Verlass dich auf andere ...
Einklappen
X
-
Verlass dich auf andere ...
Und Du bist Verlassen Wollte Heute Morgen in Berge Meinen Neuen Mini abholen,und Wir sind ca. die Hälfte des Weges weit Gekommen. Bis Wir von "Freundlichen" Beamten der Autobahn Polizei,zum Hinterherfahren eingeladen worden sind. Das Endresultat, war das der Hänger Sichergestellt worden ist. Mit der Begründung das der Tüv seit November Letzten Jahres abgelaufen ist(Absolut Berechtigt habe Ich Idiot ,auch Vor Fahrtantritt nicht Überprüft ) da das zur Sicherstellung noch nicht Ausreichte,wurde noch eine ANGEBLICH!!!!! nicht Funktionierende Auflaufbremse Festgestellt. Wie das die Beamten Vor Ort mit EINEM BLICK!!!!! bei Stehendem Hänger!!!! Feststellen können,entzieht sich Leider Meiner Kenntnis. Der Freundliche Abschleppunternehmer war schon in ca. 10!!! MINUTEN vor Ort . Wie der Abtransport des ach so " Verkehrsunsicheren" Hängers aussah seht selbst. . Endresultat ist ,das Hänger jetzt in Bad Salzuflen steht. Und das Abholen des Minis auf Nächste Woche Verschoben werden Muss . Abgesehen von denn 2 Punkten für Meinen Fahrer,und den ca. 400 Euro die Mich der Spass Kosten wirt ,um den Hänger auszulösen,und wieder zu Seinem Besitzer zu Schaffen.PS: Ach ja der Hänger wurde Nicht Aufgeladen,sondern Einfach Angekuppelt und Weggefahren.In Memory of Jimmy! 25.04.2006, and "Die Süsse" 02.04.2007,und Ivy 09.09.2007Stichworte: - -
Volle Abzockpartie - da krieg ich so nen Hals!!
Immer voll drauf auf die eigenen Landsleute! TÜV mal grade 3Monate abgelaufen - klar nicht in Ordnung,aber 90 Prozent der Lastzüge aus dem Osten Europas die komplett im A.... sind fahren unbehelligt herum
Naja, so wissen sie halt dass die Strafe auch bezahlt wird
Das Leben ist das, was man mit seinen Gedanken daraus macht!
-
Dumm gelaufen
Aber jetzt spinn den Faden mal weiter : Auf der Rücktour hättest Du Deinen Mini auf dem Anhänger gehabt und hättest einen kleinen , leichten Auffahrunfall gehabt ....... da hätten dann 400 Euronen nicht gereicht.
Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte
Kommentar
-
Wen der Hänger so Verkehrsunsicher ist ,dan Frage Ich mich warum das Teil dann nicht Aufgeladen worden ist
. Sondern mal so eben angehängt wurde, und dan im Angehängten Zustand Weggebracht worden ist!
In Memory of Jimmy! 25.04.2006, and "Die Süsse" 02.04.2007,und Ivy 09.09.2007Kommentar
-
Sicherstellung eines Fahrzeuges aufgrund eines abgelaufenden TÜV´s gibt es nicht.
Bei 3 Monate (der November wird nicht mitgerechnet) überzogen gibt es ein Bussgeld von 25.-- € und eine Mängelkarte.
Und das mit deiner Bremse sieht der erfahrende Verkehrspolizist sofort.Grabe dort wo du lebstKommentar
-
hi....
wenn der schleppwagenfahrer klasse 2 hat darf er den hänger so schleppen.
ob die bremse noch arbeitet kann man zb. an den zügen und betätigungsstangen sehen (flugrost auf beweglichen teilen).
mfg,
blAckyTwitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.Kommentar
-
Ein Auszug aus dem Netz:
>>Wird der Termin zur Hauptuntersuchung um zwei bis vier Monate überschritten, ist im Falle einer Polizeikontrolle (der TÜV selbst erhebt kein Verwarnungs- oder Bußgeld) ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 € fällig. Vier bis acht Monate schlagen mit einem Betrag von 25 € zu Buche; mehr als acht Monate werden nach dem amtlichen Bußgeldkatalog sogar mit einem Regelsatz von 40 € und zwei Punkten in Flensburg geahndet.<<
Nun noch von der Werkstatt des Vertrauens die Verkehrssicherheit überprüfen lassen. Wenn OK, dann Rückforderung des Geldes und Löschung der Punkte einfordern.
LG AquilaIch sehe verwirrte Menschen.
Kommentar
-
Ähm, wieso braucht der Klasse 2? Ich sehe da nur einen 7.5 Tonner und ein Anhänger mit Tandemachse...
... da sollte Klasse 3 reichen.
Ausserdem hat der benötigte Führerschein ja eigentlich wenig mit der Verkehrsicherheit zu tun.
Gruß,
ODASKommentar
-
klasse 3 nur bis zu dem gewicht mit gebremstem hänger. bei allem darüber in ungebremst (falls die bremsanlage wirklich defekt war) müsste es imho klasse 2 sein.Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.Kommentar
-
Grade etwas Aufmunterendes bekomen aber Lesst selbst : Bitte überprüfe mal, wie schwer der leere Hänger war. Ich habe auf den Fotos einen Kombi als Zugfahrzeug ausgemacht. Es könnte sein, daß die ganze Aktion der Polizei nicht in Ordnung ist.
Die dürfen den Hänger wegen der nicht funktionierenden Auflaufbremse gar nicht stillsetzten. Vorausgesetzt, das Zugfahrzeug darf das ziehen. Steht im Schein unter Anhängelast ungebremst. Sollte der Kombi 800 kg ungebremst ziehen dürfen und der Hänger hat leer 700 kg, dann darfst Du diesen ohne funktionierende Bremse ziehen, natürlich nur leer.
Das ist auch der Grund, warum der Abschlepper den getrost anhängen konnte.
Vorausgesetzt, das war der einzige technische Mangel.In Memory of Jimmy! 25.04.2006, and "Die Süsse" 02.04.2007,und Ivy 09.09.2007Kommentar
-
Leider völlig falsch; bitte verbreitet keinen solchen Unsinn.Die dürfen den Hänger wegen der nicht funktionierenden Auflaufbremse gar nicht stillsetzten. Vorausgesetzt, das Zugfahrzeug darf das ziehen. Steht im Schein unter Anhängelast ungebremst. Sollte der Kombi 800 kg ungebremst ziehen dürfen und der Hänger hat leer 700 kg, dann darfst Du diesen ohne funktionierende Bremse ziehen, natürlich nur leer.
Das ist auch der Grund, warum der Abschlepper den getrost anhängen konnte.
Vorausgesetzt, das war der einzige technische Mangel.
1. berechtigt eine nicht (ausreichend) funktionsfähige Auflaufbremse (=erheblicher Mangel/evtl. verkehrsunsicher) die Polizei zum Abschleppen (lassen) des Anhängers
2. darfst du in so einem Fall den Anhänger nie ziehen (unabhängig von irgendwelchen Rechenspielchen)
3. hat der Abschlepper eine Ausnahmegenehmigung für (Ab-)Schleppen und nur die berechtigt ihn dazu
4. hat das nichts mit der Führerscheinklasse 2 zu tun (Klasse 3 würde hier auch reichen, wenn das Zugfahrzeug-Gesamtgewicht unter 7,5 t liegt).
mein Tip:
Fahr sofort, nachdem du den Ahänger abgeholt hast, zum TÜV und mach dort eine normale Hauptuntersuchung (brauchst du eh, weil die schon seit drei Monaten fällig ist). Dann hast du schwarz auf weiß, ob die Auflaufbremse funktioniert (hat).
Wenn du dort den Stempel kriegst, hast du ein wichtiges Dokument für eventuelle Rechtsstreitigkeiten in der Hand.Kommentar
-
Aber..laß mal gut sein...mit meinem Firmenhänger ärgere ich mich auch ständig mit der Auflaufbremse herum;die die Eigenschaft hat,bei Nichtgebrauch (was im langsamen Stadtverkehr meistens der Fall ist),festzugammeln und im Zweifelsfall entweder garnicht zu bremsen oder zu blockieren.Vor 1/2 Jahr hatte ich als Zugfahrzeug einen Transit (leer),auf dem Hänger so einen Pseudo-Geländewagen,Chevi Captiva,oder so. An der Ampel,vor mir wirds gelb,der Vorausfahrende (Hutträger,ca.110 Jahre...)legt eine Gefahrenbremsung hin. Ich voll in die Eisen.Plötzlich ein Knall von hinten,ich dachte,mir ist jemand draufgeraucht.Ein Satz nach vorne. Zum Glück ist Opa inzwischen dem Grünen Pfeil gefolgt und abgebogen-ich stehe inzwischen 1m auf der Kreuzung.Hat die Auflaufbremse doch noch reagiert. Aber...weiter gings nicht mehr-die Bremse war fest....
Also,mit kaputter Bremse ist es nicht so lustig-lieber so festgestellt,als neuer Mini vom Hänger gekippt!!!!Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??Kommentar



Kommentar