DB-Ticket-Interpretation

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  • caca
    Landesfürst


    • 13.03.2008
    • 832
    • NRW
    • Fisher F75 Ltd.

    #1

    DB-Ticket-Interpretation

    Hey,
    ich bräuchte mal Hilfe von Euch. Was versteht Ihr aus dem Text im roten Rechteck?

    Danke!
    Angehängte Dateien
    Das piept sich gut an!
  • donsoko
    Landesfürst


    • 21.10.2008
    • 996
    • Nähe Bremen
    • Tesoro Tejon, Scanmaster PP

    #2
    Du darfst das Ticket an zwei aufainanderfolgenden Tagen innerhalb des gültigen
    Zeitraumes nutzen... Mehr nicht, aber ich weiß worauf Du hinaus willst
    MfG Björn

    "Sondeln ist wie eine Schachtel Pralinen, man weiß nie was man bekommt"

    Kommentar

    • chabbs
      Heerführer


      • 18.07.2007
      • 12179
      • ...

      #3
      Zitat von caca
      Hey,
      ich bräuchte mal Hilfe von Euch. Was versteht Ihr aus dem Text im roten Rechteck?

      Danke!
      Das heißt glaube ich, dass Du nur zu Deiner Veranstaltung darfst, aber an einem Tag hinfahren und, wenn Du möchtest oder mal wieder ein Zug ausfällt, am nächsten Tag wieder zurück. So wird Dir eine Übernachtung ermöglicht, obwohl Dein Ticket abgestempelt ist.


      Ich fände es auch besser, wenn die Bahn endlich mal Deutsch reden und schreiben würde: "Kommste einen Tag, fährste den nächsten. Verstanden getz?"
      Zuletzt geändert von chabbs; 01.06.2009, 20:27.

      Kommentar

      • ODAS
        Heerführer

        • 19.07.2003
        • 2350
        • Niedersachsen
        • Minelab XT70

        #4
        Das kommt davon wenn Juristen schon die Texte auf den Tickets schreiben

        Gruß,
        ODAS

        Kommentar

        • caca
          Landesfürst


          • 13.03.2008
          • 832
          • NRW
          • Fisher F75 Ltd.

          #5
          Soll heißen, ich darf pro Fahrt max 48 Stunden fahren!?
          Das piept sich gut an!

          Kommentar

          • chabbs
            Heerführer


            • 18.07.2007
            • 12179
            • ...

            #6
            Zitat von caca
            Soll heißen, ich darf pro Fahrt max 48 Stunden fahren!?
            Meinst Du das jetzt ernst?

            Es heißt, dass Du eine Hin- und eine Rückfahrt in Deinem Event-Ticket hast. Die gehen davon aus, dass Du bei der Hinfahrt kontrolliert wirst. Das Ticket wird mit Datum gestempelt. Normalerweise, da es zweckgebunden ist, würde es seine Gültigkeit um 0.00 Uhr verlieren. Aber hier wird Dir zugesichert, dass Du Deine Rückfahrt auch noch am nächsten Tag (also am zweiten, am daraufolgenden Tag) nehmen darfst.

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            • Eifelgeist
              Ehren-Moderator
              Heerführer

              • 13.03.2001
              • 2593
              • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

              #7
              Eigentlich ganz einfach ...

              Von Antritt bis Abschluss der Reise dürfen maximal 14 Tage vergehen, Hin- und Rückfahrt dürfen je zwei Tage dauern.

              Heißt im Klartext: Du darfst auf dem direkten IC-Weg nach Berlin die Fahrt unterbrechen und deinen Freund in Posemuckel besuchen. Vorausgesetzt, du triffst innerhalb von 48 Std. nach Reiseantritt in Berlin ein. Gleiches gilt für die Rückfahrt ...

              Gruß
              Eifelgeist
              Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

              Wer hier vorüber geht, verweile!
              Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
              Deutschland zerfällt in viele Teile.
              Das Substantivum heißt: Zerfall.

              Was wir hier stehn gelassen haben,
              das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
              Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
              auf den ein Volk gekommen ist.


              Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

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