Meinst du das er seine rechtliche Auffassung nur für Bayern vertritt ? Kann ich mir nicht vorstellen. Seine Argumente gelten eigentlich in ganz Deutschland bzw. lassen sich in jedem Bundesland anwenden.
Nein, tun sie nicht. Ihr habt in BW ein komplett anderes Denkmalschutzgesetz.
In BW werden (bis auf Ausnahmen!) keine Genehmigungen erteilt. In Bayern brauchst Du keine.
Das ist ein Riesenunterschied.
Das eine Land kennt ein Schatzregal. Das andere nicht.
Für den aktiven Sondengänger ein himmelgroßer Unterschied.
Ich sage das nicht wertend- ich suche in NW und habe mit euch da unten wenig zu tun
Rein rechtlich ist das, was er in Bayern tut, erlaubt (wenn auch gelegendlich die Denkmalschützer sich querstellen), während Du wohl gar nicht die rechtliche Möglichkeit erhälst, sondeln zu dürfen (was ich nicht gutheiße!).
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