Lesestoff aus dem Schwabenland

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  • Isenberg

    #1

    Lesestoff aus dem Schwabenland

    Wen's interessiert: Hier findet man einen Artikel der "Stuttgarter Zeitung" vom Montag unter dem Titel: "Der Detektor piepst, es kribbelt in den Fingern".

    <http://www.stuttgarter-zeitung.de/dc...drei0008.shtml>
  • ice

    #2
    Sehr interessanter Artikel, vorallem die Passage mit dem LKA lässt mal wieder darauf schließen, dass Sondengänger allesamt in die Rubrik "Verbrecher" gehören.

    Nur zu gut passt der Absatz:

    >>>>>Stattdessen meldete der 34-Jährige seine beiden Funde dem Landesamt für Archäologie, das die Kostbarkeiten sicherstellte - und dem Hobbysucher eine Strafanzeige aufbrummte wegen "unerlaubter Grabungen''. <<<<<<

    Hätten es nie gefunden, schmücken sich mit fremden Federn und haben noch die Stirn, einen solch ehrlichen Finder an den Karren zu fahren.
    Völliges Verständnis für solches Verhalten !!! :mad: :mad: :mad:

    ELch :BUMM

    G & GF
    ice

    Kommentar

    • Ollisun

      #3
      Ist doch logo

      Hallo,
      ich finde den Beitrag echt gut, nur verstehe ich nicht warum es jemanden wundert, das die Behörden so reagieren.
      HALLO HALLO, wir sind in Deutschland, dem Land der Vorschriften und Nicklichkeiten.
      Beamte sind flüßiger als Wasser, sie sind ÜBERFLÜSSIG.
      Es gibt immer mehr Beamte die ihren Posten willkürlich ausüben.

      Schade das man dem Finder nicht behandelt wie ein Mensch, es ist doch durch das melden bewiesen das er keine böse Absicht hatte.
      Gruß
      Ollisun

      Kommentar

      • ice

        #4
        Deutsche Gesetze :BUMM

        Da gibt es eine Story aus Good Old Germany
        (irgendwo in NRW, Jahre ! vor der Wende) :

        Ein Ladenbesitzer wird von 2 Typen im seinem Geschäft überfallen - Eine Streife kommt hinzu und es gibt einen Schusswechsel.
        Einer der Outlaws fängt sich eine Kugel, ebenso beide Polizisten, wobei einer leichter und einer tödlich verletzt wurde.

        Der 2. Outlaw zielt bewußt auf den leicht verletzten Beamten - der Ladenbesitzer hat - mutig wie er war - die Walther des getöteten Cops an sich genommen und den Gangster mit einem sauberen Blattschuss niedergestreckt.

        Jetzt sollte jeder meinen, der Ladenbesitzer, als Lebensretter des Beamten sollte ein Held sein und entsprechend gefeiert werden.

        Das Gericht sah es etwas anders - Unerlaubte Waffenbenutzung sowie unrechtmäßige Inbesitznahme staatlichen Eigentumes in Verbindung mit Schwerer Körperverletzung mit Todesfolge (im Affekt ? - Anlehnung an Selbstjustiz).

        Von Notwehr kein Gedanke, da er zu diesem Zeitpunkt nicht in unmittelbarar Gefahr stand - weil - ja weil der Täter bereits an der Tür war, "nur noch kurz auf den Beamten gefeuert hätte" und dann weg gewesen wäre.

        Der Ladenbesitzer befand sich zu diesem Zeitpunkt hinter seiner Theke in körperlicher Sicherheit, da er aber hervor kam um die Pistole an sich zu nehmen, nahm er ebenso die Gefährdung der Gesundheit aller Beteiligten unnötig in Kauf, da er, ohne nachweisbare Erfahrung im Umgang mit Waffen, gesetzlich nicht befähigt war, die Waffe entsprechend einzusetzen.
        3 Jahre auf Bewährung !!!

        Was gibts dabei noch zu verstehen ???

        G & GF
        ice

        PS: So stands in einigen Zeitungen zu lesen (keine Gewähr für die einwandfreie Übermittlung - ist halt lange her)

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