein offensichtliches Versehen, aus welchem Grund auch immer.
                            Anfang Januar 2001 erhielt ich dann die schriftliche Zahlungsaufforderung des Ordnungsamtes Filderstadt, der ich sofort widersprochen habe, da der angebliche Parkverstoß nie stattgefunden hat. Dies war auch einwandfrei aus dem Strafzettel ersichtlich, da sich an dem Ort des angeblichen Parkverstoßes (vor Haus-Nr.42) nur eingezeichnete Parkplätze befinden und somit ein unerlaubtes Parken nicht möglich ist.

                            Nach sage und schreibe 3 Monaten Bearbeitungszeit erhielt ich am 02.04.2001 einen neuerlichen Kostenbescheid der Stadt Filderstadt. Das Verfahren gegen mich wäre eingestellt worden, die Einstellungskosten in Höhe von DM 36,00 solle ich doch bitte begleichen....

                            Diese Vorgehensweise ist bei Ämtern generell sehr beliebt; wer einem Strafzettel widerspricht, dessen Verfahren wird eingestellt. Die Gebühr für die Einstellung ist dann jedoch höher, als es der Strafzettel ursprünglich war.

                            LG Jan
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                            • gerohoschi
                              Heerführer


                              • 24.07.2005
                              • 1830
                              • DDR

                              #15
                              Zitat von Dackelfreund
                              halteverbot oder absolutes halteverbot?
                              Kein Halteverbot im eigentlichen Sinn. Verkehrsberuhigter Bereich, sprich Parken nur auf gekennzeichneten Flächen. Halten nur zum Be- und Entladen erlaubt...
                              "Bin ich nur glücklich, wenn es schmerzt?" (bo)

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