Bürokratendeutsch?

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  • Colin († 2024)
    Moderator

    • 04.08.2006
    • 10262
    • "Oppidum Ubiorum"
    • the "Tejon" (what else..?)

    #1

    Bürokratendeutsch?

    hi there,

    waren gestern mal bei den Kindern einer verstorbenen Freundin, und versuchten uns mal an einem Formblatt, den die jüngste Tochter (17) gerade auszufüllen versuchte..

    einen Satz daraus möchte ich euch mal vorstellen, evtl. mag ihn der ein oder andere ja mal auswendig lernen...

    "Wird bzw. wurde Waisengeld nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, entsprechender Kirchenrechtlicher Regelungen aus einem öffentlich rechtlichen Dienst oder Arbeitsverhältnis, von einer öffentlich - rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung einer Berufsgruppe gezahlt, oder wurde einen solche Leistung beantragt?

    da weiß man ja am Ende nicht mehr was am Anfang stand..und da soll "dat ärme Kind" durchblicken..?

    Naja..muss ja jetzt nicht in Bürokratenpolitische Diskussionen ausarten, sondern war nur ein Beispiel wie einfach doch alles sein kann...

    Gruß Colin


    "In dubio melior est conditio possidentis" - "Im Zweifel verdient der Besitzer Vorzug"



    "Fotowettbewerbgewinner" 02.22 / 12.22 / 07.23 / 04.24
    "Fotowettbewerbmitgewinner" 10.21 / 01.22 / 05.23


    Colin hat uns am 16.07.2024
    nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
    In stillem Gedenken,
    das SDE-Team
  • Garry83
    Heerführer


    • 02.02.2008
    • 2195
    • NRW Paderborn
    • Fisher CZ 20, Teknetiks Omega ehemals ACE 150, Tesoro Cibola Se

    #2
    Hi Colin,

    Da muss ich Dir recht geben! Ich mein, es könnte doch alles so einfach sein, aber nöööö. Mein Gott, da brauchste schon fast einen der Jura studiert um solche Formblätter korrekt aus zu füllen! Es ist zum

    Gruß Garry
    Gut Luft und Viele Grüße
    Garry

    Genug der Worte, so lasset uns zu Taten schreiten

    Kommentar

    • Dackelfreund
      Heerführer


      • 25.11.2006
      • 4708
      • .........
      • -------------

      #3
      hehe es lebe die bürokratie,sie hat den untergang roms überlebt und 100 andere untergegangene reiche.
      ich sag nur der hauptmann von köpenick,ein paradebeispiel preussischer verwaltungsbürokratie.
      ich sage nur gelbe Nummerschilder

      Kommentar

      • Mr.T
        Heerführer


        • 15.02.2007
        • 2653
        • Holzkirchen-Bayern
        • Teknetics Omega 8000 - Fisher F4 - Garrett Pro-Pointer

        #4
        Ich habe seit langer Zeit die Vermutung, daß diese Texte absichtlich so kompliziert gehalten werden um den " Normalbürger" zu Formfehlern zu zwingen und sich evtl. so vor der ein oder anderen Zahlung drücken zu können.
        Ich kann mich natürlich irren.
        Grüße aus Holzkirchen
        Mr.T



        Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle.
        Albert Einstein

        Kommentar

        • IG Phoenix
          Heerführer

          • 17.05.2002
          • 1106
          • Uplengen
          • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

          #5
          ... meine Güte, da wird doch nur gefragt, ob der Vater oder die Mutter der Waisen, bevor diese(r) verstarb Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes oder einer kirchlichen Organisation war und diese selbst oder deren Versicherung bereits ein Waisengeld zahlt oder eine Zahlung bei der Behörde, bei der der verstorbene Vater oder die verstorbene Mutter beschäftigt war, beantragt wurde.

          Falls also der verstorbene Vater oder die verstorbene Mutter vor seinem/ihren Tod bei einem öffentlichen Arbeitgeber oder einer kirchlichen Organisation beschäftigt war, kann die Waise, wenn sie mit dem Ausfüllen des Vordruck nicht zurecht kommt, sich an den Personalrat der Dienststelle wenden und darum bitten, dass dieser ihr beim Ausfüllen des Vordrucks hilft.

          Viele Grüße

          Walter

          Kommentar

          • Gypsy
            Heerführer


            • 19.09.2006
            • 2570
            • Wetterau
            • Tejon & Goldmaxx

            #6
            Liebe Grüße, Gypsy



            -----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Wir hören nicht auf zu spielen,weil wir alt werden. Wir werden alt, weil wir aufhören zu spielen.
            -oder-
            Life is what happens while you are busy making other plans.

            Kommentar

            • erap
              Landesfürst


              • 27.09.2004
              • 826
              • Bayern,Großraum München

              #7
              Na,das ist doch wirklich noch harmlos und verständlich.

              Bei dem nachfolgenden Text handelt es sich um eine amtliche Verlautbarung der Deutschen Bundespost, einem Merkblatt, das dem Paragraphen 49 der ADA vorgeheftet werden muss.

              "Der Wertsack ist ein Beutel, der auf grund seiner besonderen Verwendung im Postbefoerderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das aendert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack Wertbeutelfahne heisst und nicht Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne. Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel versackt werden muss, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzueglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Wertbeutel und er ist auch bei der Wertbeutelzaehlung nicht als Wertsack, sondern als Wertbeutel zu zaehlen...."
              Verwechslungen sind insofern im uebrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehoehrige weiss, dass ein mit Wertsack bezeichneter Wertbeutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.

              Gruß Christian
              Hoplophobie ist heilbar!

              Kommentar

              • Das Hemmert
                Heerführer


                • 12.02.2008
                • 3124
                • 12345

                #8
                Zitat von erap
                Na,das ist doch wirklich noch harmlos und verständlich.

                Bei dem nachfolgenden Text handelt es sich um eine amtliche Verlautbarung der Deutschen Bundespost, einem Merkblatt, das dem Paragraphen 49 der ADA vorgeheftet werden muss.

                "Der Wertsack ist ein Beutel, der auf grund seiner besonderen Verwendung im Postbefoerderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das aendert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack Wertbeutelfahne heisst und nicht Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne. Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel versackt werden muss, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzueglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Wertbeutel und er ist auch bei der Wertbeutelzaehlung nicht als Wertsack, sondern als Wertbeutel zu zaehlen...."
                Verwechslungen sind insofern im uebrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehoehrige weiss, dass ein mit Wertsack bezeichneter Wertbeutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.

                Gruß Christian

                Also ich liebe so etwas .
                Eine schön beschriebene Gebrauchsanweisung für einen Wertsack. Wie oft habe ich in meinem Leben, vor so einem Teil gestanden und nicht gewusst, was darin alles (vor allem wie!) versackt werden kann .

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                • SeekandFind
                  Banned
                  • 23.05.2008
                  • 1509
                  • Region Cuxhaven
                  • Bounty Hunter IV

                  #9
                  Zitat von Colin
                  sondern war nur ein Beispiel wie einfach doch alles sein kann..
                  Ist doch auch einfach:

                  1. Wurde jemals Waisengeld bezahlt?
                  2. Wird jetzt Waisengeld bezahlt?
                  3. Wurde bereits Waisengeld beantragt?
                  4. Wenn ja, stammt dieses von von einer der genannten Organisationen:
                  - öffentlicher Dienst oder Arbeitsverhältnis in diesem
                  - öffentlich-rechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung

                  Das Problem ist, dass in der deutschen Sprache immer ewig lange Sätze gebildet werden und noch dazu Wörter ewig lange werden, weil man immer neue Wörter bildet.

                  Nur formuliere sowas mal leichter und verständlicher. Irgendeinen Blödmannsgehilfen gibt es immer, der selbst mit einfachsten Regeln überfordert ist.

                  Martin

                  Kommentar

                  • Colin († 2024)
                    Moderator

                    • 04.08.2006
                    • 10262
                    • "Oppidum Ubiorum"
                    • the "Tejon" (what else..?)

                    #10
                    hi there,

                    mag sein das es für normal sterbliche einfach zu verstehen ist..Ich selbst habe es ja auch nach 2x durchlesen begriffen..
                    aber da es ein Antrag auf Waisengeld ist, kann man ja davon ausgehen, das es sich meist um Minderjährige bzw. Kinder handelt, und dementsrechend hätte man das auch ein wenig verständlicher formulieren können, wie zb. mein Vorschreiber..
                    Und sie, die es anging, kam damit überhaupt nicht klar, denn es war so ziemlich das erste Formular was sie in ihrem Leben auszufüllen hatte..

                    Naja, ausgefüllt haben wir es ja, aber begriffen hat sie es dennoch nicht..


                    Gruß Colin


                    "In dubio melior est conditio possidentis" - "Im Zweifel verdient der Besitzer Vorzug"



                    "Fotowettbewerbgewinner" 02.22 / 12.22 / 07.23 / 04.24
                    "Fotowettbewerbmitgewinner" 10.21 / 01.22 / 05.23


                    Colin hat uns am 16.07.2024
                    nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
                    In stillem Gedenken,
                    das SDE-Team

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                    • IG Phoenix
                      Heerführer

                      • 17.05.2002
                      • 1106
                      • Uplengen
                      • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                      #11
                      Zitat von Colin
                      hi there,

                      mag sein das es für normal sterbliche einfach zu verstehen ist..Ich selbst habe es ja auch nach 2x durchlesen begriffen..
                      aber da es ein Antrag auf Waisengeld ist, kann man ja davon ausgehen, das es sich meist um Minderjährige bzw. Kinder handelt, und dementsrechend hätte man das auch ein wenig verständlicher formulieren können, wie zb. mein Vorschreiber..
                      Und sie, die es anging, kam damit überhaupt nicht klar, denn es war so ziemlich das erste Formular was sie in ihrem Leben auszufüllen hatte..

                      Naja, ausgefüllt haben wir es ja, aber begriffen hat sie es dennoch nicht..


                      Gruß Colin
                      Das ist so nicht ganz richtig. Wenn es sich um Kinder handelt, dann sind diese nicht geschäftsfähig und haben einen Vormund (falls beide Eltern verstorben sind) und dieser Vormund, nicht die Waisen selbst, müssen den Vordruck ausfüllen.

                      Viele Grüße

                      Walter

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                      • SeekandFind
                        Banned
                        • 23.05.2008
                        • 1509
                        • Region Cuxhaven
                        • Bounty Hunter IV

                        #12
                        Zitat von Colin
                        aber da es ein Antrag auf Waisengeld ist, kann man ja davon ausgehen, das es sich meist um Minderjährige bzw. Kinder handelt, und dementsprechend hätte man das auch ein wenig verständlicher formulieren können, wie zb. mein Vorschreiber..
                        Danke!

                        In der Tat vergeht kein Tag, an dem ich nicht Behördendeutsch (und obiges Beispiel ist noch harmlos) in Normaldeutsch "übersetzte".

                        Wichtig ist eben immer die Fragen zu stellen:

                        - Was wollen die von mir?
                        - Was will mir wer auch immer sagen?
                        - Was will ich?

                        Und dann einfach so formulieren, wie man es sagen würde. Schade, dass man Formulare viel zu wenig wie Programmablaufpläne oder Checklisten aufbaut. Damit kommt eigentlich jeder klar.

                        Martin

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                        • Profitaenzer
                          Heerführer

                          • 12.12.2003
                          • 1514
                          • Schwabach bei Nuernberg
                          • Whites MX 5, Garret PP Pro

                          #13
                          Zitat von Mr.T
                          Ich habe seit langer Zeit die Vermutung, daß diese Texte absichtlich so kompliziert gehalten werden um den " Normalbürger" zu Formfehlern zu zwingen und sich evtl. so vor der ein oder anderen Zahlung drücken zu können.
                          100% Zustimmung! Das gleiche Gefuehl habe ich auch.

                          Ich wuensche uebrigens jedem von Euch ganz viel Spass beim Ausfuellen der Steuererklaerung mit den neuen Vordrucken.

                          Ich habe in der Mitte aufgegeben und bin jetzt im Lohnsteuerhilfeverein. Ich fuehle mich bei den Formularen jedesmal absichtlich hinters Licht gefuehrt und verschaukelt. Das versteht doch keine alte Sau mehr!


                          /Chris
                          ...ne Huelse ist auch was wert

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