Habe die Ehre, Familie!
Problem: Hab ner guten Freundin beim Umzug geholfen. Diese ist in ein Haus in einer "Verkehrsberuhigten Zone" gezogen. Nächster Parkplatz: ca. 400 m (!) entfernt. Da ich zwar nicht unkräftig (was für`n Wort) bin, wäre das kein Problem gewesen, allerdings waren meine Böcke im Minus- Bereich, die schweren Schrankplatten ihres Schlafzimmerschranks 400 m weit zu schleppen. Jetzt geht`s los: Ich in den VB rein, in der markierten Ecke gehalten (sprich: nicht geparkt, also unter 3 min) (Anm. der "Redaktion": das war der schnellste Grünmann, den ich je erlebt hab), Platten schnell zur Haustür, Treppen hoch, rein damit, Bruch gehoben... Als ich wieder rauskam, Liebesbrief an der Windschutzscheibe kleben, Tobsuchtsanfall bekommen.

Da ich mich noch dunkel daran erinnere, was damals in der Fahrschule gelehrt wurde, nämlich daß das Parken (also über 3 min) verboten, das Halten (also unter 3 min) zum Be- und Entladen erlaubt ist, hab ich jetzt wieder mal ein "Glaubensproblem": Seh nicht ein, 10 T€uronen zu löhnen, nur weil ein Herr POM K****** Langeweile hatte und beim Mäci keinen Big Mac bekommen hat.
Auf dem Schriebs is net mal n Beweismittel oder`n Zeuge benannt, nur der oben erwähnte werte Herr Anzeigenerstatter. Und ich hab ne Zeugin für den Umzug... Und: Kann ich`n Beweismittel verlangen? Und und und...
So, bräuchte bitte Eure Meinungen, weil`s mir mal wieder um`s Prinzip geht.
Problem: Hab ner guten Freundin beim Umzug geholfen. Diese ist in ein Haus in einer "Verkehrsberuhigten Zone" gezogen. Nächster Parkplatz: ca. 400 m (!) entfernt. Da ich zwar nicht unkräftig (was für`n Wort) bin, wäre das kein Problem gewesen, allerdings waren meine Böcke im Minus- Bereich, die schweren Schrankplatten ihres Schlafzimmerschranks 400 m weit zu schleppen. Jetzt geht`s los: Ich in den VB rein, in der markierten Ecke gehalten (sprich: nicht geparkt, also unter 3 min) (Anm. der "Redaktion": das war der schnellste Grünmann, den ich je erlebt hab), Platten schnell zur Haustür, Treppen hoch, rein damit, Bruch gehoben... Als ich wieder rauskam, Liebesbrief an der Windschutzscheibe kleben, Tobsuchtsanfall bekommen.


Da ich mich noch dunkel daran erinnere, was damals in der Fahrschule gelehrt wurde, nämlich daß das Parken (also über 3 min) verboten, das Halten (also unter 3 min) zum Be- und Entladen erlaubt ist, hab ich jetzt wieder mal ein "Glaubensproblem": Seh nicht ein, 10 T€uronen zu löhnen, nur weil ein Herr POM K****** Langeweile hatte und beim Mäci keinen Big Mac bekommen hat.

Auf dem Schriebs is net mal n Beweismittel oder`n Zeuge benannt, nur der oben erwähnte werte Herr Anzeigenerstatter. Und ich hab ne Zeugin für den Umzug... Und: Kann ich`n Beweismittel verlangen? Und und und...
So, bräuchte bitte Eure Meinungen, weil`s mir mal wieder um`s Prinzip geht.
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