@ Erdspiegel: das ist alles leichter gesagt als getan.
ICH bin froh, das ich den Job habe (wenn auch Niedriglohn); ich schreib seit 1 Jahr Bewerbungen für meinen Beruf: NIX !!!
Andererseits bin ich ebenfalls der letzte, der sich alles gefallen lässt. Ich hab das heute erstmal verdaut, mich schlaugelesen und morgen hole ich zum Rundumschlag aus:
- Telefongespräch mit der Vertrauensperson in München
- Anruf bei der Polizei wg. der weiteren Vorgehensweise
- Sammeln der Daten der Mitarbeiter (was wurde alles weggeschmissen)
- Brief an den Chef
Nein, aber würdes Du Dir die Seite anschauen dann würdes Du sehen, dass er einer ist!
Arbeitsvermittler als Beruf und im Ausschuss Arbeit und Soziales.
Und nochmal. Nein, er darf es nicht! Solche Kontrollen verstoßen gegen das Persönlichkeitsrecht. Siehe auch Art.2 GG [Persönliche Freiheitsrechte]
Nein darf er nicht so einfach, weil er das Persöhnlichkeitsrecht des Angestellten verletzt. Kurz und knapp.... gibts auch Urteile dazu, aber da mußt Du dich mal selber kundig machen.
Gruß Sven
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum. Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.
ich finde alle betroffenen sollten zusammen eine protestnote unterschreiben und diese der geschäftsführung zukommen lassen. alternativ kann mensch ja auch mit einer veröffentlichung der traurigen tatsachen bei indymedia "winken".
skandalös sowas.
mfg,
blAcky
Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.
Ich trau mich kaum zu fragen: Betriebsrat existiert in der Firma nicht?
Eventuell ein Vertrauensmann der Gewerkschaft?
Eine Kontrolle der Spinde in Einzelfällen, bei begründetem Verdacht und im Beisein von Zeugen...das geht. Aber solche Aktionen, wie vorne beschrieben, das ist nicht zulässig.
Zustimmung von mir bei diesen Punkten:
- Telefongespräch mit der Vertrauensperson in München
- Sammeln der Daten der Mitarbeiter (was wurde alles weggeschmissen)
- Brief an den Chef mit Unterschriften der Betroffenen Mitarbeiter
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