Kündigung

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  • spike
    Heerführer


    • 15.02.2009
    • 2013
    • Oberfranken/Bayern
    • Bounty Hunter Lone Star

    #1

    Kündigung

    Hallo, es war mir jetzt nicht wert extra den Platz in einer Rubrik zu belagern....

    Habe eine Frage:

    Ist hier jemand der sich mit der außerordendtlichen Kündigung auskennt?
    Und mir helfen könnte ob die gegebenen Gründe ausreichen?

    Für einen Anwalt reicht es leider nicht.....

    Ich lese gerade das Arbeitsrecht durch aber da komm ich nicht weiter.
    Die Gründe die im Netz stehen, sind ja erträglich......

    Würde mich über Tipps oder Hilfe freuen.

    Das ganze muss nicht unbedingt in der Öffentlichkeit geschehen, wobei mir das fast schon egal ist.



    Danke im voraus.

    (Gegebenen Falls bitte verschieben)
    Nur weil du nicht Paranoid bist, heisst das nicht, dass dich niemand verfolgt...
    Suche EKM: -74-Res.Flak-Abt. 432 3. Battr. !!!
  • Sludsen
    Ratsherr


    • 16.01.2011
    • 283
    • Niedersachsen
    • Garret ACE 250

    #2
    Also wenn du (wenn es denn um dich gehen sollte!) vor hast gegen die fristlose Kündigung vorzugehen, solltest du unbedingt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht reden. Sowas geht eigentlich immer vors Arbeitsgericht.
    Erste schnelle Infos liefern sicher Internetforen zum Thema Arbeitsrecht. Musst mal googlen, da gibt es einige.
    Die Wiki-Artikel sind auch halbwegs verständlich für Normalos geschrieben:
    außerordentliche Kündigung.
    Und auch interessant der Artikel über den "wichtigen Grund" zum Thema Arbeitsrecht.

    Viel Glück!

    lg
    rid
    Gruß
    Sludsen
    ehemals bekannt als riddere28

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    • spike
      Heerführer


      • 15.02.2009
      • 2013
      • Oberfranken/Bayern
      • Bounty Hunter Lone Star

      #3
      Hallo, ja, geht um mich.

      Wenn dann eben außerordendtlich mit der 2 Wochen Frist.

      Ich muss mich zu nichts zwingen lassen oder im Urlaub gratis arbeiten.
      Und das wegen einer Sache die wirklich WOCHEN Zeit hätte.

      Und, Versicherungstechnisch.... naja ist egal....

      Werde evtl. mein Glück beim Amt versuchen, da ich im Fall der Fälle wo anders reinschlüpfen kann.

      Und ob eine Sperre (falls eine Zeit zwischen dem Wechsel wäre) unter diesen Umständen in Frage kommt.

      Grüße-
      Nur weil du nicht Paranoid bist, heisst das nicht, dass dich niemand verfolgt...
      Suche EKM: -74-Res.Flak-Abt. 432 3. Battr. !!!

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      • spike
        Heerführer


        • 15.02.2009
        • 2013
        • Oberfranken/Bayern
        • Bounty Hunter Lone Star

        #4
        Habe gerade einen Tipp bekommen, dass ich den Arbeitgeber auch anmahnen kann.

        Ich wäre schon der 2. aus einem 3 Mann Betrieb der geht...

        Wird dann in etwa so lauten:

        Sehr geehrter Herr X,

        sollten Sie mich wiederholt dazu Nötigen,
        in meinem Urlaub,an Sam. Son. und Feiertagen ohne Bezahlung zu arbeiten,
        sowie Ordnungswiedrigkeiten oder gegen Sicherheitsbestimmungen zu verstoßen,
        erfolgt die fristlose Kündigung.

        Bitte bestätigen Sie dieses Schreiben binnen 7 Tagen schriftlich.

        Mit freundlichen Grüßen
        Der Buh Mann
        Nur weil du nicht Paranoid bist, heisst das nicht, dass dich niemand verfolgt...
        Suche EKM: -74-Res.Flak-Abt. 432 3. Battr. !!!

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        • Freddo
          Heerführer

          • 21.01.2001
          • 1398
          • Nds

          #5
          Zitat von spike
          Habe gerade einen Tipp bekommen, dass ich den Arbeitgeber auch anmahnen kann.

          Ich wäre schon der 2. aus einem 3 Mann Betrieb der geht...

          Wird dann in etwa so lauten:

          Sehr geehrter Herr X,

          sollten Sie mich wiederholt dazu Nötigen,
          in meinem Urlaub,an Sam. Son. und Feiertagen ohne Bezahlung zu arbeiten,
          sowie Ordnungswiedrigkeiten oder gegen Sicherheitsbestimmungen zu verstoßen,
          erfolgt die fristlose Kündigung.

          Bitte bestätigen Sie dieses Schreiben binnen 7 Tagen schriftlich.

          Mit freundlichen Grüßen
          Der Buh Mann
          Ist nicht besondsers intelligent das auf die Tour zu machen,
          Such dir einen Anwalt.
          Gruß
          Freddo

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          • spike
            Heerführer


            • 15.02.2009
            • 2013
            • Oberfranken/Bayern
            • Bounty Hunter Lone Star

            #6
            Ist aber die einzige Möglichkeit, wenn sich nichts ändert ohne Frist zu kündigen.
            Bzw. Voraussetzung.

            Habe auch vergessen, dass Urlaubstage gestrichen werden, die gar nicht in Anspruch genommen wurden....

            Bei aller Liebe, ich habe die Abmahnung mit Androhung von einer fristlosen schon gelesen, nur gegeben hat er sie mir noch nicht.

            Und das obwohl ich Urlaub hatte, nicht bezahlt wurde und ich ein 50cm langes Rohr auf ein anderes stecken sollte.

            Warum ich es nicht gemacht habe?

            Weil Er vor Ort war und es ja nicht DIE Arbeit ist, es total unsinnig ist und ich auch noch 20 Min Fahrstrecke gehabt hätte.
            Am liebsten mit meinem PKW.

            Würde schon gerne der Familie zuliebe da bleiben, habe mir auch alles gefallen lassen aber die Abmahnung ist zuviel!
            (Die eh nicht gültig ist)
            Da lieber der andere Traumjob nur bin ich da viel unterwegs....

            Kurz: Anwalt springt finanziell nicht raus-
            Einen Versuch ist es wert....
            Auf das alles besser wird
            Nur weil du nicht Paranoid bist, heisst das nicht, dass dich niemand verfolgt...
            Suche EKM: -74-Res.Flak-Abt. 432 3. Battr. !!!

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            • chabbs
              Heerführer


              • 18.07.2007
              • 12179
              • ...

              #7
              Auch wenn Du fristlos kündigst oder eine fristlose Kündigung herausforderst wird das Arbeitsamt Dir eine Sperre auferlegen usw.

              Versuch das besserim Guten zu klären ( umsOnst an den Wochenenden arbeiten muss niemand!) oder nimm Dir einen Anwalt. So wie du es vorhast wird das nix.

              Also, ich würde dich dann vor dem Arbeitsgericht auseinandernehmen.

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              • Ganymed
                Heerführer


                • 08.11.2004
                • 1364
                • Erkrath

                #8
                Zitat von spike
                Habe gerade einen Tipp bekommen, dass ich den Arbeitgeber auch anmahnen kann.

                Ich wäre schon der 2. aus einem 3 Mann Betrieb der geht...

                Wird dann in etwa so lauten:

                Sehr geehrter Herr X,

                sollten Sie mich wiederholt dazu Nötigen,
                in meinem Urlaub,an Sam. Son. und Feiertagen ohne Bezahlung zu arbeiten,
                sowie Ordnungswiedrigkeiten oder gegen Sicherheitsbestimmungen zu verstoßen,
                erfolgt die fristlose Kündigung.

                Bitte bestätigen Sie dieses Schreiben binnen 7 Tagen schriftlich.

                Mit freundlichen Grüßen
                Der Buh Mann
                Dann schreibe es aber auch richtig,sonst denkt dein Chef er hat einen Erstklässler vor sich und nimmt dich nicht ernst.
                <<dazu ->N<-ötigen>>>nötigen

                Ordnungswi->e<---drigkeit
                Weg damit

                <<<sowie Ordnungswiedrigkeiten ->1)zu begehen<-oder gegen Sicherheitsbestimmungen zu verstoßen
                1)einsetzen


                Viel Erfolg!
                Zuletzt geändert von Ganymed; 22.06.2011, 22:35.
                Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

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                • 2augen1nase
                  Heerführer


                  • 13.03.2007
                  • 5543
                  • Chemnitz
                  • keiner.. leider

                  #9
                  @ganymed: ordnungswidrigkeiten heißt das... wenn man schon so genau sein will^^

                  @spike: an deiner stelle würde ich erstmal ein gespräch suchen, solltest du die abmahnung offiziell bekommen. das bringt am meisten. wut und aktionen aus einer wut heraus haben noch nie geholfen, im gegenteil.

                  auch wenn du offensichtlich ungerecht behandelt wirst, muss man so etwas sachlich angehen. lass dich auf jeden fall erstmal ordentlich beraten. nicht in irgendwelchen internetforen, sondern wirklich bei jemandem der plan davon hat. da ist der rechtsanwalt mich sicherheit nicht der einzige, der da ahnung von hat. oftmals findest du auch bei handwerkskammern und anderen stellen entsprechende fachleute.

                  und für den fall, dass deine entscheidung feststeht zu gehen:

                  such dir nen andren job, spreche mit deinem chef und geh dort weg.


                  liebe grüße + viel erfolg
                  Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
                  Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

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                  • Suzibandit
                    Landesfürst


                    • 31.10.2004
                    • 702
                    • Oberösterreich-Mondsee & Nordhessen

                    #10
                    Wie schauts mit Anwaltlicher Hilfe über die Gewerkschaft aus?
                    Wenn nicht, einfach nen Anwalt zunächst einmal unverbindlich fragen- evtl. ist über eine Prozesskostenhilfe etwas zu holen?!
                    Ansonsten: Zunächst weiter dort Arbeiten, und parallel dazu nen anderen Job suchen. Und wenns dann mit dem neuen Job klappt, dem alten Cheff vorn Koffer sch.....n.
                    Was Gott durch die Enns getrennt hat, soll der Mensch niemals zusammenfügen!

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                    • limperatorflo
                      Lehnsmann


                      • 20.06.2011
                      • 28
                      • Brandenburg

                      #11
                      Hallo spike,

                      wie genau möchte dein Chef die Kündigung begründen? Arbeitsverweigerung, weil du im Urlaub nicht bereit warst einen Auftrag zu übernehmen? Ich glaube das weiß dein Chef selber, dass er damit hinten bei Gericht runter fallen wird. Liegen noch mehr Gründe vor, die er anführen könnte? Nachdem was du geschrieben hast und weil euer Verhältnis sowieso gestört zu sein scheint, würde ich dir Grundsätzlich raten dich aus deiner ungekündigten Stellung heraus zu bewerben. Bis dahin, Dienst nach Vorschrift.

                      Da du eine Rechtsberatung beim Anwalt nicht bezahlen kannst, würde bei dir vielleicht eine Beratungshilfe in Frage kommen. Den Schein müsstest du beim Amtsgericht beantragen und das geht recht unkompliziert. Ein kleiner Auszug von einer Anwaltsseite im Internet: „Rechtsberatung und Rechtsstreitigkeiten kosten Geld. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bürger mit geringen Einkommen für die außergerichtliche Rechtsberatung und Vertretung staatliche Beratungshilfe in Anspruch nehmen … Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und vertreten zu lassen.“

                      Falls es tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte: Arbeitsgerichte sind kostenlos und in der 1. Instanz muss jede der beteiligten Parteien die Anwaltskosten selber tragen. Also falls du dir sicher bist, getreu deines Arbeitsvertrages gehandelt zu haben usw., könntest du auch ohne Anwalt antreten und es würden keine Kosten auf dich zukommen. Wie Sinnvoll das in deinem Fall ist, kann ich nicht einschätzen.

                      Gruß
                      limperatorflo

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                      • Sorgnix
                        Admin

                        • 30.05.2000
                        • 25923
                        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                        #12
                        Zitat von spike
                        Das ganze muss nicht unbedingt in der Öffentlichkeit geschehen, ...

                        So.
                        Nachdem sich jetzt scheinbar sogar schon User extra für das Thema anmelden, beende ich das mal.

                        Für die Begründung beziehe mich auf den ursprünglichen Gedanken des Threaderstellers ....

                        Ratschläge hat es zur Genüge gegeben. Gerade den Letzten finde ich lesenswert.

                        Den Rest klärt Ihr bitte auf nichtöffentlichem Wege

                        Gruß
                        Jörg
                        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                        (Heiner Geißler)

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