5 Euro Mahngebühr bei EON! Zulässig?

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  • wolfi
    Heerführer


    • 02.01.2006
    • 2054
    • bayern

    #1

    5 Euro Mahngebühr bei EON! Zulässig?

    Hi ihr,

    Ich habe gestern eine Zahlungserinnerung von EON bekommen für meine Abschlagszahlungen für den Strom.Verbunden mit einer Mahngebühr von 5 Euro!!

    Gut,ich war 13 Tage im Verzug,da ich es schlicht vergessen habe,aber sind solch hohe Gebühren bei der ersten Erinnerung zulässig??

    Solch ich Widerspruch einlegen?
  • Straubinger
    Heerführer


    • 06.09.2009
    • 2378
    • Straubing/Niederbayern

    #2
    Zitat von wolfi
    Hi ihr,

    Ich habe gestern eine Zahlungserinnerung von EON bekommen für meine Abschlagszahlungen für den Strom.Verbunden mit einer Mahngebühr von 5 Euro!!

    Gut,ich war 13 Tage im Verzug,da ich es schlicht vergessen habe,aber sind solch hohe Gebühren bei der ersten Erinnerung zulässig??

    Solch ich Widerspruch einlegen?

    Das nennst du hoch?

    Kommentar

    • BERGMANN 78
      Heerführer


      • 02.06.2006
      • 5291
      • Preussen
      • Fisher F70, Ebinger 722 C, Aquanaut 1280X, OGF-W

      #3
      So ein Mist gehört doch nun wirklich nicht hier her.

      Und 5€ Mahngebühren halte ich nicht für übetrieben.
      Gruß B78


      Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?

      Zitat: Oelfuss



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      • 2augen1nase
        Heerführer


        • 13.03.2007
        • 5543
        • Chemnitz
        • keiner.. leider

        #4
        mahngebühren in der höhe sind meines erachtesn gerechtfertigt, da das unternehmen ja auch erheblichen mehraufwand hat um an sein geld zu kommen.

        anders sieht das bei hohen mahngebühren aus... o2 verlangt für dasselbe 20 euro, das ist ungerechtfertigt hoch...


        so ist das....
        Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
        Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

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        • wolfi
          Heerführer


          • 02.01.2006
          • 2054
          • bayern

          #5
          Aber normalerweise ist die erste Erinnerung m.E. noch ohne Mahngebühren

          Außerdem ist mir das das erste Mal passiert!

          Kommentar

          • Straubinger
            Heerführer


            • 06.09.2009
            • 2378
            • Straubing/Niederbayern

            #6
            Ärgere dich nicht,zahl einfach

            Ich kann mich nicht daran erinnern mal eine Mahnung bekommen zu haben(und das waren viele),ohne das ich etwas darauf zahlen musste

            Kommentar

            • AndiObb
              Heerführer


              • 22.08.2011
              • 2031

              #7
              Hi Wolfi,
              ist definitiv gerechtfertigt, sowohl dass eine erhoben wird, als auch die Höhe. Kannst mir glauben, ich komm aus der Branche und habe dazu auch schon x Gerichtsurteile gelesen...
              VG
              Andi
              PS: sei froh dass kein Verzugszins berechnet wurde, der liegt momentan 5% über dem Basiszins und hätte ab Eintritt des Verzugs ebenfalls berechnet werden dürfen.
              andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

              Kommentar

              • 2augen1nase
                Heerführer


                • 13.03.2007
                • 5543
                • Chemnitz
                • keiner.. leider

                #8
                du kannst ja auch einfach mal dort anrufen, normalerweise sind die recht kulant. o2 hat bei mir auch auf 50% der gebühren damals verzichtet.

                man muss denen nur klar machen, dass es einem leid tut, und man sofort zahlt.

                dass keine mahngebühren erhoben werden bei der ersten mahnung, ist bei kleineren unternehmen so. also der handwerker dem du geld schuldest, der wird nicht gleich ne mahngebühr veranschlagen, der ist frph wenn du zahlst. ein energieunternehmen ist aber ne andre nummer, erstens wissen die, dass die mächtiger sind, zweitens bist du abhängig von denen, du kannst ja schlecht auf deren leistung verzichten...

                dass das nocht nett ist, ist logisch, aber das hat sich heute halt so eingeschlichen.

                wenn dir das stinkt, überleg doch mal wann du zuletzt auf dein recht verzichtet hast und wann du zuletzt gnade vor recht ergehen hast lassen und nett zu deinen mitmenschen warst. veränderungen fangen immer ganz klein an^^

                wie andere schon gesagt haben: zahlen und gut. nächstes mal wenn du merkst, dass du keen geld aufm konto hast, kannst du dort auch anrufen und bescheid geben, dass du zwei wochen später bezahlst, dann entstehen keine kosten für die und für dich und meistens sind auch die großen unternehmen bei sowas kulant...


                liebe grüße
                Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
                Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

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                • clownhoppla
                  Heerführer


                  • 06.12.2004
                  • 1276
                  • ...

                  #9
                  Mach es dir einfach...zahl die Rechnung ohne die Gebühren !
                  Und warte dann ab ,ob die noch die Gebühren im nachhinnein haben wollen.....meistens kommt nix mehr.

                  Kommentar

                  • wolfi
                    Heerführer


                    • 02.01.2006
                    • 2054
                    • bayern

                    #10
                    Das hat sich überschnitten.Ich habs gestern bezahlt und am Abend war die Erinnerung im Briefkasten

                    Kommentar

                    • 2augen1nase
                      Heerführer


                      • 13.03.2007
                      • 5543
                      • Chemnitz
                      • keiner.. leider

                      #11
                      das geht alles, klar.... trotzdem vergessen die das nie. spätestens bei der endabrechnung bei umzug oder sowas tauchen die kosten wieder auf. oder bei der jahresendabrechnung....

                      ich sag ja, die wissen schon wie sie es machen.


                      ich kenne das aus eigener erfahrung, da ich chronisch pleite bin, das gehört eben zum studentenleben dazu.... ich hab ständig mahnungen und zahlungsaufforderungen im briefkasten... und nein, es ist nicht schön, deshalb kann ich wolfi sehr gut verstehen
                      Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
                      Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

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                      • BERGMANN 78
                        Heerführer


                        • 02.06.2006
                        • 5291
                        • Preussen
                        • Fisher F70, Ebinger 722 C, Aquanaut 1280X, OGF-W

                        #12
                        Zitat von wolfi
                        Das hat sich überschnitten.Ich habs gestern bezahlt und am Abend war die Erinnerung im Briefkasten
                        Dann mußt die Mahngebühren auch nicht zahlen.

                        Meistens steht ja auch in der Zahlungserinnerung/Mahnung:

                        Sollten sie den Betrag bereits überwiesen haben betrachten sie dieses schreiben bitte als gegenstandlos.
                        Gruß B78


                        Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?

                        Zitat: Oelfuss



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                        • AndiObb
                          Heerführer


                          • 22.08.2011
                          • 2031

                          #13
                          Zitat von 2augen1nase
                          das geht alles, klar.... trotzdem vergessen die das nie. spätestens bei der endabrechnung bei umzug oder sowas tauchen die kosten wieder auf. oder bei der jahresendabrechnung....
                          Genau so ist es. Auch wenn sich Zahlung und Mahnung überschnitten haben: die Mahngebühren stehen auf Deinem dortigen Konto offen, da diese idR direkt mit Versand der Mahnung belastet werden. Ein freundlicher Anruf mit dem Hinweis dass es sich überschnitten hat, sollte reichen. Meist haben auch die Mitarbeiter des Call Centers schon die Befugnis, die Gebühr auszubuchen. Da die wenigsten Unternehmen die Gebühren automatisch zur Kontenbereinigung ausbuchen, solltest Du das tun. Ansonsten tauchen sie irgendwann wieder auf. Je nach Unternehmen kann es übrigens durchaus vorkommen, dass auch kleinere Gebühren noch angemahnt werden.

                          Die Verhältnismäßigkeit von Gebühren richtet sich übrigens nur bedingt nach der Höhe der Hauptforderung. Entscheidend ist der tatsächliche Aufwand der den Gebühren entgegensteht. Und 5,- lassen sich selbst mit einem hohen Automatisierungsgrad leicht belegen (Porto, Papier, Druck, Wartung, Personal...). Allerdings müssen die Gebühren im Gebührenverzeichnis des Unternehmens aufgeführt sein.

                          Nebenbei: rein rechtlich sind Standardmahnungen übrigens nicht zwingend erforderlich. Das ist eher ein Kundenservice der Unternehmen um die Zahler zu erinnern (und natürlich um schneller ans Geld zu kommen). Auflagen bzgl. schriftlichem Hinweis und Fristen gibts -besonders wenn der Schuldner eine Privatperson ist- erst für/vor Meldungen an die Schufa und Kündigungen.

                          Mit der Schatzsucherei hat´s ja nicht wirklich was zu tun. Aber wenn schonmal ein Thema auftaucht, in dem ich mich wirklich gut auskenne, dann muss ich natürlich meinen Senf dazu geben

                          Wenn noch jemand Fragen hat, kann er mir gerne ne PN schreiben. Ansonsten sollte hier alles gesagt sein.

                          Viele Grüße

                          Andi
                          andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

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                          • wolfi
                            Heerführer


                            • 02.01.2006
                            • 2054
                            • bayern

                            #14
                            Nein,die bestehn auf den Gebühren!Hab ich schon versucht

                            Kommentar

                            • Mr.T
                              Heerführer


                              • 15.02.2007
                              • 2653
                              • Holzkirchen-Bayern
                              • Teknetics Omega 8000 - Fisher F4 - Garrett Pro-Pointer

                              #15
                              Zitat von wolfi
                              Nein,die bestehn auf den Gebühren!Hab ich schon versucht
                              Zahl einfach und lass Dich am A.... lecken. Sich wegen den 5 € aufzuregen ist es nicht wert. Die sitzen am längeren Hebel und müssen sich aufgrund der annähernden Monopolstellung auch kaum einen Kopf machen von wegen Kundenzufriedenheit, wie z.B. ein mittelständisches Unternehmen.
                              Grüße aus Holzkirchen
                              Mr.T



                              Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle.
                              Albert Einstein

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