Hi ihr,
Ich habe gestern eine Zahlungserinnerung von EON bekommen für meine Abschlagszahlungen für den Strom.Verbunden mit einer Mahngebühr von 5 Euro!!
Gut,ich war 13 Tage im Verzug,da ich es schlicht vergessen habe,aber sind solch hohe Gebühren bei der ersten Erinnerung zulässig??
Solch ich Widerspruch einlegen?
Ich habe gestern eine Zahlungserinnerung von EON bekommen für meine Abschlagszahlungen für den Strom.Verbunden mit einer Mahngebühr von 5 Euro!!
Gut,ich war 13 Tage im Verzug,da ich es schlicht vergessen habe,aber sind solch hohe Gebühren bei der ersten Erinnerung zulässig??
Solch ich Widerspruch einlegen?
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