Fragen zu Niederschlagsgebühren

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  • carpkiller
    Heerführer


    • 01.11.2006
    • 3095
    • Siebengebirge
    • XP Deus

    #1

    Fragen zu Niederschlagsgebühren

    MoinMoin,
    Ich versuch schon seit einer halben Ewigkeit das Tiefbauamt zu erreichen, nur leider ist da 10h am Tag besetzt.
    Letzte Woche hatte ich ein "Blondy" dran..-half mir auch niet weiter...

    Da Zahlen wie 350qm vesiegelte Fläche und 455qm bebaute Fläche im Raum stehen, muss sich etwas ändern bzgl. der Entwässerung.

    Die Umleitung des Regenwassers in einer Zisterne mit Überlauf wäre kein Problem.
    1.Frage: Wie wird die Menge erfasst, die möglicherweise in einen öffentlich Kanal gelangt, bei einem Zisternen Volumen von 12000 Liter?

    Ein Großteil des Niederschlages auf der versiegelten Fläche verrieselt oberflächlich..
    2.Frage: In wie weit sind die Fugenmaße relevant?
    3.Frage :Welche Vorsetzungen sind nötig, damit dies anerkannt wird?

    Die Umleitung in einen Gartenteich wäre auch möglich.
    Frage 4: Ab wann gilt ein Teich als ein Gewässer bzw. welche Vorsetzúngen braucht ein solcher?- Geht mir darum, dass ich die "Einleitung in ein Gewässer" für mich beanspruchen kann.
    Frage 5: Wäre es sinnvoll, an dem Teich eine Verrieslungsanlage anzubauen? oder das Niederschlagswasser in die gegebene Zisterne zu leiten?

    Wer kennt sich aus und kann mir ein wenig helfen?

    Gruß
    "Die Person, die Housekeeping in Frontdesk macht, sollte aus dem inner Circle kommen, sonst kriegen wir nur en rough mix!"
  • Spitzel
    Ritter


    • 21.07.2008
    • 345
    • Winzermark
    • 0815teil

    #2
    Man ey, latsch mal hin zum Amt, geht schneller.
    Da brauchste auch hier nicht auf Antworten warten, die nur Halbwahrheiten und Spekulationen bringen(könnten)

    Andererseits, hier ist sone gebündelte Schlauheit unterwegs....





    Zitat von carpkiller
    MoinMoin,
    Ich versuch schon seit einer halben Ewigkeit das Tiefbauamt zu erreichen, nur leider ist da 10h am Tag besetzt.
    Letzte Woche hatte ich ein "Blondy" dran..-half mir auch niet weiter...

    Da Zahlen wie 350qm vesiegelte Fläche und 455qm bebaute Fläche im Raum stehen, muss sich etwas ändern bzgl. der Entwässerung.

    Die Umleitung des Regenwassers in einer Zisterne mit Überlauf wäre kein Problem.
    1.Frage: Wie wird die Menge erfasst, die möglicherweise in einen öffentlich Kanal gelangt, bei einem Zisternen Volumen von 12000 Liter?

    Ein Großteil des Niederschlages auf der versiegelten Fläche verrieselt oberflächlich..
    2.Frage: In wie weit sind die Fugenmaße relevant?
    3.Frage :Welche Vorsetzungen sind nötig, damit dies anerkannt wird?

    Die Umleitung in einen Gartenteich wäre auch möglich.
    Frage 4: Ab wann gilt ein Teich als ein Gewässer bzw. welche Vorsetzúngen braucht ein solcher?- Geht mir darum, dass ich die "Einleitung in ein Gewässer" für mich beanspruchen kann.
    Frage 5: Wäre es sinnvoll, an dem Teich eine Verrieslungsanlage anzubauen? oder das Niederschlagswasser in die gegebene Zisterne zu leiten?

    Wer kennt sich aus und kann mir ein wenig helfen?

    Gruß

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    • igelmeister
      Ritter


      • 07.03.2006
      • 419
      • NRW

      #3
      Huhu,

      ich weiss nicht, ob es regionale oder kommunale Unterschiede gibt, aber ich kann Dir die Situation hier in Leverkusen kurz schildern:

      Die Menge Regenwasser wird nicht direkt erfasst, sondern über die qm der 'Nichtversickerungsfläche' abgerechnet.

      Erfasst wurde seitens der zuständigen Stelle durch Überflug und anschliessende Auswertung der Luftbilder (ob die das durften?) die versiegelten bzw. bebauten Flächen. Danach bekamen die Hauseigentümer die ermittelten Werte und einen Fragebogen zur selbständigen Korrektur der Werte. Ob das Wasser im Garten versickert, aufgefangen oder wie auch immer beseitigt wird, ist hier unerheblich. Entscheidend ist allein die Fläche, die in das öffentliche Regenwassernetz entwässert wird. Theoretisch ist es bei uns auch möglich, das gesamte Regenwasser einfach in den Garten zu leiten und dort versickern zu lassen ...

      Kontrollen gibt es wohl nur in Fällen, die nicht plausibel sind.

      Viele Grüße

      Sebastian

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      • carpkiller
        Heerführer


        • 01.11.2006
        • 3095
        • Siebengebirge
        • XP Deus

        #4
        Hi Sebastian,
        Vielen Dank schonmal, genauso ist die Situation in Kreis Aachen auch.
        Problem ist halt
        1. die Auswertung per Luftbild ist falsch
        2. die Kosten können halt gesenkt werden, wenn das Regenwasser nicht bzw. zum Teil in den öffentlichen Kanal gelangen und es halt als Brauchwasser genutzt wird.
        Zur Zeit wird sämtliches Regenwasser in den Kanal geleitet.

        Das Wasser könnte ich zum Bleitstift für eine private Indoor Fischzucht nutzen oder es geht für den Garten drauf..

        Ist nur halt die Frage ob, die Flächen auf den das Wasser oberflächlich verrieselt auch als solche anerkannt werden.
        und
        Was mehr Sinn macht, die Zisterne oder einen Gartenteich mit extra angelegter Verrieselungsfläche...

        Gruß
        "Die Person, die Housekeeping in Frontdesk macht, sollte aus dem inner Circle kommen, sonst kriegen wir nur en rough mix!"

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        • igelmeister
          Ritter


          • 07.03.2006
          • 419
          • NRW

          #5
          Ich würde an Deiner Stelle einfach die in das öffentlich Netz entwässerte Fläche berechnen / ausmessen und der Behörde melden, bzw. Einspruch gegen den Bescheid einlegen und auf Korrektur der Fläche bestehen. Schlimmstenfalls kommt es zu einer Ortsbesichtigung, die Deine Angaben bestätigen wird ...

          Viele Grüße

          Sebastian

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          • carpkiller
            Heerführer


            • 01.11.2006
            • 3095
            • Siebengebirge
            • XP Deus

            #6
            Moin Seb,
            Da hast du Recht, ich kann aber nicht einfach die Zahlen ändern
            Die haben zwar falsch ausgemessen, nur ein Großteil wird eben direkt in den Kanal entwässert.- und das soll ja geändert werden....
            Gruß und Danke,
            Peter
            "Die Person, die Housekeeping in Frontdesk macht, sollte aus dem inner Circle kommen, sonst kriegen wir nur en rough mix!"

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            • 2augen1nase
              Heerführer


              • 13.03.2007
              • 5543
              • Chemnitz
              • keiner.. leider

              #7
              ist das echt so, dass dann sowas wie zisternen etc. berücksichtig wird? ich dachte immer, das wär denen vollkommen wurst und tut nix zur sache.... um welche beträge geht es denn die du da einsparen möchtest? kostet das so viel pro jahr, dass sich gegenmassnahmen lohnen würden? gleicht es sich nicht eh aus, wenn man das wasser in zisternen umleitet und dafür den wasserverbrauch an frischwasser senkt?

              wirklich interessantes thema. bin mal gespannt^^



              grüße
              Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
              Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

              Kommentar

              • carpkiller
                Heerführer


                • 01.11.2006
                • 3095
                • Siebengebirge
                • XP Deus

                #8
                Moin Till,

                Ja Umbaumaßnahmen lohnen sich auf jeden Fall, mir sind 350 Euro/Quartal im Kopf geblieben- schau ich aber nochmal nach.

                Gruß
                "Die Person, die Housekeeping in Frontdesk macht, sollte aus dem inner Circle kommen, sonst kriegen wir nur en rough mix!"

                Kommentar

                • Profitaenzer
                  Heerführer

                  • 12.12.2003
                  • 1514
                  • Schwabach bei Nuernberg
                  • Whites MX 5, Garret PP Pro

                  #9
                  ...

                  Bitte was fuer eine Gebuehr? Du musst loehnen, wenn es regnet?

                  Wie waers mit einer Erdoberflaechennutzungssteuer?!


                  /Chris
                  ...ne Huelse ist auch was wert

                  Kommentar

                  • desert-eagle († 2020)
                    Heerführer


                    • 19.04.2005
                    • 3439
                    • Kleve

                    #10
                    Die Niederschlagswassergebühr bei uns in Kleve beträgt 0,27 € pro Quadratmeter bebauter und befestigter Grundstücksflächen, von denen das Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den städtischen Regenwasserkanal abgeleitet wird.
                    ------------------------------------------------------------

                    Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
                    Karl Valentin

                    Ludger hat uns am 26.01.2020
                    nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
                    In stillem Gedenken,
                    das SDE-Team

                    Kommentar

                    • carpkiller
                      Heerführer


                      • 01.11.2006
                      • 3095
                      • Siebengebirge
                      • XP Deus

                      #11
                      Moin,
                      Danke für die Info, Desert-Eagle

                      So, es geht voran, ich werde euch mal auf den Laufenden halten.
                      Natürlich kann man das Wasser nicht einfach so verrieseln lassen, es ist genehmigungspflichtig und nicht überall möglich bzw. erlaubt

                      Nach einer Beschwerde, weil die Hotline hoffungslos überlastet sei, habe ich eine Durchwahl bekommen und werde die Herrschaften übermorgen mal mit meinen Fragen quälen.

                      Hier noch ein kleines Merkblatt der Stadt Stolberg (Rhld.)

                      Merkblatt zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
                      für das Niederschlagswasser durch Versickerung oder
                      Verrieselung in der Stadt Stolberg (Rhld)
                      Niederschlagswasser, das auf den bebauten oder befestigten Flächen eines Grundstückes
                      anfällt, ist Abwasser und der öffentlichen Abwasseranlage zuzuleiten. Dieser so genannte
                      Anschluss- und Benutzungszwang ergibt sich aus der jeweils gültigen Entwässerungssatzung der
                      Stadt Stolberg (Rhld.). Für die Entsorgung des Niederschlagswassers über die städtische
                      Abwasseranlage sind nach den Vorschriften der Gebührensatzung zur jeweils geltenden
                      Entwässerungssatzung der Stadt Stolberg (Rhld.) Abwassergebühren zu zahlen.
                      Grundstückseigentümer, die das auf den bebauten/befestigten Flächen Ihres Grundstückes
                      anfallende Niederschlagswasser nicht in den Kanal einleiten (möchten), können sich unter
                      bestimmten Voraussetzungen auf Antrag vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien
                      lassen.
                      In Bereichen mit Trennsystem kann nach der bestehenden Rechtslage und der dazu ergangenen
                      Rechtsprechung eine Befreiung grundsätzlich versagt werden. In Stolberg sind dies
                      insbesondere der Ortsteil Schevenhütte, Teilbereiche des Ortsteiles Venwegen und einzelne
                      Straßen im Bereich Donnerberg.
                      Für die übrigen Bereiche im Mischsystem sind unter den nachstehenden Bedingungen
                      Befreiungen denkbar. Die im Stadtgebiet überwiegend ungünstigen örtlichen Gegebenheiten
                      (lehmiger Untergrund, Hanglagen o.ä.), lassen keine generelle Aussage über die
                      Möglichkeiten von Verrieselungen und Versickerungen auf Grundstücken zu.
                      Es sollte der gezielten Versickerung in den Untergrund Vorrang eingeräumt werden, denn die
                      oberflächliche Verrieselung birgt das Risiko des ungeordneten Abflusses auf
                      Nachbargrundstücke. Denkbar wäre die oberflächliche Verrieselung nur ausnahmsweise in
                      Einzelfällen auf übergroßen Grundstücken, ohne Risiko von Nässeschäden außerhalb des
                      befreiten Grundstückes. Bei einer oberflächlichen Verrieselung über die belebte Bodenzone
                      ist Bedingung, dass die zur Verfügung stehende unbefestigte Fläche im Verhältnis zu der
                      Fläche, von der das Niederschlagswasser zu beseitigen ist, ausreichend groß ist. Als
                      Faustformel gilt hierbei ein Verhältnis von 5 : 1 (Verrieselungsfläche : daran angeschlossene
                      Fläche). In jedem Fall ist jedoch auf Anforderung vom Antragsteller durch ein
                      hydrogeologisches Gutachten nachzuweisen, dass der Untergrund auf dem eigenen
                      Grundstück ausreichend versickerungsfähig ist, so dass das Wasser auf dem Grundstück
                      schadlos und ohne Beeinträchtigung benachbarter Grundstücke versickern kann.
                      Ein Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang durch oberflächliche
                      Verrieselung des Niederschlagswassers über die belebte Bodenzone ist formlos (in 2-facher
                      Ausfertigung) an den Bürgermeister der Stadt Stolberg (Rhld.) – Fachbereich 2- Tiefbauamt -,
                      Zimmer 506, Sachbearbeiter Herr Kloubert, Postfach 1820, 52220 Stolberg (Rhld.) zu richten.
                      Erteilte Befreiungen sind auf 10 Jahre befristet und müssen danach neu beantragt werden.
                      Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei befestigten Flächen aus Pflastersteinen mit
                      aufgeweiteten, umlaufenden Zwangsfugen (Abstandshalter) sowie bei Pflastersteinen aus
                      haufwerksporigem Beton mit stark erhöhtem Porenvolumen ("Ökopflaster") oder ähnlichen
                      Systemen eine dauerhafte Versickerung nicht gewährleistet ist. Diese Flächen sind in jedem
                      Fall über Entwässerungseinrichtungen an die Grundstücksentwässerung anzuschließen.
                      2
                      Der Antrag muss enthalten:
                      a) die Grundstücksbezeichnung (Straße, Haus-Nr., Gemarkung, Flur, Flurstück) sowie
                      Namen und Adresse des Grundstückseigentümers
                      b) kurze Erläuterung/Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme, z. B. Größe der
                      abgeleiteten Niederschlagsflächen, beabsichtigte Wasserableitung, geplanter
                      Wassergebrauch, Beschaffenheit des Unterbaus, wohin gelangt der Überlauf, Größe der
                      ggf. genutzten Teichanlage, Abstand zum Nachbargrundstück, etc.
                      c) Lageplan (mindestens M 1: 500, bei Bedarf M 1 : 250) mit folgenden Angaben:
                      - Gefälle des Grundstückes (möglichst Höhenangaben)
                      - zeichnerische Darstellung der Maßnahme mit allen für die Beurteilung erforderlichen
                      Angaben
                      - Abstände der geplanten dargestellten Maßnahme
                      - Angaben über die Größe der Versickerungsfläche und ihr Gefälle
                      - hydrogeologisches Gutachten
                      d) Katasterplan und Kennzeichnung der bebauten und befestigten Flächen, die nicht an die
                      öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden sollen (einschl. Angabe der Größe
                      dieser Flächen in m²) und mit Kennzeichnung der Grundstücksfläche, die für die
                      Versickerung in Anspruch genommen werden soll.
                      Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden!
                      Ist eine Versickerung über eine technische Anlage (z.B. Schachtversickerung, Rigolen- und
                      Rohrversickerung, Versickerungsbecken) oder die Einleitung in ein Gewässer vorgesehen, ist
                      hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde einzuholen. Der Antrag
                      hierfür kann im Internet auf der Seite der StädteRegion Aachen unter dem Link
                      https://formservice.regioit-aachen.d...-001-29489.pdf herunter geladen
                      werden


                      Frage 3- hat sich damit erledigt
                      Frage 4- Größe des Teiches- die Größe des Teiches ist irrelevant

                      Beste Grüße
                      "Die Person, die Housekeeping in Frontdesk macht, sollte aus dem inner Circle kommen, sonst kriegen wir nur en rough mix!"

                      Kommentar

                      • Sorgnix
                        Admin

                        • 30.05.2000
                        • 25923
                        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                        #12
                        Frage 2 ist auch beantwortet!

                        Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei befestigten Flächen aus Pflastersteinen mit
                        aufgeweiteten, umlaufenden Zwangsfugen (Abstandshalter) sowie bei Pflastersteinen aus
                        haufwerksporigem Beton mit stark erhöhtem Porenvolumen ("Ökopflaster") oder ähnlichen
                        Systemen eine dauerhafte Versickerung nicht gewährleistet ist. Diese Flächen sind in jedem
                        Fall über Entwässerungseinrichtungen an die Grundstücksentwässerung anzuschließen.
                        DAS habe ich SO aber noch nie in einem Prospekt für die beschriebenen Pflaster gelesen. Sicher setzen sich Fugen binnen der Zeit auch mal mit Feinschlamm zu. Aber ob die Flächen dann als 100 % "dicht" gelten?? Das wäre mal Aufgabe der jew. Anbieter, eine Langzeituntersuchung anzuleiern ...
                        Wenn die Aussage mit der "Nichtgewährleistung der dauerhaften Versickerung" rechtlich hieb- und stichfest ist bzw. wird, dann ergibt sich da wohl ein beträchtliches Klagepotential bisheriger Kunden ...


                        zu Frage 1:
                        Die jährliche Niederschlagsmenge auf Dein Grundstück wird halt mit Statistik erfaßt.
                        Die Fläche in der Draufsicht auf das Grundstück, sprich die m2 Grundstücksfläche ist relevant. Also ist die Menge, die auf das Dach des Hauses fällt nicht von der Dachneigung oder so abhängig. Es geht um die reine Hausfläche. 11 x 7 m z.B. Macht 77 m2 Grundfläche. Irrelevant, ob die Dachfläche lt. Ziegelrechnung des Dachdeckers 135 m2 beträgt .


                        Die jährliche Niederschlagsmenge für Stolberg finde ich grad hier:



                        ... was so überschläglich zusammengerechnet 53 cm, d.h. 530 Liter Niederschlag pro m2 und Jahr ergibt. Reichlich wenig ... (im Vergleich zu meiner Gegend ... )

                        Nun gilt es halt zu ermittlen, welche Flächen des Grundstücks als "versiegelt" anzusehen sind - z.B. die Dachflächen, die entwässern ja eh über die Fallrohre in den Kanal. Oder Hof- und Pflasterflächen, die über Gullys oder Rinnen entwässert werden. Im Gegenzug dazu kommen dann die Rasen- und Gartenbereiche, die eben NICHT in den öffentlichen Kanal entwässern.

                        Hat das Grundstück also 1.000 m2, die vollständig versiegelt sind, so wäre pro Jahr für die (theoretisch, rechnerische) Menge von 530 m3 die Abwassergebühr zu entrichten.
                        Der Gebührensatz dürfte bekannt sein. Die Kanalart (Misch- oder Trennsystem) wohl auch.

                        Desert-Eagle schrieb es schon. Bei ihm 27 Cent/m2 Grundstücksfläche. Das riecht nach Trennsystem.

                        Auf jeden Fall finden die Kommunen immer neue Wege, Gebühren zu erheben.
                        Das MUSS auch so sein. Denn die Kosten für die Kläranlagen bzw. Kanalsysteme sind nunmal da. Und die, die diese nutzen, müssen sich auch die Kosten teilen.

                        Ich gebe allerdings zu, daß ich eine derart detaillierte Satzung noch nicht gelesen habe. Das muß bei Euch wohl wirklich an den örtlichen Bodenverhältnissen liegen ...



                        Das Regenwasser in einer Zisterne zu sammeln, wird man Dir wohl nicht unbedingt als dauerhafte und sichere "Entlastung" des öffentlichen Kanalsystems anrechnen. Die Menge, die aufs Grundstück fällt und die, die die Zisterne faßt, siehst Du ja etwas weiter oben ...
                        Und es ist ja nie gewährleistet, daß der Inhalt der Zisterne auch wirklich z.B. im Garten verbraucht wird. Es soll schon Leute gegeben haben, die hatten da ne Pumpe mit Schlauch zum Kanal drin ...
                        Und mit ner 2.000 Liter-Zisterne gewinnst Du da eh nix. Gefüllt wird die meist zu Jahreszeiten, in denen Du kaum Gießwasser brauchst ...
                        (... und WO führt im Normalfall der Überlauf der Zisterne hin?? )I


                        So.
                        man sieht, das Problem hat mich auch grad im Detail gepackt ...

                        Gruß
                        Jörg
                        der seit heute endlich für eine Woche Urlaub hat. Nach drei Wochen 16-h Tag ...
                        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                        (Heiner Geißler)

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                        • desert-eagle († 2020)
                          Heerführer


                          • 19.04.2005
                          • 3439
                          • Kleve

                          #13
                          Zitat von Sorgnix
                          Desert-Eagle schrieb es schon. Bei ihm 27 Cent/m2 Grundstücksfläche. Das riecht nach Trennsystem.
                          Korrekt, deine Nase ist legendär!
                          ------------------------------------------------------------

                          Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
                          Karl Valentin

                          Ludger hat uns am 26.01.2020
                          nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
                          In stillem Gedenken,
                          das SDE-Team

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