Überstunden Leiharbeit ...Frage !

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  • Heidecken
    Heerführer


    • 22.01.2005
    • 1457
    • Bad Lauterberg
    • XP Deus

    #1

    Überstunden Leiharbeit ...Frage !

    Hallo!
    Ich wende mich mal fix an euch vielleicht weiss ja jemand bescheid.

    Also ich war 1 Jahr und 1 Woche über eine Leiharbeiter Firma in einer grossen Firma beschäftigt.

    Die ersten 6 Monate bekam ich diese XX,XX€ von der Leiharbeiterfirma + XX,XX€ pro stunde von der Firma in der ich arbeite, nach weiteren 6 Monaten bekam ich XX,XX€ von der Leihfirma + XX,XX€ von dem betrieb.Dann wurden allerdings vor kurzem sämtliche Zuzahlungen durch die Firma gestrichen und ich bekam einen Monat nur die XX,XX€ pro stunde.

    Nun ist es so das ich eine Festanstellung direkt erstmal über die Firma bekommen habe also kein Leiharbeiter mehr bin und nun habe ich 118 Überstunden und noch 15 tage Resturlaub die mir ausgezahlt werden sollen.

    Die Frage: Muss mir der Urlaub und die Überstunden mit dem Lohn ausgezahlt werden den ich bekam als ich sie geleistet habe oder nicht ?

    MfG und Danke schonmal

    Andre

    ... ich habe mir mal erlaubt, die Zahlen rauszunehmen.
    Es wird sicher nicht jeden interessieren, was Du verdienst ...

    Sorgnix - 18:12
    ***Suche Schnallen und Fibeln aller Arten und Zustand,Früh bis Spätmittelalter,wer was hat PN***

    "Es gibt Menschen die Leben im hier und jetzt und es gibt Menschen die sich entschieden haben, in einer anderen Welt zu leben"
  • chabbs
    Heerführer


    • 18.07.2007
    • 12179
    • ...

    #2
    Jetzt kommt die wichtigste Frage- was steht in Deinem Arbeitsvertrag? Ich denke, dass die XX,XX/XX,XX eine freiwillige Gratifikation sind/ waren, womöglich noch auf Produktivstunden ... Dann besteht kein Anspruch auf die Mehrzahlung, sondern nur auf das Grundgehalt/Grundlohn.

    Sollte es ein Ausgleich nach Equal Payment- Grundsätzen sein (AGG!), um Deinen Lohn auf den der Arbeiter im Entleihbetrieb...dann dürfte dieser Anspruch doch bestehen.

    Ganz wichtig: was steht im Arbeitsvertrag? Hast Du schriftlich eine Bestätigung bekommen, dass Dein Lohn erhöht worden ist?

    Wenn Du willst, kann ich Dir gerne per PN oder Mail oder Telefon weiterhelfen. Eine Rechtsberatung ersetzt das aber nicht


    PS: Gerade noch mal weitergelesen... die Zusatzleistungen wurden schon gestrichen? Hast Du eine Bestätigung der Aufstockung UND Runterstufung bekommen? Wenn ja, dann kannst Du für den Zeitraum in dem Du Mehrarbeit geleistet hast, einfordern. Sonst wird´s echt haarig.


    ... auch hier wurden Zahlen beseitigt

    Sorgnix - 18:22

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    • Sorgnix
      Admin

      • 30.05.2000
      • 25923
      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

      #3
      ... ich würde zusätzlich noch die Frage stellen, ob der Urlaub ÜBERHAUPT ausgezahlt werden muß ...

      Bislang gilt der noch als Erholungszeit.
      Die Auszahlung von Überstunden dürfte wohl ohne Beanstandung durchgehen.

      Die nächste Frage ist, wie hoch Dein Lohn jetzt bei Festanstellung ist.

      Nur der Betrag "A" auf Basis der Leihfirma?
      Die Summe aus beiden Zahlen, "A" und Betrag "B" von der Firma?

      Ansonsten würde ich erstmal abwarten, was denn nun auf dem Lohnstreifen steht. Denn vorher kannst Du eh keinen Widerspruch einlegen ...

      Soll heißen:
      Bevor Du hier die Pferde scheu machst, könntest Du noch ein wenig Geduld aufbringen

      ... wobei es mir schon klar ist, daß Du jetzt drüber nachdenkst, ob sie Dir den niedrigen Lohn des letzten Monats als Abrechnungsbasis ansetzten wollen.

      Aber auch dazu könntest Du einen der beinahe 1.000 Kollegen fragen. Und einen Betriebsrat gibt es bei Euch sicher auch ...

      Gruß
      Jörg
      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

      (Heiner Geißler)

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      • Sorgnix
        Admin

        • 30.05.2000
        • 25923
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        #4
        ... oder eben den chabbs fragen, der mittlerweile geantwortet hat
        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

        (Heiner Geißler)

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        • chabbs
          Heerführer


          • 18.07.2007
          • 12179
          • ...

          #5
          Ach ja, Sorgi hat recht...auf den Urlaub war ich nicht eingegangen!

          Urlaub darf nicht ausbezahlt werden, sondern muss genommen werden. Und ja, er kann auch verfallen. Jetzt die gute Nachricht: Dir steht Dein Jahresurlaub nach einem halben Jahr Anstellung zu. Er muss Dir also auch von dem nachfolgenden Arbeitgeber gewährt werden.

          Das heißt, wenn Du in diesem Jahr noch keinen Urlaub hattest, stehen Dir noch 24 Werktage mindestens zu.

          Und sollte Dir Dein AG den ausstehenden Urlaub noch abgelten wollen (soll es ja geben) wird er den ebenfalls mit dem im Vertrag stehenden Lohnsatz verrechnen.

          Warst Du mal krank? Hast Du da die Zulagen in der Lohnfortzahlung bekommen oder nur den Grundlohn?


          Es gibt so viel zu bedenken, bei so was... da kann man in so einem Thread Romane schreiben und wird nicht fertig...

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          • Heidecken
            Heerführer


            • 22.01.2005
            • 1457
            • Bad Lauterberg
            • XP Deus

            #6
            Aaaaalso danke ersma wegen den zahlen hab ich nicht dran gedacht,

            die + zahlungen von der Firma waren freiwillig also eine kleine aufkerksamkeit die aber schon vertraglich geregelt war, allerdings wurden wie gesagt 115 von meinen 118 überstunden mit den vertraglich netterweise vereinbarten + zahlung geleistest und nur ca. 3 std. als diese vertragliche vereinbarung gekündigt wurde.

            Mein Grundlohn ist mit der Festanstellung jetzt wesentlich höher selbst mit den + Zahlungen der Firma als ich noch Leiharbeiter war und der Resturlaub wird ausgezahlt da ich sofort neuen durch den neuen Vertrag bekomme,finde ich auch gut so.

            Ich habe schon kollegen befragt da ist aber jeder anderer meinung.Betriebsrat wäre dann der nächste schritt.

            MfG
            Andre
            ***Suche Schnallen und Fibeln aller Arten und Zustand,Früh bis Spätmittelalter,wer was hat PN***

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            • Heidecken
              Heerführer


              • 22.01.2005
              • 1457
              • Bad Lauterberg
              • XP Deus

              #7
              Ändern Button geht nicht -.- die zusatzzahlungen haben wir nur bei geleisteter arbeit bekommen nicht bei krankheit oder Urlaub.
              ***Suche Schnallen und Fibeln aller Arten und Zustand,Früh bis Spätmittelalter,wer was hat PN***

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              • chabbs
                Heerführer


                • 18.07.2007
                • 12179
                • ...

                #8
                Danke für die Info. Meiner Erfahrung nach wirst Du die Gratifikation für die geleisteten Stunden auf jeden Fall bekommen- 1. die Leihfirma möchte sich keine "Feinde" beim Entleiher machen 2. hast Du die Stunden ja wirklich geleistet.

                Warte mal die Abrechnung ab. Wenn da etwas nicht passen sollte, ist Dein erster Ansprechpartner nicht der Betriebsrat! Ein freundliches (!) und offenes Gespräch mit dem (Personal)chef des Entleihbetriebes bringt Dir sicher mehr.

                Sollte das nicht zu Deiner Zufriedenheit ausfallen, kannst Du immer noch mit dem Betriebsrat sprechen.

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                • Heidecken
                  Heerführer


                  • 22.01.2005
                  • 1457
                  • Bad Lauterberg
                  • XP Deus

                  #9
                  Alles klar ich danke euch
                  MfG
                  Andre
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                  • Deistergeist
                    Moderator

                    • 24.11.2002
                    • 19519
                    • Barsinghausen am Deister

                    #10
                    Sprechen darf man aber mit dem Betriebsrat, und Fragen stellen auch. Eine schriftliche Beschwerde muss man natürlich nicht gleich einreichen...
                    "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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                    • Heidecken
                      Heerführer


                      • 22.01.2005
                      • 1457
                      • Bad Lauterberg
                      • XP Deus

                      #11
                      Ich halt euch auf dem laufenden falls ich es nicht vergesse :P
                      MfG
                      Andre
                      ***Suche Schnallen und Fibeln aller Arten und Zustand,Früh bis Spätmittelalter,wer was hat PN***

                      "Es gibt Menschen die Leben im hier und jetzt und es gibt Menschen die sich entschieden haben, in einer anderen Welt zu leben"

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                      • hmueller1975
                        Ritter


                        • 08.03.2012
                        • 483
                        • Osterode am Harz, Niedersachsen
                        • Garrett EuroACE 350 + Garrett ProPointer

                        #12
                        Warum rufst nicht einfach mal beim Herrn T...... an ;-)
                        Die Infos die du gerne hättest sind doch völlig normal und nachvollziebar.

                        Ist für die ja ein völlig normaler Vorgang wenn jemand ausscheidet, allerdings sollte sowas zumindest grob auch im Vertrag bzw in den Zusatzvereinbarungen stehen, war bei mir zumindest damals so.

                        In jedem fall freut sich sicher das Finanzamt

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