Einträge in Strafakte mit Verfalldatum ?

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  • Bastler
    Heerführer

    • 15.02.2002
    • 4283
    • Dortmund
    • SC 625 ,B.J. 1944

    #1

    Einträge in Strafakte mit Verfalldatum ?

    Gleich eins Vorweg...Sorgnix falls der Titel in Kombination mit Bastler deinen Puls schon in die Höhe getrieben hat...kannst gleich wieder runterkommen

    Ich werd hier jetzt nicht über Entsorgungsgesetze philosophieren,nicht meine verkorxte Einstellung zu Recht und Ordnung raushengen lassen,und auch nicht das tun verboterer Sachen propagieren

    Ich hatte nur grade den gewissen Gerichtstermin,und nun eine Frage,die ich dem Richter lieber nicht gestellt habe
    Stelle ich besser hier,vieleicht kennt sich hier ja Jemand aus mit Sowas,oder hat ggf sogar noch tiefergehendere Erfahrungen damit als Ich

    Wie lage bleiben welche Einträge in der Strafakte eigendlich erhalten ??

    Weil der Richter meinte laut Akte wäre ich jetzt schon das 3. Mal mit der Recyclinghofklauerei aufgefallen...nur diese Zählung weicht von meiner Erinnerung ein wenig ab...
  • seewolf
    Heerführer


    • 06.12.2005
    • 4969
    • Schöneweide
    • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

    #2
    Zitat von Bastler

    Weil der Richter meinte laut Akte wäre ich jetzt schon das 3. Mal mit der Recyclinghofklauerei aufgefallen...nur diese Zählung weicht von meiner Erinnerung ein wenig ab...
    Bei unserem Recylinghof kann man getrost fragen ob mann dies oder das haben kann ist halt dann ein wenig für die Kaffekasse fällig.

    Wenn sich bei dir ein Richter damit befassen muß und das mehrmals scheint da bei dir ein falsches Denken vorzuherrschen.Nimmst du was heimlich ist es das was mann lange Finger machen nennt.
    Wenn du mal ein Führungszeugnis beantragst, wird es wohl nach gewisser festgelegter Zeit nicht mehr erscheinen, aber die Polizei wird das wohl auf Ewigkeit irgendwo abspeichern.
    Zuletzt geändert von seewolf; 16.11.2012, 12:37.
    Gruß andreas
    S.S.S.S

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    • Deistergeist
      Moderator

      • 24.11.2002
      • 19522
      • Barsinghausen am Deister

      #3
      5 Jahre?! Passt das zu deiner Erinnerung?



      Killefick, auch ein schöner Ausdruck. Hatte ich anders in Erinnerung. Kommt aber aus dem Film Schweinchen Fick, wieder was dazugelernt.
      "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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      • IG Phoenix
        Heerführer

        • 17.05.2002
        • 1106
        • Uplengen
        • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

        #4
        Zitat von seewolf
        Bei unserem Recylinghof kann man getrost fragen ob mann dies oder das haben kann ist halt dann ein wenig für die Kaffekasse fällig.

        Wenn du mal ein Führungszeugnis beantragst, wird es wohl nach gewisser festgelegter Zeit nicht mehr erscheinen, aber die Polizei wird das wohl auf Ewigkeit irgendwo abspeichern.

        Moin,

        wie kommst Du darauf? Auch wir haben ganz strenge Datenschutzrichtlinien mit Löschungsfristen. Die längste Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre, danach wirft das Datensystem die Akte automatisch zur Löschung aus. Es gibt auch kürzere Fristen, je nach Straftat und Alter des Täters.

        Viele Grüße

        Walter

        Kommentar

        • seewolf
          Heerführer


          • 06.12.2005
          • 4969
          • Schöneweide
          • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

          #5
          Zitat von IG Phoenix
          Moin,

          wie kommst Du darauf? Auch wir haben ganz strenge Datenschutzrichtlinien mit Löschungsfristen. Die längste Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre, danach wirft das Datensystem die Akte automatisch zur Löschung aus. Es gibt auch kürzere Fristen, je nach Straftat und Alter des Täters.

          Viele Grüße

          Walter
          Das habe ich mir so gedacht,wenn mir jemand was wegnimmt vergesse ich es mein Lebenlang nicht mehr. 5 Jahre oder in anderen Fällen 10 Jahre gespeichert sind ja schon eine lange Zeit.Und wenn ein Richter ihm vorhällt das es das Dritte mal ist scheint es ja innerhalb der Löschungsfristen zu liegen.
          Gruß andreas
          S.S.S.S

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          • Bastler
            Heerführer

            • 15.02.2002
            • 4283
            • Dortmund
            • SC 625 ,B.J. 1944

            #6
            Ja,5 Jahre könnte hinkommen...aber ich war da auch schon über 21

            Kommentar

            • Kunstpro
              Banned
              • 05.02.2005
              • 1999
              • Dortmund / Bielefeld
              • Hab ein Detector gebaut

              #7
              Es kommt auf das Elefantengedächnis an.


              Falls es um Straftaten geht:

              § 78 STGB Verjährungsfrist

              Strafgesetzbuch §78 - (1) 1 Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. 2 § 76a Absatz 2 bleibt...



              Wobei ein Richter auch etwas sieht, was verjährt ist, aber nicht getilgt:

              § 45 Tilgung nach Fristablauf



              Eine zu tilgende Eintragung wird ein Jahr nach Eintritt der Tilgungsreife aus dem Register entfernt. Während dieser Zeit darf über die Eintragung keine Auskunft erteilt werden.


              Das schlimmste was Dir passieren kann ist, dass Du polizeibekannt bist und in Datenbanken der Polizei geführt wirst, zB Gewalttäter Sport (Fussballfan), ...

              Du hast aber ein Auskunftsverlangen gm Datenschutzgesetze bei der Polizei.
              Manchmal ist es aber wirklich zwecklos, weil weitere Ermittlungsverfahren dazu führen, dass alte Verfahren nicht getilgt werden. Mitteilen wird es Dir die Polizei nicht!

              Bei Auskunftsanfragen der Polizei gilt: Nicht voreilig antworten! Was vor der Datenweitergabe geprüft werden muss.
              Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

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              • Peter_0467
                Ritter


                • 13.12.2010
                • 474
                • BadenWürttemberg
                • n.v.

                #8
                Vorweg, ich weis nicht ob das heute immer noch so ist:

                Ich brauchte vor einigen Jahren aus beruflichen Gründen auch mal ein pol. Führungszeugnis. Da fragte mich die Beamtin wofür ich es denn brauche. Auf meine Frage wozu sie das wissen will sagte sie zu mir das es 3 Arten davon gibt:

                1) das was ich selber beantrage und auch ausgehändigt bekomme
                2) das, wo direkt an die anfragende Stelle geschickt wird (z.B. Arbeitgeber, andere Behörde....)
                3) das ganz ausführliche wo alle Sachen drin stehen - für den Richter im Prozess.
                (da sind dann auch die bereits "gelöschten" Sachen drin.)


                Auf was ähnliches wie Variante 3 kann auch die Polizei zugreifen, im Zusammenhang mit zb einer Kontrolle. Allerdings wird dieser Zugriff wohl auch intern begründet und protokolliert. So hat mir das mal jemand aus dieser Berufsgruppe erklärt.
                viele Grüße, Manfred

                Fotowettbewerbgewinner Juli 2016

                Kommentar

                • Kunstpro
                  Banned
                  • 05.02.2005
                  • 1999
                  • Dortmund / Bielefeld
                  • Hab ein Detector gebaut

                  #9
                  Zitat von Peter_0467
                  ...
                  (da sind dann auch die bereits "gelöschten" Sachen drin.)


                  ...
                  Das Bundeszentralregister




                  ist da nie so vollständig und zeigt eigentlich, wer sich darauf verläßt, ist verlassen.

                  Übrigens ist die Einsichtnahme im Bundeszentralregister kostenlos.

                  s. Auskunftssysteme bei der Polizei
                  Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

                  Kommentar

                  • Sorgnix
                    Admin

                    • 30.05.2000
                    • 25923
                    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                    #10
                    Die konstruktivsten Beiträge unseres Kunstpro seit langem!!
                    Ausdrücklich ausspreche "Lob und Anerkennung" ...

                    Gruß
                    Jörg

                    ... zum Rest des Themas:
                    und damit war es das.
                    Solche Dinge sind echt ne Zier fürs Forum.
                    Manch User auch ...
                    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                    (Heiner Geißler)

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