Bombenfund in Viersen
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Als Mitglied des Krisenstabes, der unmittelbar nach dem Bombenfund eingerichtet wurde, hätte Thönnessen eigentlich bestens über die Spreng- und Evakuierungspläne informiert gewesen sein müssen. Doch das war nicht so – mindestens bis in die frühen Abendstunden herrschte bei den Sicherheitsbehörden Konfusion. Noch um kurz vor 20 Uhr, also sechs Stunden nach dem Fund der Bombe, konnten weder der Leiter der Feuerwehr noch der Bürgermeister und andere Stadtoffizielle mit Gewissheit sagen, ob überhaupt noch an diesem Abend gesprengt werde. Auch über die Größe des Blindgängers bestand zwischen den Verantwortlichen zu diesem späten Zeitpunkt noch Uneinigkeit. Während der Stadtsprecher von fünf Zentnern sprach, meinte der Feuerwehrchef, die Bombe sei 2,5 Zentner schwer. Das Durcheinander bei den verantwortlichen Stellen führte auf den Straßen zu einem Chaos. Evakuierte Anwohner irrten zum Teil orientierungslos umher. Weil es keine Lautsprecherdurchsagen gab, wussten viele nicht, wohin sie sollten. Auch die Polizisten an den Straßensperren konnten nicht helfen. Sie waren ortsfremd, gehörten einer Hundertschaft der Kölner Polizei an, die zur Verstärkung gerufen worden war. Erst gegen 21 Uhr beruhigte sich die Lage.
ganzer Artikel hier...Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.Kommentar
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Gerüchtestreuer ...
Du verwechselst da wohl etwas.
Es sind ja wohl zwei verschiedene paar Schuhe, die Identifikation des Sprengkörpers durch den KMRD und die Behandlung desselben - und die Nachrichtenwege innerhalb einer kommunalen Behörde ...
Letzteres kann man u.U. auch gern mal tolerieren. Das ist immerhin keine Allerweltssituation. Auch ein sog. Krisenstab hat das Recht auf "Einarbeitung". Bei nem Hochwasser hat man Tage Zeit - in diesem Fall eher nicht. Und die "Krise" war dann wohl auch schneller vorbei als der Stab "Routine" entwickeln konnte ... Gut so.
(die zu bewältigende Krise mit den Schäden arbeitet ein anderer Stab ab ...)
Ob oder ob nicht binnen der nächsten 20 Minuten, 5 Stunden oder gar zwei Tage gesprengt würde, hat doch wohl auf z.B. die Evakuierung keinen Einfluß gehabt. Die Leute mußten raus. Sie waren raus. Und sie wären mit Sicherheit nicht mal eben in die Häuser zurück gelassen worden, weil der Sprengmeister grad noch mal von der Stulle abbeißen mußte und danach ne Ruhepause brauchte ... ()
Es steht nirgends zu lesen, daß es bei der Vorgehensweise zur Entschärfung irgendwelche Uneinigkeiten gab
Ich denke mal, das Thema ist abgefrühstückt.
Das einzige, was ich hier noch erwarte, ist die Rückmeldung von jojo46
Danke - und Gruß
jörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
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Das Miese daran ist ja, daß die Komunen auf den Entschärfungskosten, und deren Folgen, sitzen bleiben. Der Staat zahlt glaube nur bei "reichseigenen" Kampfmitteln...Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.Kommentar
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Also für mich ist die ganze Sache Super abgelaufen.Man spricht von 5-10000
Einwohnern die evakuiert werden mußten.Alte Leute,Kranke,zudem noch ein komplettes Altersheim.Das alles ist in weniger als 8 Stunden gelaufen.Die komplette Innenstadt wurde abgesperrt und kein Mensch ist zu Schaden gekommen.
Vielleicht sollte man für die ewig Besserwissenden mal jedes Wochenende eine Pflichtübung abhalten :"Wie verhalte ich mich bei einem Bombenfund."
Ein Dank an die Polizei,die Feuerwehr und den KMR und an all die,die jeden Tag ihren "Arsch" für unsere Sicherheit hinhalten.
Mit "gesunden" Grüßen
JürgenKommentar
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Naja, wenn ich mir nicht einig bin über Art und Größe, bin ich mir auch bestimmt nicht einig über die "Behandlung"...
Das Miese daran ist ja, daß die Komunen auf den Entschärfungskosten, und deren Folgen, sitzen bleiben. Der Staat zahlt glaube nur bei "reichseigenen" Kampfmitteln...
er blickt es nicht
Du machst da weiter, wo Du im letzten Beitrag aufgehört hast.
Gerüchte streuen ...
1.
wenn selbst jojos Beitrag jetzt nicht überzeugt ...
Ansonsten erkennst Du scheinbar immer noch nicht, daß es nicht unbedingt um das Wissen des örtlichen Feuerwehrgenerals oder des Bürgermeisters geht.
Der/die Entschärfer vom KMRD wußten es sicher.
Zumindest ab dem Zeitpunkt, zu dem sie den Blindgänger fertig freigelegt hatten um überhaupt erstmal festzustellen, ob ein Zünder, was für ein Zünder.
Bis dahin können auch die nur mutmaßen und keine verläßlichen Infos zu Sprengung oder nicht Sprengung geben. Vielleicht fielen die Aussagen der Beteiligten ja in diesen Zeitraum.
Wenn die am Blindgänger sitzen und versuchen herauszufinden, ob nun wirklich Gefahr im Verzug ist, könnte man ja praktischerweise gleich den ganzen Rat der Stadt daneben setzen. Und die Presse dazu. Dann erfahren die gleich als erste, wenn das Ding ungewollterweise vorzeitig (siehe Göttingen) seiner ursprünglichen Bestimmung folgt ... ()
Ich verstehe wirklich nicht, was es da jetzt noch zu mäkeln gibt.
Das ist alles mittlerweile unerheblich.
2.
... und dann machen wir gleich noch ein Nebenthema auf
=> http://www.arbeitshilfen-kampfmittel...415920832.html
die letzten beiden Absätze sagen es.
Die "Entschärfung" und Beseitigung ist kostenlos. Immerhin etwas.
Sondierung und Bergung eher nicht.
WOBEI es bei "Sondierung und Bergung" um Maßnahmen im Vorfeld von Baumaßnahmen handelt. Das ist ein anderes Thema!
In diesem Fall wurde das Teil jedoch spontan bei Bauarbeiten gefunden.
... und ich habe für einen solchen Fall noch keine entsprechende Rechnung gesehen. Die Aktion läuft komplett unter "Entschärfung und Beseitigung"
Den Rest machen die Versicherungen. Wie in München. (zugesagt)
Aber genau das Thema der Kosten werden wir hier jetzt nicht vertiefen.
1. gab es das schon,
2. gehörte das in einen eigenen Thread
(=> kleine Lektüre zum Thema - und es gibt massig Urteile zu Fällen. Es ist nicht pauschal zu sagen, wie es mit den Kosten endet. Und dazu noch jede Menge Unterschiede in den Bundesländern ... )
Danke
JörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
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Jörg, erstens hat ja keiner die Entscheidung des Feuerwerkers bemängelt und zweitens hatte ich lediglich den Zeitungsartikel fragenderweise kommentiert(und verlinkt)...
Am Tag nach der Sprengung einer Weltkriegsbombe in Viersen ist gestern das ganze Ausmaß der Verwüstung sichtbar geworden. Besonders betroffen ist die
Kampfmittelbeseitigung - Erstattung der anfallenden Kosten
RdErl. d. Innenministeriums NRW- 75-54.01 - v. 9.11.2007
2. Kostentragung im Verhältnis Staat - Dritte
Nach § 19 Abs. 2 Ziff. 1 Allg. Kriegsfolgengesetz (AKG) in Verbindung mit § 1004 BGB tragen Bund und Länder als staatliche Stellen nur die Kosten für die eigentliche Kampfmittelbeseitigung, d. h. nur die Kosten, die zur Beseitigung einer "unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben" erforderlich sind.
Der Kampfmittelbeseitigung ist die Gefahrenerforschung vorgelagert. Zur Gefahrenforschung zählen die Arbeitsschritte, die erforderlich sind, um eine Bewertung der Fläche an die örtliche Ordnungsbehörde geben zu können. Die Gefahrenforschung endet mit der Feststellung, ob ein staatliches Handlungserfordernis vorliegt.
Die Gefahrenerforschung wird von den zuständigen Stellen (Land, Kommunen) grundsätzlich kostenfrei wahrgenommen. Im Rahmen der Gefahrenerforschung können Dritten im Einzelfall Duldungs- und Handlungspflichten auferlegt werden, deren Kosten gegebenenfalls von ihnen zu tragen sind.
Die Kampfmittelbeseitigung beginnt mit der Recherche. Je nach Erfordernis des Einzelfalls folgen die weiteren Teilprozesse des Betriebsablaufs, wie Ortserkundung, Detektion, feststellender Bodeneingriff und Räumung einschließlich Entschärfung, Sprengung, Abtransport usw (siehe TVV Kampfmittelbeseitigung). Die daraus entstehenden Kosten trägt das Land NRW.
Alle die Kampfmittelbeseitigung vorbereitenden oder sonst begleitenden Maßnahmen werden von § 19 Abs. 2 Ziff. 1 AKG nicht erfasst, sondern sind nach den Vorschriften des Ordnungsbehördengesetzes NRW in Verbindung mit § 1004 BGB von der örtlichen Ordnungsbehörde bzw. vom Grundstückeigentümer auf dessen Kosten zu erledigen.
Eine abschließende Auflistung der in diesem Zusammenhang nicht erstattungsfähigen Kosten ist nicht möglich. In Betracht kommen u. a. Kosten für
- Sicherungsaufgaben/Sicherungsmaßnahmen, wie Durchführung von Absperr- und Evakuierungsmaßnahmen bei Entschärfungen und/oder Sprengungen, Aufstellung von Warnschildern, Sicherung von Baugruben,
- Arbeiten vorbereitender Art, wie Herstellen der Leitungsfreiheit, Abtrag von Oberböden bis zur Geländeoberkante zum Zeitpunkt der Kriegsbeeinflussung bzw. bis zum gewachsenen Boden, Freischneide- und Ausräumarbeiten,
- Arbeiten begleitender Art, wie Wasserhaltungsmaßnahmen, Unterstützung mit Hilfsmitteln (z. B. Strom, Dämmmaterial),
- Arbeiten nachbereitender Art, etwa zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bei Erdeingriffen.
Ergeben sich aus der individuellen Nutzung des Grundstücks oder dessen Eigenschaften durch den Eigentümer Rahmenbedingungen für die Kampfmittelbeseitigung, die zu Mehrkosten führen, so teilt der Kampfmittelbeseitigungsdienst dies der örtlichen Ordnungsbehörde mit, verbunden mit der Aufforderung, diese Mehrkosten zu tragen.
Als derartige Fälle, die im Rahmen einer Vereinbarung zu regeln sind, kommen u. a. in Betracht:
- gleichzeitige Fortführung von Baumaßnahmen im Gefahrenbereich der Räummaßnahme,
- Sachzwang zur Anwendung teurer Spezialverfahren,
- Aussparung von Flächen.
Tut mir nun mal leid, aber ich gehöre halt nicht in die Kategorie "AllessupergelaufenzumGlücknixpassiertseitdochdank barDauerbeifallklatscher"...Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.Kommentar
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Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.Kommentar
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Na, kann da einer was nicht auf sich beruhen lassen??
Ach was??
=> Dein unten zitierter Satz suggeriert aber was anderes.
Denn mit "Behandlung" hat nicht irgendein unvollständig informierter Feuerwehrgeneral zu tun ...
Sollte ich Dich soo falsch verstanden haben? Oder Du Dich gar soo mißverständlich ausgedrückt???
... lassen wir das einfach.
... und zweitens hatte ich lediglich den Zeitungsartikel fragenderweise kommentiert(und verlinkt)...
Am Tag nach der Sprengung einer Weltkriegsbombe in Viersen ist gestern das ganze Ausmaß der Verwüstung sichtbar geworden. Besonders betroffen ist die
Von Rechnung des KMRD hat ja auch keiner was gesagt, lediglich von auf KOSTEN sitzenbleiben...und zwar diesen hier... [Link]
Müssen wir uns jetzt darüber aufregen, ob die Kommune, das Land oder der Statt die Kosten trägt?? ... meines Wissens finanzieren die sich alle drei durch Steuereinnahmen. Und in meinem Link gab es den Hinweis der Möglichkeit von Verrechnung auf Antrag.
Das alles übrigens sind Aussagen zu Kosten für RÄUMUNGEN - nicht unbedingt zu Explosionsschäden ...
Man darf sicher sein, daß auch dafür Lösungen gefunden werden.
... bislang hat niemand zu lesen bekommen, daß die Privatleute auf irgendwelchen Kosten sitzenbleiben. DAS wäre eher ein Grund für Aufregung. Hoffen wir, daß es solch Lektüre auch nicht zu lesen gibt.
... dann spare ich auch.
jörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
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- delete -
weil Vorposts nicht gelesen______________________________________
Suche Fotos und Dokumente von folgenden Einheiten:
PzJgErsKp 22, PzJgErsKp 58, GrenRgt 401, GrenRgt 435, GrenRgt 380, PzAbt 215, PzJgAbt 33, PzSchLehrKp PutlosKommentar
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Jojo.. Freut mich erstmal, dass bei dir scheinbar nichts weiter passiert ist. Unter den (bedingt bekannten) Umständen, muss man sich ja freuen, dass das Ding nicht unkontrolliert hochgegangen ist.Ich suche Überbleibsel der DLRG (Deutsche - Lebensrettungs - Gesellschaft / Gemeinschaft)!
Außerdem suche ich noch Literatur rund um den Cottbuser Raum!
Einfach mal eine PN an mich schicken!Kommentar
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Viersen die 2te.
Jetzt erinnert sich ein Zeitzeuge an einen Krater wo evtl.ein Blindgänger
liegt.Natürlich noch näher vor meiner Haustür.Ab heute wird die Zufahrtsstr.
teilweise für den Verkehr gesperrt und lt.Zeitung werden "Probebohrungen"gemacht.
Hä,hab ich da was verpaßt.Probebohrungen beim Bombenfund?
Natürlich besteht lt.Aussage der Stadt keinerlei Gefahr für die Bevölkerung.......
Ok,wenn ihr nichts mehr von mir hört hat die Stadt unrecht,ansonsten halte ich
auf dem laufenden.......
Bei meiner letzten (offiziellen) Flugzeugbergung erinnerten sich auch mehrer Zeitzeugen wo noch ein Flieger liegt.Vielleicht hat es auch was Positives wenn dadurch das Gedächniss wachgerüttelt wird.
Gruß
JürgenKommentar
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Moin
Probebohrung ist vielleicht der falsche Ausdruck. Die Messsonden haben eine ungefähre Messtiefe von 4 m. Da Bomben aber nicht selten tiefer liegen, werden Bohrungen gesetzt und die Sonde ins Bohrloch versenkt. So kommt man auf größere Messtiefen.
Gruß
AndreasSchaut mal bei den Fotowettbewerben rein!Kommentar
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Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
Karl Valentin
Ludger hat uns am 26.01.2020
nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
In stillem Gedenken,
das SDE-TeamKommentar
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Diese Tiefen erreichen sie aber auch nur bei sehr geringer Störkörperdichte (kaum gegeben). Durch reine Oberflächensondierungen kann man ab ca. 4 m, nach meiner Kenntnis, keine klare Aussagen bezüglich einer Kampfmittelfreiheit machen.
Gruß
AndreasSchaut mal bei den Fotowettbewerben rein!Kommentar
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